Wieder Zwangsräumung
Waruku-Siedlung nach der Zwangsräumung, Nairobi
© Amnesty
Hunderte Menschen sind obdachlos und benötigen dringend Nahrung, Wasser und Obdach, nachdem die kenianische Regierung eine rechtswidrige Zwangsräumung durchgeführt hat. Die Zwangsräumung betrifft schätzungsweise 1000 Bewohner_innen und Händler_innen in der Siedlung Kabete NITD in der Hauptstadt Nairobi. Andere Bewohner_innen der Siedlung gehen davon aus, dass auch ihnen unmittelbar die Zwangsräumung droht.
Appell an
LEITER DER STADTPLANUNG
Mr Patrick Tom Odongo
Nairobi City Council
City Hall Annex
PO Box 30075
Nairobi
KENIA
(korrekte Anrede: Dear Mr Odongo)
E-Mail: rickodongo@yahoo.com
STADTVERWALTUNG
Mr Philip Kisia
Nairobi City Council
City Hall Annex
PO Box 30075
Nairobi
KENIA
(korrekte Anrede: Dear Mr Kisia)
Fax: (00 254) 20 22 17704
E-Mail: townclerk@nairobicity.co.ke
Sende eine Kopie an
MINISTER DER LOKALREGIERUNG
Minister of Local Government
Hon Wycliffe Musalia
Jogoo House A
Taifa Road
PO Box 30004
Nairobi
KENIA
E-Mail: info@primeminister.go.ke
BOTSCHAFT DER REPUBLIK KENIA
Markgrafenstraße 63
10969 Berlin
Fax: 030 – 25 92 66 50
E-Mail: office@embassy-of-kenya.de oder office@kenyaembassyberlin.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. August 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE FOLGENDE FORDERUNGEN STELLEN
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Alle Personen, die aus der Siedlung Kabete NITD in Nairobi vertrieben wurden, müssen umgehend Zugang zu Nahrung, Wasser und Unterkunft erhalten.
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Stellen Sie ebenso sicher, dass allen Betroffenen Zugang zu angemessenem alternativen Wohnraum oder Marktständen und Entschädigung für ihre Verluste gewährt wird.
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Geben Sie den Bewohner_innen von Kabete NITD die Zusicherung, dass keine weiteren Zwangsräumungen in der Siedlung durchgeführt werden.
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Erschließen Sie zusammen mit den Betroffenen alle gangbaren Alternativen zu einer Räumung. Ergreifen Sie rechtliche und verfahrenstechnische Schutzmaßnahmen und erarbeiten Sie einen umfassenden Umsiedlungs- und Entschädigungsplan für die betroffenen Gemeinden.
- Ich fordere Sie auf, rechtswidrige Zwangsräumungen und die Zerstörung von Lebensgrundlagen in Kenia unverzüglich einzustellen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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to ensure that all those who are homeless as a result of the forced evictions have immediate access to food, water and shelter;
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to ensure that all those who were forcibly evicted are provided with access to adequate alternative housing or stalls and compensation for all their losses;
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to guarantee to the residents of Kabete NITD that no further forced evictions will take place at the settlement;
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to identify in consultation with those affected all feasible alternatives to eviction, put in place procedural and legal safeguards and develop a comprehensive relocation and compensation plan for the affected communities;
- to ensure an immediate end to forced evictions and destruction of livelihoods in Kenya.
Sachlage
Am 10. Juli kurz vor Mitternacht mussten Bewohner_innen und Händler_innen in Kabete NITD zusehen, wie ein Bulldozer der Stadtverwaltung Nairobi etwa 470 Marktstände und schätzungsweise 100 Hütten zerstörte. Es hatte zwar Gerüchte gegeben, dass eine Zwangsräumung bevorstehe, aber die Bewohner_innen und Händler_innen wurden weder benachrichtigt noch erhielten sie Informationen, von vorherigen Konsultationen ganz zu schweigen. Viele Menschen wurden aus dem Schlaf gerissen und hatten nur wenige Minuten Zeit, ihre Habe aus ihren Häusern zu holen, ehe sie abgerissen wurden. Dabei verloren viele ihr gesamtes Hab und Gut. Die meisten der Händler_innen, deren Marktstände von der Zwangräumung betroffen waren, haben ihre Ware verloren und ihre Lebensgrundlage ist zerstört worden.
