Rassismusvorwurf vor geplanter Hinrichtung

Ergebnis dieser Urgent Action

Kimberly McCarthy ist am 26. Juni per Giftspritze hingerichtet worden. Dies war die 500. Vollstreckung eines Todesurteils im US-Bundesstaat Texas seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen in den USA im Jahr 1977.

Häftling im Todestrakt in Pontiac, Illinois

Häftling im Todestrakt in Pontiac, Illinois

Kimberly McCarthy soll am 26. Juni um 18 Uhr Ortszeit im US-Bundesstaat Texas hingerichtet werden. Dies wäre die 500. Vollstreckung eines Todesurteils seit Wiederaufnahme der Hinrichtungen in Texas im Jahr 1977. Ihre Anwältin versucht, vor Gericht eine Aussetzung der Hinrichtung zu bewirken und begründet dies mit einer diskriminierenden Auswahl der Geschworenen aufgrund der Hautfarbe.

Appell an

GOUVERNEUR DES BUNDESSTAATES TEXAS
Governor Rick Perry, Office of the Governor
Austin, Texas, USA
(Anrede: Dear Governor / Sehr geehrter Herr Gouverneur)
Fax: (00 1) 512 463 1849

Sende eine Kopie an

PRESSEABTEILUNG DES BÜRO DES GOUVERNEURS
Governor’s Press office
Fax: (00 1) 512 463 1847

BÜRO DES GENERAL COUNSEL
Office of the General Counsel
Fax: (00 1) 512 463 1932
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S. E. Herrn Philip Dunton Murphy
Pariser Platz 2, 10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über
http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 26. Juni 2013 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte weder den Mord an Dorothy Booth entschuldigen, für den Kimberly McCarthy verurteilt worden ist, noch das dadurch verursachte Leid verharmlosen.

  • Dennoch möchte ich meine Sorge darüber zum Ausdruck bringen, dass es bei der Auswahl der Geschworenen allem Anschein nach zu einer Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe gekommen ist und die Gerichte dieser Frage durch das Versäumnis der Pflichtverteidiger im Straf- und Berufungsverfahren nicht nachgegangen sind.

  • Ich möchte Sie, sehr geehrter Herr Gouverneur Perry, nachdrücklich bitten, die Hinrichtung von Kimberly McCarthy zu stoppen und sich für ein Hinrichtungsmoratorium einzusetzen.

Sachlage

Kimberly McCarthy wurde 1998 im texanischen Dallas County wegen Mordes an ihrer 71-jährigen Nachbarin Dorothy Booth zum Tode verurteilt. Dorothy Booth wurde 1997 in ihrem Haus erstochen. Der Schuldspruch und das Todesurteil wurden 2001 vom texanischen Berufungsgericht für Strafsachen aufgehoben, da der Richter im Strafverfahren unzulässige Beweismittel zugelassen hatte. Kimberly McCarthy erhielt 2002 ein neues Strafverfahren und wurde wiederum zum Tode verurteilt.

Kimberly McCarthy ist schwarz. Dorothy Booth war weiß. Die Gruppe der Geschworenen bestand bei der Neuverhandlung 2002 aus elf weißen und einem schwarzen Geschworenen. Die Anwältin von Kimberly McCarthy hat im Juni vor einem bundesstaatlichen Gericht schriftlich eine Aussetzung der Hinrichtung beantragt, um Beweismittel für eine Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe vonseiten der Staatsanwaltschaft bei der Auswahl der Geschworenen vorlegen zu können und um zu beanstanden, dass die früheren AnwältInnen von Kimberly McCarthy diese Diskriminierung weder im Strafverfahren noch im Berufungsverfahren zur Sprache gebracht haben.

Zur Bevölkerung von Dallas County gehören 23 Prozent Schwarze und 69 Prozent Weiße. Beim Juryauswahlverfahren im Gerichtsverfahren gegen Kimberly McCarthy im Jahr 2002 waren 64 potentielle Geschworene zur individuellen Befragung ausgewählt, von denen nur vier (also 6 Prozent) Schwarze waren. Drei von ihnen wurden von der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Laut der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA im Fall Batson vs. Kentucky aus dem Jahr 1986 dürfen potentielle Geschworene nur aufgrund von Argumenten abgelehnt werden, die "nicht in der Hautfarbe begründet" liegen. Wenn es der Verteidigung gelingt, glaubhaft zu machen, dass die Staatsanwaltschaft bei der Geschworenenauswahl in diskriminierender Weise vorgegangen ist, geht die Beweislast, dass die Auswahl der Geschworenen "nicht in der Hautfarbe begründet" lag, an den Bundesstaat Texas über. Der Anwalt von Kimberly McCarthy im Strafprozess beanstandete die Ablehnung der drei potentiellen Geschworenen nicht und verlangte keine Anhörung zur Überprüfung im Sinne der Entscheidung Batson vs. Kentucky.

Die jetzige Anwältin von Kimberly McCarthy weist darauf hin, dass das "unerklärliche" Versäumnis der Verteidigung, gegen die Ablehnung der drei Geschworenen durch die Staatsanwaltschaft vorzugehen, zur Folge hat, dass in der Gerichtsakte keine Prüfung im Sinne des Batson-Urteils existiert, also auch keine Gründe genannt werden, die von der Staatsanwaltschaft abgesehen von "nicht in der Hautfarbe begründeten" Motiven geltend gemacht wurden. Auch sind in den Aufzeichnungen somit keine durch die Verteidigung erbrachten Nachweise zu finden, dass diese Gründe ein Vorwand für Rassismus gewesen seien. Die Anwältin argumentiert dennoch, dass es Hinweise auf eine Geschworenenauswahl aufgrund der Hautfarbe gibt: Erstens die in der Vergangenheit angewendeten rassistischen Strategien durch StaatsanwältInnen im Dallas County bei der Auswahl von Geschworenen, auf die sich der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung Miller-El vs. Dretke 2005 beruft; zweitens die Tatsache, dass die StaatsanwältInnen statistisch gesehen 75 Prozent der Schwarzen im Pool der potentiellen Geschworenen ablehnten, und drittens die Tatsache, dass den potentiellen Geschworenen schwarzer Hautfarbe wie auch im Fall Miller-El vs. Dretke im Auswahlverfahren offenbar andere Fragen gestellt wurden als den Weißen.

Weder hatte der Verteidiger im Strafverfahren die Geschworenenauswahl beanstandet, noch hatte der Pflichtverteidiger des Berufungsverfahrens (er besuchte seine Mandantin in den zehn Jahren, die er sie vertrat, Berichten zufolge nur einmal im Todestrakt) das Versäumnis in diesem Verfahren zur Sprache gebracht, wodurch aus verfahrenstechnischen Gründen keine juristische Überprüfung mehr stattfinden kann. Die derzeitige Anwältin argumentiert unter Berufung auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom Mai 2013, dass diese verfahrenstechnische Beschränkung im Fall Kimberly McCarthy aufgehoben und der Fall erneut vor Gericht zugelassen werden sollte.