Brüder hingerichtet

Die beiden Brüder Muhammad und Sa’ud Jaber Shahbah al-Ja’id wurden am 30. Juli hingerichtet.

Sachlage

Die Brüder Muhammad Jaber Shahbah al-Ja’id und Sa’ud Jaber Shahbah al-Ja’id waren Ende Dezember 1998 von einem Gericht in Mekka wegen des Mordes an einem saudischen Mann zum Tode verurteilt worden. Ende April 2011 hatte der König ihre Todesurteile bestätigt.

Laut den Rechtsbeiständen, die den Männern nach der Urteilsverkündung zur Seite standen, informierten die saudi-arabischen Behörden die Familien der Brüder nicht offiziell über die Hinrichtung. Somit konnten die Angehörigen keinen der beiden Männer zum Abschied besuchen. Die Hinrichtung erfolgte am Morgen des 30. Juli durch Enthaupten auf einem öffentlichen Platz in Ta’if, einer Stadt in der Provinz Mekka.

Die Todesurteile wurden nach offenbar unfairen Gerichtsverfahren verhängt. Während des Prozesses hatten die Brüder laut ihren Rechtsbeiständen keinen Zugang zu ihnen. Sie durften den beiden erst nach der Urteilsverkündung zur Seite stehen. Des Weiteren wurde Sa’ud Jaber Shahbah al-Ja’id allem Anschein nach genötigt, den Mord zu gestehen. Die Behörden hatten seinen betagten Vater festgenommen, um ihn unter Druck zu setzen.

Die Brüder hatten 14 Jahre im Gefängnis in Ta’if verbracht und darauf gewartet, dass die Kinder des getöteten Mannes das Erwachsenenalter erreichen. Nach saudi-arabischem Recht können die Verwandten des Opfers nach Erlangen der Volljährigkeit die Hinrichtung verlangen, diya (Entschädigung) fordern oder die Verurteilten begnadigen. Laut verlässlichen Quellen erreichten alle Kinder 2009 die Volljährigkeit und teilten dem Gericht dann mit, dass sie sich für die Hinrichtung von Muhammad Jaber Shahbah al-Ja’id und Sa’ud Jaber Shahbah al-Ja’id entschieden haben.