Drohende Abschiebung

Über 200 eritreische Staatsangehörige in Libyen sollen geschlagen und gegen ihren Willen vom Haftzentrum Misratah in das Sabha-Haftzentrum gebracht worden sein. Dort sind die Haftbedingungen sehr viel schlechter. Jetzt droht ihnen die Abschiebung nach Eritrea, wo sie gefoltert werden könnten.

Appell an

SEKRETÄR DES ALLGEMEINEN VOLKSAUSSCHUSSES
Secretary of the General People’s Committee
Dr Al-Baghdadi Ali Al-Mahmoudi
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: über die Website http://www.gpc.gov.ly/html/contact.php
(In die erste Zeile schreiben Sie bitte Ihren Namen, in die zweite Ihre E-Mail-Adresse und in die große Textbox schreiben Sie den Appell.)

JUSTIZMINISTER
Mustapha Muhammed Abdeljalil
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: secretary@aladel.gov.ly oder Website: www.aladel.gov.ly
Fax: (00 218) 21 4805427 (office of the minister); (00 218) 21 4809266 (office of relations and cooperation)

VORSITZENDER DER "GADDAFI-STIFTUNG FÜR ENTWICKLUNG"
Gaddafi Development Foundation
Executive Director Youssef M. Sawani
(korrekte Anrede: Dear Sir)
Fax: (00 218) 21477 8301
E-Mail: director@gdf.org.ly

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER LIBYSCH-ARABISCHEN VOLKS-DSCHAMAHIRIJA
S.E. Herrn Jamal Ali Omar El-Baraq
Podbielskiallee 42, 14195 Berlin
Fax: 030-2005 9699
E-Mail: info@libysche-botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 14. Augsut 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS IMMEDIATELY

  • Urging the Libyan authorities not to forcibly deport Eritrean nationals to Eritrea;

  • Urging the Libyan authorities to ensure that detainees are protected from torture and other ill-treatment and to investigate allegations of torture and ill-treatment of several Eritrean detainees and to bring those found responsible to justice;

  • Urging the authorities to immediately provide medical treatment as required for detainees who were injured;

  • Urging the authorities to provide adequate water and food and sanitary conditions as required by international standards.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Dringen Sie bei den libyschen Behörden darauf, eritreische Staatsangehörige nicht nach Eritrea abzuschieben.

  • Dringen Sie bei den Behörden darauf, sicherzustellen, dass Gefangene vor Folter und anderer Misshandlung geschützt werden und die Foltervorwürfe mehrerer eritreischer Gefangener zu untersuchen sowie die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

  • Fordern Sie die Behörden auf, die verletzten Gefangenen umgehend medizinisch zu versorgen.

  • Fordern Sie, die Gefangenen angemessen und in Übereinstimmung mit internationalen Standards mit Wasser, Nahrung und sanitären Anlagen zu versorgen.

Sachlage

Die libyschen Haftzentren in Misratah und Sabha sind beide für "Migrant_innen ohne geregelten Aufenthaltsstatus" vorgesehen, obwohl die libyschen Behörden sich wenig Mühe geben, überhaupt zwischen Asylsuchenden, Flüchtlingen und Migrant_innen zu unterscheiden.

Vor etwa zwei Wochen gaben libysche Sicherheitsbeamte im Haftzentrum von Misratah ein Formular in dem in Eritrea gesprochenen Tigrinya aus, das von eritreischen Staatsangehörigen ausgefüllt werden sollte. Etwa die Hälfte der Eritreer_innen weigerten sich, die anderen füllten das Formular aus. Viele der Gefangenen befürchteten, dass die persönlichen Informationen an die eritreischen Behörden weitergegeben würden. In der Folge versuchten etwa 15 Gefangene am 29. Juni aus dem Haftzentrum zu flüchten. 13 von ihnen sollen in den folgenden zwei Tagen wieder festgenommen worden sein.

Nach Informationen, die Amnesty International zugingen, umstellten etwa 100 Militärs und Polizeibeamt_innen in der Nacht des 29. Juni das Haftzentrum in Misratah. Sie trugen Tränengaspistolen und Waffen. Am 30. Juni um etwa 5 Uhr morgens drangen Militär und Polizei in die Zellen ein und begannen, die Gefangenen mit Stöcken und Peitschen zu traktieren. Mindestens 14 Personen sollen dabei schwer verletzt und am folgenden Tag ins Krankenhaus gebracht worden sein. Am selben Tag wurden über 200 eritreische Gefangene gegen ihren Willen in zwei LKW-Containern nach Sabha gebracht. Die LKWs wurden von einem Militär- und Polizeikonvoi eskortiert. Mindestens vier Männer trennte man von ihren Familien. 13 eritreische Frauen und sieben Kinder befinden sich noch im Haftzentrum Misratah; sie wurden weder geschlagen noch verlegt.

