Hinrichtungstermin festgelegt
© Fons Hickmann
Der 60-jährige John Wayne Conner befindet sich seit 34 Jahren im US-Bundesstaat Georgia im Todestrakt. Nun wurde sein Hinrichtungstermin auf den 14. Juli festgesetzt. Sein Rechtsbeistand hatte während des Verfahrens Misshandlungen, die John Wayne Conner in der Kindheit erlitten hatte, und eine mögliche geistige Beeinträchtigung nicht angeführt.
Appell an
BEGNADIGUNGSAUSSCHUSS VON GEORGIA
State Board of Pardons and Paroles
2 Martin Luther King
Jr. Drive SE, Suite 458
Balcony Level
East Tower, Atlanta
Georgia 30334-4909
USA
(Anrede: Dear Board Members / Sehr geehrte Mitglieder des Begnadigungsausschusses)
Fax: (00 1) 404 651 6670
E-Mail: laqsmith@pap.state.ga.us oder Clemency_Info@pap.state.ga.us
Sende eine Kopie an
GOUVERNEUR DES BUNDESSTAATES GEORGIA
Nathan Deal
Office of the Governor
206 Washington Street
111 State Capitol, Atlanta
Georgia 30334
USA
E-Mail über Kontaktformular: https://gov.georgia.gov/webform/contact-governor-international-form
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S. E. Herrn John Bonnell Emerson
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über
http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 14. Juli 2016 ankommen. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich möchte weder das begangene Gewaltverbrechen entschuldigen noch das dadurch verursachte Leid verharmlosen.
-
Bitte stoppen Sie die Hinrichtung von John Wayne Conner und setzen Sie sich dafür ein, dass sein Todesurteil umgewandelt wird.
-
Es bereitet mir große Sorge, dass die Geschworenen nie von den Misshandlungen, die John Wayne Conner in seiner Kindheit erlitten hat, und von seiner möglichen geistigen Beeinträchtigung erfahren haben. Sie als Begnadigungsausschuss haben jedoch die Möglichkeit, diese Informationen strafmildernd zu berücksichtigen.
- Ich bitte Sie, auch die persönliche Entwicklung zu berücksichtigen, die er während seiner Zeit im Todestrakt durchgemacht hat, und dass er Berichten zufolge im Gefängnis eine sehr positive Rolle eingenommen hat.
Sachlage
Am 10. Januar 1982 wurde J.T. White in Telfair County im US-Bundesstaat Georgia tot aufgefunden. Der damals 25-jährige John Wayne Conner, ein Freund des Opfers, gab der Polizei gegenüber an, dass es zu einer Auseinandersetzung zwischen den beiden betrunkenen Männern gekommen war, nachdem J.T. White anzügliche Kommentare über die Verlobte von John Wayne Conner gemacht hatte. John Wayne Conner versuchte, sich während der Untersuchungshaft das Leben zu nehmen, und wurde mehrere Wochen lang stationär behandelt.
John Wayne Conner wurde von einem 26-jährigen Anwalt vertreten, der zuvor noch nie einen Todesstrafenfall verhandelt hatte. Er brachte während des gesamten Verfahrens, das nur drei Tage dauerte, keine Beweise vor. Nachdem die Geschworenen John Wayne Conner für schuldig befunden hatten, informierte der Anwalt den zuständigen Richter, dass sein Mandant ihm wenige Minuten bevor der Teil des Verfahrens beginnen sollte, in dem es um die Strafzumessung ging, aufgetragen habe, keine strafmindernden Beweise vorzubringen. Weder sein Anwalt noch der Richter erklärten John Wayne Connor umfassend, was diese Entscheidung für ihn bedeutete. Obwohl John Wayne Conner möglicherweise an einer geistigen Beeinträchtigung leidet, depressiv ist und erst kurz vor der Verhandlung einen Selbstmordversuch unternommen hatte, beantragte sein Anwalt keine Unterbrechung des Verfahrens. In der Folge wurden keine strafmildernden Umstände vorgebracht. Die Geschworenen sprachen sich noch am selben Tag, dem 14. Juli 1982, für die Todesstrafe aus.
Die Geschworenen erfuhren nicht, dass John Wayne Conner in Armut aufgewachsen ist und von seinem alkoholabhängigen Vater misshandelt wurde. Eine seiner Schwestern sagte, dass "es die Hölle war, als Mitglied der Connor-Familie aufzuwachsen". Sein Anwalt erklärte, dass er in einem Umfeld "außerordentlicher familiärer Gewalt" aufgewachsen sei. Regelmäßig soll es zum Einsatz von Messern und Waffen, zu Drogen- und Alkoholmissbrauch und brutalen körperlichen, sexuellen und emotionalen Misshandlungen gekommen sein. Als Kind "erlebte und erlitt John zahlreiche Formen der Misshandlung, darunter Schläge mit Kabeln, Wasserschläuchen, Stöcken und Wurzeln, Beschimpfungen wegen seiner geistigen Beeinträchtigung und Angriffe mit Messern und Schusswaffen durch seinen Vater." John Wayne Conner wandte sich Alkohol und Drogen zu, um seiner Angst und seinen Depressionen zu entfliehen, verschärfte seine Probleme so jedoch nur weiter. Er versuchte mehrmals, sich das Leben zu nehmen. Im Rechtsmittelverfahren kamen drei von der Verteidigung bestellte Gutachter_innen zu dem Schluss, dass John Wayne Conner an einer geistigen Beeinträchtigung leide. Drei Gutachter_innen der Staatsanwaltschaft erklärten, dass keine solche Beeinträchtigung vorliege. Die Entscheidung eines Bundesrichters, dass eine geistige Beeinträchtigung nicht bewiesen werden konnte, wurde vom US-Berufungsgericht überprüft. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung "nicht eindeutig fehlerhaft" war.
Gegen John Wayne Conner wurden 17 Jahre lang gar keine und in 34 Jahren insgesamt nur dreimal Disziplinarmaßnahmen eingeleitet. Er hat seine Suchterkrankungen überwunden, an einer Maltherapie teilgenommen und ist zu einem positiven Vorbild für andere geworden. Ein ehemaliger Beamter, der im Todestrakt gearbeitet hat und sich für seine Begnadigung einsetzt, gibt an, dass John Wayne Conner das Gefängnis "für alle sicherer" gemacht habe.
Amnesty International wendet sich ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.