Einige konnten nach der Zwangsräumung auf den Trümmern ihrer ehemaligen Stände weiter verkaufen. Doch am 13. Juli kam erneut ein Bulldozer und machte den Marktbereich dem Erdboden gleich. Laut Angaben kenianischer Quellen sind die Händler_innen überwiegend Frauen. Die Zwangsräumung hat sie und die von ihnen wirtschaftlich Abhängigen noch tiefer in die Armut getrieben. Hunderte Menschen, überwiegend Frauen und Kinder, sind ohne Unterkunft und schlafen nun in den kältesten kenianischen Monaten ohne Decken oder warme Kleidung unter freiem Himmel. Viele von ihnen haben kein Geld, um Nahrung oder andere grundlegende Dinge zu kaufen. Die Bewohner_innen gehen zudem davon aus, dass ein weiterer Teil der Siedlung, in dem etwa 250 Menschen leben, auch demnächst geräumt und abgerissen wird.
Die Regierung hatte die Händler_innen vor nur zwei Monaten nach Kabete NITD umgesiedelt. In Übereinstimmung mit dem Völkerrecht waren die Betroffenen zuvor über Monate hinweg konsultiert worden. Man hatte sie angemessen frühzeitig über die Räumung in Kenntnis gesetzt und ihnen einen umfassenden Umsiedlungsplan vorgelegt. Die jüngste Räumung in Kabete NITD ist ohne jede dieser Vorkehrungen und unter grober Missachtung des Umsiedlungsplans, der mit den Gemeinden vereinbart worden war, vorgenommen worden.
Hintergrundinformation
Die kenianische Regierung ist seit der Gründung der ersten informellen Siedlung in Kenia für wiederholte rechtswidrige Zwangsräumungen verantwortlich. Drohende Zwangsräumungen sind für viele Bewohner_innen informeller Siedlungen und Slums nach wie vor Wirklichkeit.
Die Siedlung Kabete NITD (Native Industrial Training Department) entstand 1974. Das Land gehört der kenianischen Regierung. 2007 erteilte die Stadtverwaltung Nairobi einen Räumungsbefehl für die Gemeinde und wies alle Bewohner_innen an, die Gegend innerhalb von 48 Stunden zu räumen. Durch die Ergreifung rechtlicher Maßnahmen konnte diese rechtswidrige Zwangsräumung verhindert werden.
Internationale Menschenrechtskontrollgremien und NGOs geben seit Jahren ihrer Sorge über das Muster rechtswidriger Zwangsräumungen durch die kenianische Regierung Ausdruck. Kenia hat sich verpflichtet, Richtlinien für Räumungen zu schaffen, die die Einhaltung der Schutzmaßnahmen garantieren, doch sie sind bisher nicht geschaffen worden. Im November 2008 empfahl der UN-Ausschuss über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, dass der Schutz gegen rechtswidrige Zwangsräumungen in die neue kenianische Verfassung aufgenommen werden sollte.
2009 forderte er die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für Zwangsräumungen auf Grundlage international akzeptierter Richtlinien. Eine Arbeitsgruppe, die diesen Rahmen schaffen soll, besteht im Ministerium für Landfragen bereits. Da die Richtlinien noch nicht existieren, werden groß angelegte Zwangsräumungen von Menschen in informellen Siedlungen regelmäßig in einer Weise durchgeführt, die gegen internationale Menschenrechtsstandards verstößt. Als Vertragsstaat des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ist Kenia verpflichtet, "das Recht auf angemessenen Wohnraum zu achten, zu schützen und es zu wahren". Dazu gehört auch das Verbot rechtswidriger Zwangsräumungen. Sie widersprechen auch Artikel 17 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, in dem das Recht auf Schutz der Privatsphäre, der Familie und des Zuhauses festgeschrieben ist. Kenia ist Vertragsstaat dieses Paktes. Die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und der Rechte der Völker hat ebenfalls geurteilt, dass Zwangsräumungen gegen die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker verstoßen, deren Vertragsstaat Kenia ist.