Libyer droht die Todesstrafe

Ein libyscher Staatsbürger wurde im Juni von US-Streitkräften in Libyen festgenommen und zwei Wochen später in die USA gebracht, um dort vor Gericht gestellt zu werden. Nun steht er unter mehreren Anklagen, die mit der Todesstrafe geahndet werden können. Die Anklagen beziehen sich auf den Anschlag auf eine US-amerikanische diplomatische Einrichtung in Bengasi im September 2012, bei dem vier US-Bürger getötet wurden.

Appell an

BEZIRKSSTAATSANWALT
Ronald C. Machen, Jr.
United States Attorney's Office
555 4th Street, NW,
Washington, DC 20530, USA

(Anrede: Dear US-attorney/ Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
E-Mail: dc.outreach@usdoj.gov

JUSTIZMINISTER
Eric Holder
US Attorney General
Department of Justice, 950 Pennsylvania Avenue, NW Washington DC 20530 0001
USA
(Anrede: Dear Attorney General / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 1) 202 514 4507
E-Mail: AskDOJ@usdoj.gov

Sende eine Kopie an

AUSSENMINISTER
John Kerry
US Department of State, 2201 C Street, N.W. Washington DC 20520, USA
Fax: (00 1) 202 647 2283
E-Mail: über die Website http://contact-us.state.gov/cgi-bin/state.cfg/php/enduser/std_alp.php

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S. E. Herrn John Bonnell Emerson
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über
http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. November 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEGE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte die Schwere des Verbrechens, das Ahmed Abu Khattalah zur Last gelegt wird, in keiner Weise verharmlosen.

  • Dennoch möchte ich Sie bitten, nicht die Todesstrafe nicht zu fordern.

  • Ich fordere Sie zudem auf, Ahmed Abu Khattalah Kontakt zu seiner Familie zu gewähren und für Haftbedingungen zu sorgen, die internationalen Menschenrechtsabkommen und -standards entsprechen.

Sachlage

US-Streitkräfte haben Ahmed Abu Khattalah am 15. Juni in der Nähe von Bengasi im Osten Libyens festgenommen. Er wurde auf ein Schiff der US-Marine gebracht und dort ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten, bis man ihn in die USA brachte und am 28. Juni vor Gericht stellte. Er steht auf Grundlage einer Klage vom Juli 2013 wegen Beteiligung an dem Anschlag vom 11. September 2012 auf das US-Konsulat in Bengasi unter Anklage, bei dem der US-Botschafter J. Christopher Stevens sowie Sean Smith, Tyrone Woods und Glen Doherty getötet wurden.

Ahmed Abu Khatallah war zu Beginn wegen "Bereitstellung von Material und Ressourcen an Terroristen mit Todesfolge" angeklagt, was mit einer lebenslangen Haftstrafe belegt werden kann. Am 18. Oktober wurde allerdings eine Reihe von weiteren Anklagen gegen ihn erhoben, von denen einige mit der Todesstrafe geahndet werden können. Dies betrifft die Anklagepunkte "Tötung einer unter internationalem Schutz stehenden Person", "Tötung eines Beamten und Angestellten der Vereinigten Staaten" in drei Fällen, "Tötung einer Person bei einem Anschlag auf eine US-amerikanische Einrichtung durch Verwendung einer Schusswaffe und einer gefährlichen Waffe" in vier Fällen und "vorsätzliche Sachbeschädigung und Zerstörung von US-Eigentum durch Brandstiftung und Sprengstoff" in zwei Fällen. Ahmed Abu Khatallah wird am 20. Oktober dem erstinstanzlichen Richter vorgeführt, um sich zu den Anklagen zu äußern. Zu der ursprünglichen Anklage plädierte er bereits auf nicht schuldig.

Sollte der US-Staatsanwalt des Bezirks Columbia sich dazu entscheiden, die Vollstreckung der Todesstrafe zu fordern, muss dies vom Justizminister autorisiert werden.

Ahmed Abu Khatallah wird in einer Hafteinrichtung in Virginia in Einzelhaft festgehalten. Ihm wird jeglicher Kontakt zu anderen Menschen außer mit Beamt_innen und seinem Rechtsbeistand verweigert.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 14. Oktober wurde beim Bundesbezirksgericht von Columbia eine neue Anklageschrift eingereicht, die neue Anklagepunkte gegen Ahmed Abu Khatallah enthält. In der Anklageschrift wird geltend gemacht, dass "Ahmed Abu Khatallah der Befehlshaber der Ubaydah Bin Jarrah (UBJ) war, einer extremistischen islamistischen Miliz in Bengasi, die die Einführung der Scharia in Libyen zum Ziel hatte. Die UBJ schloss sich etwa 2011 einer anderen islamistischen Gruppe an, der Ansar al-Sharia (AAS), die ebenso die Einführung der Scharia in Libyen anstrebt. Khatallah war ein in Bengasi agierender Anführer der AAS." Ansar al-Sharia wird von vielen Libyer_innen beschuldigt, gegen Menschenrechte verstoßen zu haben und ist zurzeit an bewaffneten Konflikten in Ostlibyen gegen Streitkräfte der "Operation Würde" beteiligt, die vom pensionierten General Khalifa Haftar angeführt wird.

WEITERE HINTERGRUNDINFORMATIONEN AUF ENGLISCH:
Ahmed Abu Khatallah was held in prolonged incommunicado detention prior to transfer to the USA. His treatment during this period of incommunicado detention currently remains undisclosed under a protective order to prevent the unauthorized disclosure of classified national security information, which the judge overseeing the case signed on 3 July. Interrogation methods that can be authorized in US law for use in such cases under Appendix M of the US Army Field Manual include prolonged isolation and limiting or disrupting the detainee’s sleep. Prolonged incommunicado detention can itself amount to cruel, inhuman or degrading treatment in violation of international law. In the case of Nazih Abdul-Hamed al-Ruqai, also known as Abu Anas al-Libi, who was held incommunicado on board a US ship for a week after being abducted by US forces in Tripoli in October 2013, the detainee was allegedly subjected to veiled threats of worsening treatment, 24-hour lighting in the "pod" where he was held without a bed or toilet, transfer to an interrogation pod while blindfolded and handcuffed, and effectively subjected to sleep deprivation as a result of back to back interrogations.

Department of Justice policy requires that all potential federal capital cases "be submitted for review by the Department and a decision by the Attorney General regarding whether to seek the death penalty". Among other things, "the United States Attorney or Assistant Attorney General should consult with the family of the victim, if reasonably available, concerning the decision on whether to seek the death penalty" and "include the views of the victim’s family concerning the death penalty in any submission made to the Department".

Amnesty International opposes the death penalty in all cases, unconditionally. Today 140 countries are abolitionist in law or practice. The international community has agreed that even for the most serious crimes prosecuted in international tribunals – crimes against humanity, genocide and war crimes – the death penalty cannot be an option. The UN General Assembly has adopted four resolutions calling for a moratorium on executions as a first step towards abolition.