Die Eritreer_innen im Sabha-Haftzentrum werden unter schlechten Haftbedingungen festgehalten. Es mangelt an Nahrung und Wasser, die sanitären Anlagen sind unzureichend und die Zellen überfüllt. Mehreren Gefangenen, die schwer verletzt wurden, wird die medizinische Versorgung verweigert. Die derzeit eingesperrten Eritreer_innen fürchten die Abschiebung nach Eritrea, wo ihnen als Strafe für den "Verrat" am eigenen Land oder weil sie sich dem Militärdienst entzogen haben Folter und andere Misshandlungen drohen. Ihre Angst wird noch dadurch verstärkt, dass die libyschen Sicherheitskräfte ihnen während der Schläge gedroht haben, sie entweder zu töten oder abzuschieben.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Amnesty International hat außerdem zwischen Ende Dezember 2009 und Mitte Januar 2010 Informationen erhalten, dass eritreische Botschaftsangehörige eine Reihe von Haftzentren in Libyen besuchten, darunter Garubule-2, Misratah, Surman und Az-Zawia. Im Laufe dieser Besuche wurden die eritreischen Staatsangehörigen von den libyschen Sicherheitskräften aufgefordert, Formulare in Tigrinya auszufüllen. Die Formulare fragten nach biografischen Daten der Gefangenen, Tag und Ort, an dem sie Eritrea verlassen hatten, und der Dauer ihres Aufenthalts in Libyen. Die Frage hinsichtlich des Wunsches der Gefangenen, nach Eritrea zurückzukehren, löste besondere Angst unter den Gefangenen aus, das Ausfüllen der Formulare diene dazu, sie nach Eritrea abzuschieben.

Amnesty International begrüßt die Entscheidung der libyschen Regierung vom 25. Juni, dem UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) die Wiederaufnahme seiner Tätigkeit in Libyen zu gestatten. Der UNHCR war am 8. Juni aufgrund einer Entscheidung der libyschen Regierung des Landes verwiesen worden. Der UNHCR ist seit 1991 ohne formale Vereinbarung in Libyen, diese macht seine Position unsicher und verringert die Möglichkeiten, zum Schutz der Menschen zu arbeiten. Amnesty International hat die libysche Regierung aufgefordert, eine Einverständniserklärung zu unterzeichnen, um die Position des UNHCR zu stärken und ihn in die Lage zu versetzen, seine Schutzfunktion wahrzunehmen.

Amnesty International ist gegen die Abschiebung eritreischer Staatsangehöriger in ihr Land, da sie dort bei Ankunft festgenommen werden und ein hohes Risiko tragen, gefoltert und in anderer Weise misshandelt zu werden, um sie für den "Verrat" an ihrem Land zu bestrafen oder dafür, sich dem Militärdienst entzogen zu haben. Sie werden unbegrenzt ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten.

2009 brachte der UNHCR Richtlinien für alle Regierungen heraus, in denen sie aufgefordert wurden, Asylanträge von Eritreer_innen mit Sorgfalt zu prüfen, und er sich aufgrund der Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen in Eritrea gegen die Abschiebung eritreischer Staatsangehöriger, auch abgelehnter Asylsuchender, aussprach. Diese Richtlinien sind nach wie vor in Kraft. Zum letzten dokumentierten und bestätigten Fall von Refoulement eritreischer Staatsangehöriger aus Libyen kam es im Juli 2004, als die libyschen Behörden etwa 110 Eritreer_innen abschoben. Bei ihrer Ankunft in Eritrea sollen sie festgenommen, ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert und in geheimen Militärgefängnissen gefoltert worden sein. Darauf folgten zwei weitere Abschiebungsversuche nach Eritrea, einer ebenfalls im Jahr 2004, der andere 2008.

Amnesty International ruft die libyschen Behörden auf, eritreische Staatsangehörige nicht nach Eritrea abzuschieben. Jede Abschiebung eritreischer Asylsuchender verstößt gegen Libyens Verpflichtung, niemanden in ein Land abzuschieben, in dem Folter- und andere Misshandlungsgefahr besteht oder wo "Leben, körperliche Integrität oder Freiheit bedroht sind" (Das Non-Refoulement-Prinzip). Die Verpflichtungen sind in Artikel 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, in Artikel 3 der Antifolterkonvention (CAT) und Artikel 2 der Flüchtlingskonvention der Organisation Afrikanischer Einheit verbrieft. Libyen ist Vertragsstaat aller dieser Abkommen.