Hinrichtung in Georgia
Hinrichtungskammer
© Robert Priseman. Reproduced Courtesy of the Goldmark Gallery
Am 15. Juli wurde im US-Bundesstaat Georgia der 60-jährige John Wayne Conner nach 34 Jahren im Todestrakt hingerichtet. Er war wegen des 1982 begangenen Mordes an J. T. White zum Tode verurteilt worden. In den USA sind 2016 bisher 15 Personen hingerichtet worden, sechs davon in Georgia.
Sachlage
Am 13. Juli lehnte der Begnadigungsausschuss des US-Bundesstaats Georgia die Begnadigung von John Wayne Conner ab. Die Hinrichtung durch die Giftspritze war für den 14. Juli um 19.00 Uhr angesetzt worden, fand dann jedoch um etwa 00.30 Uhr am 15. Juli statt, nachdem die letzten noch anhängigen Rechtsmittel vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen worden waren.
Einer der Richter, Stephen Breyer, distanzierte sich von der Entscheidung des Gerichtshofs, keinen Hinrichtungsaufschub zu gewähren und die Verfassungsmäßigkeit einer derart langen Inhaftierung im Todestrakt nicht zu prüfen. Stephen Breyer hat in den vergangenen Jahren immer wieder dafür plädiert, dass das Gericht sich mit diesem Thema befasst. Im Fall Glossip v. Gross im Jahr 2015 merkte er beispielsweise an, dass der Oberste Gerichtshof bereits 1890 anerkannt hatte, welche "schreckliche" Ungewissheit Todeskandidat_innen aushalten müssen, während ihnen die Hinrichtung droht. Damals hatte das Gericht "von einer Verzögerung von lediglich vier Wochen" zwischen Verurteilung und Hinrichtung gesprochen. Heute dagegen, so betonte Stephen Breyer, "geht es häufig nicht um Verzögerungen von einigen Wochen, sondern von mehreren Jahrzehnten".
Im Jahr 2016 sind bereits 15 Menschen in den USA hingerichtet worden, davon sechs in Georgia. Seit der Verabschiedung der neuen Todesstrafengesetze am 2. Juli 1976 sind damit insgesamt 1.437 Todesurteile in den USA vollstreckt worden. Georgia hat 2016 bereits mehr Menschen exekutiert als in irgendeinem anderen Jahr in den vergangenen 40 Jahren.
Amnesty International wendet sich ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.
Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die versucht haben, die Hinrichtung zu verhindern.