Keine Forderung nach Todesstrafe

Die US-Regierung hat beschlossen, im bevorstehenden Gerichtsverfahren gegen den tansanischen Staatsangehörigen Ahmed Ghailani nicht die Todesstrafe zu fordern. Bevor Ahmed Ghailani aus Guantánamo Bay nach New York verlegt wurde, war er fünf Jahre lang ohne Anklageerhebung in Haft, zwei davon an einem unbekannten Ort.

Appell an

JUSTIZMINISTER
Attorney General Eric Holder
US Department of Justice
950 Pennsylvania NW,
Washington, DC 20530-0001, USA
(korrekte Anrede: Dear Attorney General)
Fax: (001) 202 307 6777
E-Mail: AskDOJ@usdoj.gov

Sende eine Kopie an

AUßENMINISTERIN
Secretary of State Hillary R. Clinton
US Department of State
2201 C Street, N.W., Washington DC 20520, USA
Fax: (001) 202 261 8577
E-Mail: secretary@state.gov

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip D. Murphy
Pariser Platz 2, 10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über http://germany.usembassy.de/email/
feedback.htm

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. November 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • die Entscheidung des US- Justizministers begrüßen, nicht die Todesstrafe für Ahmed Ghailani zu fordern;

  • die US-Regierung auffordern, die Militärkommissionen abzuschaffen, alle verbleibenden Insassen von Guantánamo, die angeklagt werden sollen, vor Bundesgerichte zu stellen (ebenfalls ohne Verhängung der Todesstrafe), und die übrigen freizulassen;

  • die Regierung aufrufen, das "Verschwindenlassen" von Ahmed Ghailani und anderen, die von der CIA in Gewahrsam gehalten wurden, umfassend aufzuklären und auch die Hinweise auf Folter und andere Misshandlungen, die im Rahmen des Vorgehens der CIA autorisiert und verübt wurden, zu untersuchen;

  • dringen Sie auch darauf, dass Häftlinge und ehemalige Gefangene Zugang zu Rechtsmitteln gegen Menschenrechtsverletzungen erhalten, die im US-Gewahrsam gegen sie verübt wurden.

Sachlage

Am 2. Oktober wies US-Justizminister Eric Holder den Bundesstaatsanwalt an, nicht die Todesstrafe für Ahmed Ghailani zu fordern. Der Staatsanwalt setzte daraufhin den zuständigen Richter von dieser Entscheidung in Kenntnis. Der Beginn des Gerichtsverfahrens gegen Ahmed Ghailani ist für den 27. September 2010 angesetzt.
Ahmed Ghailani war am 25. Juli 2004 von der pakistanischen Polizei in Gujarat (Pakistan) festgenommen worden. Im darauffolgenden Monat wurde er an die US-Behörden übergeben und zwei Jahre lang von der CIA an einem unbekannten Ort festgehalten. Im September 2006 wurde er auf den US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay auf Kuba verlegt. 2008 wurde er unter Anklage gestellt und für ein Verfahren vor einer Militärkommission vorgesehen, aber als die neue US-Regierung ihre Arbeit aufnahm, hatte der Prozess noch nicht begonnen.

Am 21. Mai 2009 kündigte das Justizministerium an, dass Ahmed Ghailani vor ein Bundesgericht gestellt würde. Die Klage war beim Bundesbezirksgericht des südlichen Bezirks New York (Southern District of New York) anhängig. Am 9. Juni 2009 wurde er von Guantánamo Bay nach New York verlegt. Ihm wird vorgeworfen, an den Bombenanschlägen auf US-Botschaften in Tansania und Kenia im Jahr 1998 beteiligt gewesen zu sein. Damals starben über 200 Menschen, viele weitere wurden verletzt. In einer Anhörung vor dem Bundesbezirksgericht am Tag seiner Überführung nach New York plädierte Ahmed Ghailani auf unschuldig. Am 2. Juli 2009 forderte der zuständige Richter die Staatsanwaltschaft auf, ihm mitzuteilen, ob sie die Todesstrafe fordern wird.

