Jugendlichen Straftätern droht Hinrichtung

Die vier oben genannten irakischen Staatsbürger sind in akuter Gefahr, hingerichtet zu werden. Sie sind wegen Verbrechen zum Tode verurteilt worden, die sie im Alter von unter 18 Jahren begangen haben sollen. Sie wurden in unfairen Prozessen für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Ihnen wurde kein Rechtsbeistand oder rechtliche Hilfe gewährt, und sie wurden nach einem geheimen summarischen Verfahren verurteilt. Alle geben an, unschuldig zu sein. Sie werden im Rafha-Gefängnis nahe der irakischen Grenze festgehalten.

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Mr Bandar Mohammed Abdullah Al Aiban
President, The Human Rights Commission
P.O. Box 58889
King Fahad Road
Building No.373
Riyadh 11515
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 1 461 2061
E-Mail: hrc@haq-ksa.org

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn Prof. Dr. med
Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Kurfürstendamm 63, 10707 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. Juli 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ENGLISH, ARABIC OR YOUR OWN LANGUAGE

  • urging the authorities to halt the execution of Raid Halassa Sakit, Abbas Fadil Abbas, Othman Ali and Aqil Matsher, all of whom may have been under 18 at the time of their alleged crimes;

  • calling on the authorities to commute the death sentences of Raid Halassa Sakit, Abbas Fadil Abbas, Othman Ali and Aqil Matsher, particularly given Saudi Arabia’s obligations as a state party to the Convention on the Rights of the Child;

  • reminding the authorities that they should act in accordance with international law, particularly Article 37 of the Convention of the Rights of the Child, and end the use of the death penalty against juvenile offenders.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • die Behörden drängen, die Hinrichtungen von Raid Halassa Sakit, Abbas Fadil Abbas, Othman Ali und Aqil Matsher auszusetzen, die alle zum Zeitpunkt ihrer mutmaßlichen Verbrechen unter 18 Jahre alt waren;

  • die Behörden auffordern, die Todesurteile gegen Raid Halassa Sakit, Abbas Fadil Abbas, Othman Ali und Aqil Matsher umzuwandeln, insbesondere hinsichtlich Saudi-Arabiens Verpflichtungen aus dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes;

  • die Behörden daran erinnern, dass sie in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und speziell mit Artikel 37 des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes handeln und das Verhängen der Todesstrafe gegen jugendliche Straftäter einstellen sollten.

Sachlage

Laut Amnesty International vorliegenden Berichten wurde Raid Halassa Sakit vom saudi-arabischen Geheimdienst 2005 in Rafha festgenommen und inhaftiert. Man stellte ihn wegen Drogendelikten und Verbindungen zu bewaffneten Gruppen im Irak unter Anklage. Zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Straftaten war er 16 Jahre alt. Berichten zufolge wurde er mit Elektroschocks gefoltert und anschließend geschlagen, bis er ein "Geständnis" unterzeichnete, das er nicht lesen konnte, da er Analphabet ist.

Raid Halassa Sakit wurde von einem Strafgericht in einem geheimen Verfahren ohne Rechtsbeistand zunächst zu fünf Jahren Haft verurteilt. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge beteuerte Raid Halassa Sakit bei der Urteilsverkündung seine Unschuld. Darauf entgegnete der Richter "Sie haben unterschrieben", womit er sich auf das unterschriebene "Geständnis" bezog. Als Raid Halassa Sakit antwortete, er habe unter Folter unterschrieben, entgegnete der Richter, dass solche Aussagen ihm nun auch nichts mehr nützten. Als er zwei Monate später dem selben Gericht erneut vorgeführt wurde, teilte man ihm mit, das Kassationsgericht in Riad habe seine Strafe auf 20 Jahre erhöht. Einen Monat später wurde Raid Halassa Sakit erneut dem Strafgericht in Rafha vorgeführt und informiert, er sei zum Tode verurteilt worden.

Aufgrund der Geheimhaltung innerhalb des Strafjustizsystems in Saudi-Arabien konnte Amnesty International keine ausführlichen Details zu den Fällen der anderen drei Gefangenen erhalten. Allerdings liegen der Organisation Berichte vor, laut denen alle Gefangenen zum Zeitpunkt ihrer mutmaßlichen Verbrechen zwischen 15 und 18 Jahre alt waren. Othman Ali und Aqil Matsher wurden 2004 festgenommen und wären dementsprechend 15 und 17 Jahre alt gewesen. Abbas Fadil Abbas soll zum Zeitpunkt seiner Verhaftung ebenfalls unter 18 Jahre alt gewesen sein.
Gefangene in Saudi-Arabien können hingerichtet werden, ohne dass ihnen oder ihren Familien ein Datum für die Hinrichtung genannt werden muss. Die vier mutmaßlichen jugendlichen Straftäter könnten jederzeit hingerichtet werden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Saudi-Arabien ist Vertragsstaat des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes, das die Hinrichtung zur Tatzeit minderjähriger (also unter 18-jähriger) Straftäter ausdrücklich verbietet. Dennoch exekutiert Saudi-Arabien weiterhin mutmaßliche jugendliche Straftäter und bricht damit seine völkerrechtlichen Verpflichtungen (siehe Pressemitteilung vom 11. Mai 2009, Saudi Arabia: Two juveniles executed by Saudi Arabian authorities among a group of five at http://www.amnesty.org/en/for-media/press-releases/saudi-arabia-two-juveniles-executed-saudi-authorities-among-group-five-2).

Mindestens 158 Personen, darunter 76 ausländische Staatsangehörige, wurden im Jahr 2007 in Saudi-Arabien hingerichtet und mindestens 102 Personen, darunter 40 ausländische Staatsangehörige, im Jahr 2008. Seit Beginn des Jahres 2009 sind bislang 42 Personen exekutiert worden.

In Saudi-Arabien wird die Todesstrafe für zahlreiche Straftaten verhängt. Prozesse entsprechen bei Weitem nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren. Den Angeklagten wird nur selten eine rechtliche Vertretung zugestanden, und sie werden häufig nicht über den Stand des Verfahrens gegen sie informiert. Verurteilungen auf der Basis durch Zwang oder Täuschung erzwungener "Geständnisse" sind zulässig.

Amnesty International hat vor kurzem einen Bericht über die Todesstrafe in Saudi-Arabien veröffentlicht, in dem auf die häufige Verhängung der Todesstrafe und auf die unverhältnismäßig hohe Zahl an Hinrichtungen an ausländischen Staatsangehörigen aus Entwicklungsländern verwiesen wurde. Weitere Informationen finden Sie unter: Saudi Arabia: Affront to Justice: Death Penalty in Saudi Arabia (MDE 23/027/2008, 14.10. 2008), online: http://www.amnesty.org/en/news-and-updates/report/saudi-arabia-executions-target-foreign-nationals-20081014