inhaftierter Gewerkschafter im Hungerstreik

Freiheit für gewaltlose politische Gefangene im Iran!

Freiheit für gewaltlose politische Gefangene im Iran!

Der Gesundheitszustand des inhaftierten Gewerkschafters Ismail Abdi hat sich infolge eines Hungerstreiks verschlechtert, den er am 30. April aus Protest gegen die Kriminalisierung friedlicher Gewerkschafter_innen begonnen hat. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener und verbüßt eine sechsjährige Haftstrafe im Teheraner Evin-Gefängnis.

Appell an

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
c/o Public Relations Office
Number 4, Deadend of 1 Azizi
Above Pasteur Intersection, Vali Asr Street
Tehran, IRAN, (Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

GENERALSTAATSANWALT VON TEHERAN
Abbas Ja’fari Dolat Abadi
Office of the General and Revolutionary Prosecutor
Corner (Nabsh-e) of 15 Khordad Square
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT
Hassan Rouhani
The Presidency
Pasteur Street, Pasteur Square
Tehran, IRAN

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030–8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. Juni 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie, Ismail Abdi sofort und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur wegen seiner friedlichen Gewerkschaftsaktivitäten festgehalten wird.

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Ismail Abdi sofort in eine medizinische Einrichtung außerhalb des Gefängnisses verlegt wird, wo er Zugang zu fachärztlicher Versorgung in Übereinstimmung mit der ärztlichen Ethik, einschließlich der Prinzipien der Vertraulichkeit, Autonomie und der informierten Zustimmung hat.

  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Iran Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ist, welche das Recht jeder Person garantieren, Gewerkschaften ihrer Wahl zur Förderung und zum Schutz ihrer wirtschaftlichen und sozialen Interessen zu gründen und diesen beizutreten.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Iranian authorities to release Esmail Abdi immediately and unconditionally, as he is a prisoner of conscience held solely for his peaceful trade union activities.

  • Calling on them to ensure that he is transferred to a medical facility outside prison where he can access specialized medical care in compliance with medical ethics, including the principles of confidentiality, autonomy and informed consent.

  • Calling on them to respect and protect the right of everyone to form and join the trade union of their choice, which is guaranteed under the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights (ICESCR) and the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR), both of which Iran has ratified.

Sachlage

Ismail Abdi, Mathematiklehrer und Vorsitzender der Lehrergewerkschaft im Iran (ITTA), ist am 30. April 2017, dem Vorabend des Internationalen Tags der Arbeit, in den Hungerstreik getreten. Er protestiert damit gegen die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz sowie die Inhaftierung friedlicher Gewerkschafter_innen wegen Straftaten im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit. In einem offenen Brief vom 22. April wies Ismail Abdi auf die Kriminalisierung friedlicher Aktivitäten zur Verteidigung der Rechte von Arbeiter_innen durch die iranischen Behörden hin. In seinem Brief fragte er: "Ist es ein Verbrechen, einer Gewerkschaft anzugehören und an friedlichen Demonstrationen teilzunehmen? Ist es ein Verbrechen, seine Meinung zur Unterschlagung öffentlicher Gelder zu sagen …? Ist es ein Verbrechen, Unterschriften zu sammeln, um die Regierung in einer Petition aufzufordern, sich an das Gesetz zu halten?" Amnesty International liegen Informationen vor, nach denen sich sein allgemeiner Gesundheitszustand infolge des Hungerstreiks verschlechtert hat. So soll er unter Nierenschmerzen, Schwindelanfällen und besorgniserregenden Blutdruckschwankungen leiden und etwa sieben Kilogramm an Gewicht verloren haben. Am 12. Mai wurde er in die medizinische Abteilung des Gefängnisses verlegt. Dort riet ein Gefängnisarzt zu einer sofortigen Verlegung in eine externe Fachklinik.

Ismail Abdi wurde erstmalig am 27. Juni 2015 von Angehörigen der Revolutionsgarden festgenommen und 40 Tage lang in Einzelhaft gehalten. Nach einem zweiwöchigen Hungerstreik kam er am 14. Mai gegen Kaution frei. Im Februar wurde er von der Abteilung 15 des Revolutionsgerichts in Teheran in einem unfairen Verfahren wegen der konstruierten Anklagen "Verbreitung von Propaganda gegen das System" und "Absprache und Planung von Straftaten gegen die nationale Sicherheit" zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Die Anklagen beziehen sich allein auf seine Gewerkschaftsaktivitäten, einschließlich Kontakte zur Bildungsinternationale, dem internationalen Dachverband von Bildungsgewerkschaften, und friedlicher Demonstrationen, die im Mai 2015 vor dem iranischen Parlament von Lehrer_innen als Ausdruck ihres Protests gegen schlechte Bezahlung und den niedrigen Bildungsetat sowie gegen die Inhaftierungen von Lehrer_innen, die Gewerkschaftsmitglieder sind, veranstaltet wurden. Das Urteil gegen Ismail Abdi wurde im Oktober 2016 bestätigt und er am 9. November 2016 festgenommen, um seine Haftstrafe anzutreten. Sein Antrag auf gerichtliche Überprüfung (e’adeh dadresi) liegt derzeit Abteilung 33 des Obersten Gerichtshofs vor.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Der Prozess gegen Ismail Abdi verstieß gegen internationale Standards für faire Gerichtsverfahren, u.a. hatte er während des gesamten Ermittlungsverfahrens keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl. Zudem durfte sein Anwalt vor dem Gerichtsverfahren keine Einsicht in die Akte seines Mandanten nehmen. In einem offenen Brief, den Ismail Abdi im April 2016 aus dem Gefängnis schrieb, forderte er die Behörden auf, die Anklagen wegen Straftaten im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit gegen ihn und andere Gewerkschaftsmitglieder fallenzulassen. Er führte an, dass diese Anklagen dazu verwendet würden, seine friedliche Arbeit zur Förderung der Rechte von Arbeiter_innen und Lehrer_innen zu kriminalisieren: "Nach den Beweisen, die zu dem Urteil gegen mich geführt haben, könnte man sagen, dass jede Bemühung … das Leben und die Lebensumstände von Lehrer_innen und Arbeiter_innen im Iran zu verbessern, als Handlungen gegen die nationale Sicherheit gewertet werden".

