Todesurteil umgewandelt

Ergebnis dieser Urgent Action

Kevin Keith wird nicht wie vorgesehen am 15. September hingerichtet. Am 2. September hat der Gouverneur des US-Bundesstaates Ohio das Todesurteil gegen Kevin Keith in eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Bewährung umgewandelt.

Kevin Keith wird nicht wie vorgesehen am 15. September hingerichtet. Am 2. September hat der Gouverneur des US-Bundesstaates Ohio das Todesurteil gegen Kevin Keith in eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Bewährung umgewandelt.

Sachlage

Kevin Keith war im Mai 1994 zum Tode verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, drei Monate zuvor Frau Marichell Chatman, deren siebenjährige Tochter Marchae Chatman sowie Linda Chatman, die Tante von Marichell, erschossen zu haben. Die Tat wurde in der Wohnung von Marichell Chatman in Bucyrus im Bundesstaat Ohio begangen. Auf zwei jüngere Cousins von Marichell und ihren Freund Richard Warren wurde ebenfalls geschossen, doch sie überlebten. Kevin Keith hat kontinuierlich seine Unschuld beteuert.

Am 2. September erklärte Gouverneur Ted Strickland, er werde der einstimmigen Empfehlung des Begnadigungsausschusses von Ohio vom 19. August, Kevin Keith keine Gnade zu gewähren, nicht Folge leisten. In einer öffentlichen Erklärung räumte Gouverneur Strickland ein, dass zwar Indizienbeweise vorliegen, die die Beteiligung von Kevin Keith an den Morden nahe legen. "Jedoch wurden gehäuft berechtigte Zweifel an den Beweisen für die Verurteilung und den vorangehenden Ermittlungen geäußert. Problematisch ist insbesondere, dass die Verurteilung von Herrn Keith in erster Linie auf der Verknüpfung bestimmter Aussagen von Augenzeugen mit forensischem Beweismaterial beruht, zu denen entscheidende Fragen aufgeworfen worden sind. Daneben beunruhigt mich, dass man keine umfassenden Ermittlungen zu anderen Tatverdächtigen angestellt hat".

In der Erklärung des Gouverneurs heißt es weiter: "Das Rechtsmittelverfahren von Herrn Keith ist noch anhängig und könnte im Prinzip letzten Endes zu einer vollständigen Aufhebung des Urteils gegen den Angeklagten führen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass bei einem solchen Verfahren die Strafverfolgungsorgane und/oder die Gerichte keine umfassende Überprüfung des Falles, die auch Ermittlungen zu anderen Tatverdächtigen einschließen würde, durchführen. Dies wäre bedauerlich, da in diesem Fall eine faire und umfassende Untersuchung aller bislang unbeantworteten Fragen durch ein Gericht unabdingbar ist. Unter diesen Umständen kann ich der Hinrichtung von Herrn Keith nicht zustimmen. Deshalb habe ich entschieden, das gegen Kevin Keith verhängte Todesurteil in eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Bewährung umzuwandeln".

Die AnwältInnen von Kevin Keith, die die Begnadigung ihres Mandanten gefordert hatten, begrüßten die Entscheidung des Gouverneurs. In einer gemeinsamen Erklärung machten sie allerdings deutlich, dass sie ihre Arbeit hiermit nicht für beendet erachten: "Herr Keith befindet sich nach wie vor wegen eines Verbrechens in Haft, das er nicht begangen hat und das bislang nicht aufgeklärt wurde. Dieselben zwingenden Gründe, die das heutige Vorgehen von Gouverneur Strickland rechtfertigen, verdeutlichen auch die Notwendigkeit, ein neues faires Verfahren für Herrn Keith anzustrengen. So gibt es inzwischen neues Beweismaterial, bislang vom Staat zurückgehaltene Beweise wurden bekannt, und mithilfe fortgeschrittener Technik können TäterInnen durch AugenzeugInnen mittlerweile besser identifiziert werden. Alle diese Aspekte deuten darauf hin, dass Kevin Keith unschuldig ist.... Durch die Umwandlung der Todesstrafe in eine lebenslange Freiheitsstrafe wurde der Gerechtigkeit noch nicht genüge getan".

Die AnwältInnen des Angeklagten bedanken sich bei den zahlreichen Menschen, die sich für die Begnadigung von Kevin Keith eingesetzt haben. Ihren Angaben zufolge haben 25 000 Menschen online an Unterschriftenaktionen teilgenommen und "allein in den letzten zwei Wochen gingen mehr als 7 000 Briefe bei Gouverneur Strickland ein, in denen man ihn aufgefordert hat, Kevin Keith zu begnadigen".

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.