Prügelstrafe aufgehoben

Ergebnis dieser Urgent Action

Das sudanesische Berufungsgericht hat die gegen Ferdous Al Toum verhängte Strafe aufgehoben. Sie war zusammen mit zehn weiteren christlichen Studentinnen wegen "anstößiger Kleidung" angeklagt und zu 20 Peitschenhieben und einer Geldstrafe von 500 sudanesischen Pfund (etwa 70 Euro) verurteilt worden.

Amnesty International

Amnesty International

Das sudanesische Berufungsgericht hat die gegen Ferdous Al Toum verhängte Strafe aufgehoben. Sie war zusammen mit zehn weiteren christlichen Studentinnen wegen "anstößiger Kleidung" angeklagt und zu 20 Peitschenhieben und einer Geldstrafe von 500 sudanesischen Pfund (etwa 70 Euro) verurteilt worden.

Sachlage

Anfang Oktober hob das Berufungsgericht des Sudan die gegen Ferdous Al Toum verhängte Strafe auf. Die 19-Jährige war wegen "anstößiger Kleidung" im Juli zu einer Geldstrafe und 20 Peitschenhieben verurteilt worden. Sie gehörte zu einer Gruppe von zehn christlichen Studentinnen, gegen die wegen "anstößiger Kleidung" Anklage erhoben worden war.

Die Polizei für öffentliche Ordnung (Public Order Police, POP) hatte am 25. Juni Ferdous Al Toum und elf weitere christliche Studentinnen festgenommen. Gegen zehn von ihnen wurde gemäß Artikel 152 des sudanesischen Strafgesetzbuchs von 1991 wegen "anstößiger Kleidung" Anklage erhoben, während die anderen beiden freigelassen wurden. In acht der Fälle erfolgte ein Freispruch bzw. wurde eine Geldstrafe verhängt. Eine Studentin, Rehab Omer Kakoum, hat gegen die gegen sie verhängte Geldstrafe in Höhe von 500 sudanesischen Pfund Rechtsmittel eingelegt.

Weitere Appelle des Eilaktionsnetzes sind nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die sich an dieser Urgent Action beteiligt haben.