Am 22. Juli 2015 wollten sich Tausende Lehrer_innen vor dem Parlament in Teheran versammeln, um gegen Drangsalierungen und Verstöße gegen Lehrer_innen in Gewerkschaften zu protestieren und die Freilassung von Ismail Abdi zu fordern. Sicherheitskräfte, die seit dem frühen Morgen um das Parlament herum positioniert waren, lösten die Versammlung allerdings auf und nahmen zahlreiche Protestierende fest. Laut einer Meldung des iranischen Bildungs- und Entwicklungsministers vom 27. Juli 2015 wurden alle festgenommenen Lehrer_innen wieder freigelassen.

Gewerkschafter_innen sind auch durch die UN-Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger_innen geschützt. Darin wird die Verpflichtung der Staaten hervorgehoben, das Recht auf die Verteidigung der Menschenrechte, zu denen auch Gewerkschaftsrechte gehören, zu respektieren und Menschenrechtsverteidiger_innen vor Drangsalierung, willkürlicher Festnahme und Inhaftierung sowie Folter und anderen Misshandlungen zu schützen.

Ismail Abdi wurde am 27. Juni 2015 festgenommen, nachdem er das Büro der Staatsanwaltschaft aufgesucht hatte, um Auskunft über sein Reiseverbot zu erhalten. Ihm war die Ausreise nach Armenien verweigert worden, wo er ein Visum für Kanada beantragen wollte, um am 7. Weltkongress der Bildungsinternationale in Ottawa teilzunehmen. Vor seiner Festnahme hatten Angehörige des Geheimdienstes Ismail Abdi bereits einige Mal zu Befragungen vorgeladen. Während dieser Befragungen warnten ihn die Angehörigen des Geheimdienstes zudem davor, sich mit anderen internationalen Gewerkschaften von Lehrer_innen zusammenzuschließen und teilten ihm mit, dass er mit seiner Teilnahme an internationalen Veranstaltungen eine "rote Linie" überschreite. Diese Warnung verstößt eindeutig gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen des Iran, darunter Artikel 8 (1b) des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der das Recht von Gewerkschaften gewährleistet, internationalen Gewerkschaftsorganisationen beizutreten.

Angehörige des Geheimdienstes drängten ihn auch, seinen Posten als Vorsitzender der iranischen Lehrergewerkschaft ITTA aufzugeben. So luden sie den Gewerkschafter am 3. Mai 2015 vor und drohten, dass eine zur Bewährung ausgesetzte zehnjährige Haftstrafe aus dem Jahr 2011 sofort vollstreckt werden würde, sollte er bei Facebook in einer offiziellen Stellungnahme nicht verkünden, seinen Posten als Vorsitzender der ITTA aufzugeben und landesweite Proteste abzusagen, die die ITTA mitorganisiert hatte. Ismail Abdi gab dies unter großem Druck bekannt, doch die ITTA akzeptierte den Rücktritt nicht. Die Demonstrationen fanden ebenfalls wie geplant statt. Tausende Lehrer_innen versammelten sich vor dem Parlament in Teheran und vor den Büros des Bildungsministeriums in verschiedenen Städten im Iran.

Mit der Kriminalisierung friedlicher Gewerkschaftsaktivitäten und dem Verbot der Bildung unabhängiger Gewerkschaften verstoßen die iranischen Behörden eindeutig gegen ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen nach dem Völkerrecht. Nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR), zu deren Vertragsstaaten Iran gehört, sind die iranischen Behörden verpflichtet, die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung sowie das Recht, Gewerkschaften eigener Wahl zu gründen und diesen beizutreten, zu schützen. In Artikel 22 (1) des IPbpR heißt es: "Jedermann hat das Recht, sich frei mit anderen zusammenzuschließen sowie zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und ihnen beizutreten." Artikel 8 des IPwskR garantiert "das Recht eines jeden, zur Förderung und zum Schutz seiner wirtschaftlichen und sozialen Interessen Gewerkschaften zu bilden oder einer Gewerkschaft eigener Wahl allein nach Maßgabe ihrer Vorschriften beizutreten".