In den vergangenen Monaten hat die US-Regierung sich bemüht, Präsident Obamas Frist für die Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo Bay (22. Januar 2010) einzuhalten. In dieser Zeit ist das Gefangenenlager zu einem Politikum geworden, da einige Abgeordnete des Kongresses sich dagegen aussprechen, Gefangene auf US-amerikanisches Festland zu überführen. Am 7. Oktober jedoch wurde dem im Kongress diskutierten Gesetzentwurf eine Klausel hinzugefügt, nach der Häftlinge, die gegenwärtig in Guantánamo Bay festgehalten werden, für ihre Gerichtsverfahren auf das US-amerikanische Festland verlegt werden können.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Verlegung von Ahmed Ghailani in eine Hafteinrichtung der Zivilbehörden ist ein positiver, wenn auch später Schritt. So sollte die USA unverzüglich mit allen Insassen von Guantánamo verfahren, gegen die Anklage erhoben werden soll. Bisher ist Ahmed Ghailani der einzige Häftling, der von der neuen US-Regierung unter Anklage gestellt wurde. Etwa 223 Gefangene befinden sich nach wie vor in Guantánamo Bay.
Ahmed Ghailani wurde erstmals im Dezember 1998 angeklagt. Ihm wurde vorgeworfen, an dem Bombenanschlag auf die US-Botschaft in Daressalam in Tansania am 7. August 1998 beteiligt gewesen zu sein. Am 12. März 2001 wurde die Anklage auf Ahmed Ghailanis mutmaßliche Beteiligung an dem Bombenanschlag auf die Botschaft in Nairobi, ebenfalls am 7. August 1998, und auf seine mutmaßlichen Verbindungen zu al-Qaida erweitert.

In den zwei Jahren, in denen Ahmed Ghailani sich in Gewahrsam der CIA befand, war er ein Opfer des "Verschwindenlassens", was einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt. Er wurde in geheimer Haft an einem unbekannten Ort in Einzelhaft ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Seine Haftbedingungen stellten einen Verstoß gegen das Folter- und Misshandlungsverbot dar. Amnesty International ist nicht bekannt, welchen Verhörmethoden er während seiner Haft in CIA-Gewahrsam ausgesetzt war. Fest steht, dass niemand für die Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen wurde, die im Rahmen des Vorgehens der CIA autorisiert und begangen wurden.

Die USA sind auf der Grundlage völkerrechtlicher Bestimmungen verpflichtet, eine vollständige Aufklärung aller Menschenrechtsverletzungen zu gewährleisten, die gegen Häftlinge in US-Gewahrsam verübt wurden. Außerdem sind sie verpflichtet zu gewährleisten, dass die Betroffenen Zugang zu Rechtsmitteln erhalten.

Präsident Barack Obama und Vertreter seiner Regierung haben erklärt, dass CIA-MitarbeiterInnen, die vom Justizministerium autorisierte Verhörmethoden angewandt haben, nicht strafrechtlich verfolgt werden. Am 24. August 2009 kündigte Justizminister Holder an, einen Bundesstaatsanwalt bestimmen zu wollen, der eine Voruntersuchung durchführen soll. Diese soll klären, ob "im Zusammenhang mit der Vernehmung spezifischer Gefangener im Ausland" gegen Bundesrecht verstoßen wurde. Danach wird entschieden, ob eine weitreichendere Untersuchung erforderlich ist. Die Voruntersuchung ist jedoch offensichtlich stark auf die Frage beschränkt, ob gewisse Verhöre über das erlaubte Maß hinausgegangen sind, und selbst solche Fälle würden nicht unbedingt eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen, so der Justizminister. Weitere Informationen dazu auf Englisch unter: http://www.amnesty.org/en/library/info/AMR51/094/2009/en.
Amnesty International ist nach wie vor äußerst besorgt darüber, dass niemand für die Menschenrechtsverletzungen, die im Rahmen des Vorgehens der CIA begangen wurden (einschließlich des "Verschwindenlassens" und der Folter), zur Verantwortung gezogen wird.