Anwältin und Anwalt bedroht
Zwei Strafverteidiger_innen aus Dagestan im Nordkaukasus werden weiterhin in Verbindung mit ihrer Arbeit an einem aufsehenerregenden Mordfall bedroht. Gegen Sapiyat Magomedova läuft zudem im Zusammenhang mit ihrer Arbeit ein Gerichtsverfahren.
Appell an
VORSITZENDER DER ERMITTLUNGSBEHÖRDE DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Aleksandr Ivanovich Bastrykin
Investigative Committee of the Russian Federation
Tekhnicheskii pereulok, d. 2
105005 Moscow, RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Chairman / Sehr geehrter Herr Vorsitzender)
Fax: (00 7) 499 265 9077
VORSITZENDER DER ERMITTLUNGSBEHÖRDE DER REGION DAGESTAN
Eduard Valer’evich Kabuneev
pr. Imama Shamilya, d. 70
Makhachkala, 367015
Dagestan, RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Chairman / Sehr geehrter Herr Vorsitzender)
Fax: (00 7) 872 262 0507
KOPIEN AN
GENERALSTAATSANWALT
Yurii Chaika
Bolshaia Dmitrovka 15 A
125993 Moscow
RUSSISCHE FÖDERATION
Fax: (00 7) 495 692 17 25
E-Mail: prgenproc@gov.ru
BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@russische-botschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. Januar 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Leiten Sie bitte umgehend eine wirksame und unparteiische Untersuchung der Drohungen gegen Sapiyat Magomedova und Musa Suslanov ein.
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Gewährleisten Sie bitte die Sicherheit von Sapiyat Magomedova und Musa Suslanov und stellen Sie sicher, dass sie ihre Arbeit entsprechend der UN-Grundprinzipien betreffend die Rolle der Rechtsanwälte ohne Einschüchterung, Hinderung, Schikane oder unstatthafte Beeinflussung fortführen können.
An das Innenministerium: - Bitte setzen Sie sich beim Innenministerium dafür ein, dass das Ministerium die Anzeige gegen Sapiyat Magomedova zurückzieht, und stellen Sie sicher, dass die Paragrafen 151 und 152 des russischen Zivilgesetzbuchs nicht missbraucht werden, um Kritik an Beamt_innen oder Institutionen oder Berichte über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Calling on the authorities to promptly, effectively and impartially investigate the threats made against Sapiyat Magomedova and Musa Suslanov.
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Urging them to ensure the safety and security of Sapiyat Magomedova and Musa Suslanov and ensure that they are able to perform their professional duties without intimidation, hindrance, harassment or improper interference, in accordance with the UN Basic Principles on the Role of Lawyers.
- Calling on the Ministry of Interior to drop its lawsuit and to ensure that article 151 and 152 of the Civil Code of the Russian Federation are not abused to prevent criticism of public officials or institutions or to prevent reporting of allegations of human rights violations.
Sachlage
Die Strafverteidigerin Sapiyat Magomedova und der Strafverteidiger Musa Suslanov sind erneut bedroht worden. Eigenen Angaben zufolge steht dies mit ihrer Arbeit im Zusammenhang. Zwischen dem 20. und dem 25. November wurden die Strafverteidiger_innen von unbekannten Männern verfolgt. Sapiyat Magomedova gab Amnesty International gegenüber an, dass verdächtige Autos vor der Anwaltskanzlei und vor ihrem Haus in Chassawjurt stünden. Am 20. November folgte ihr ein Auto, als sie durch die Stadt fuhr.
Am 22. Oktober erstattete das Innenministerium von Dagestan wegen eines Artikels des unabhängigen Online-Nachrichtendienstes Kavkazskiy Uzel Anzeige gegen Sapiyat Magomedova. Laut dem im September 2013 veröffentlichten Artikel berichtete Sapiyat Magomedova von der Folter eines ihrer Mandanten durch Polizeibeamte im Gefängnis von Chassawjurt. Der Artikel ist bereits seit mehr als einem Jahr auf der Website des Nachrichtendienstes zu sehen. Dennoch fordert das Innenministerium in der Anzeige, dass Sapiyat Magomedova die Foltervorwürfe öffentlich zurücknehmen soll, um die "Ehre", "Würde" und das "berufliche Ansehen" der Polizeibeamten zu schützen. Das Ministerium beruft sich dabei auf die Paragrafen 151 "Ausgleich für immaterielle Schäden" und 152 "Schutz der Ehre, der Würde und des beruflichen Ansehens" des russischen Zivilgesetzbuchs. Zudem argumentiert das Innenministerium, dass eine Person gemäß russischem Recht bis zum Beweis der Schuld als unschuldig gilt, und dass sich die Staatsanwaltschaft geweigert habe, ein Strafverfahren gegen die Polizeibeamten einzuleiten, die laut Sapiyat Magomedova Folter eingesetzt haben sollen. Das Gerichtsverfahren gegen Sapiyat Magomedova ist anhängig.
Hintergrundinformation
Aus dem Nordkaukasus wird regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen wie Verschwindenlassen und rechtswidrige Tötung sowie Folter und andere Misshandlungen berichtet. Die russischen Behörden haben es bisher durchweg versäumt, solche Verstöße wirksam zu untersuchen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Strafverteidiger_innen in Dagestan, die Opfer solcher Menschenrechtsverletzungen oder mutmaßliche Angehörige bewaffneter Gruppierungen vertreten, und besonders solche Verteidiger_innen, die über Folter an Tatverdächtigen berichten, werden aufgrund ihrer Arbeit häufig zur Zielscheibe von Einschüchterung, Schikane, unstatthafter Beeinflussung und Repressalien.
Amnesty International hat in den vergangenen Jahren mehrmals Besorgnis darüber geäußert, dass Anwält_innen in der Region mit dem Tod bedroht werden und körperlicher Gewalt ausgesetzt sind. Im März 2013 veröffentlichte Amnesty International den englischsprachigen Bericht Confronting the circle of injustice: threats and pressure faced by lawyers in the North Caucasus (http://amnesty.org/en/library/info/EUR46/003/2013/en), in dem dokumentiert wird, wie Strafverteidiger_innen in der Region systematisch eingeschüchtert und schikaniert werden. Der Bericht zeigt außerdem zahlreiche Fälle auf, in denen Ordnungskräfte Anwält_innen im Nordkaukasus in Verbindung mit ihrer beruflichen Tätigkeit bedrohen und tätlich angreifen.
Sapiyat Magomedova und Musa Suslanov übernehmen regelmäßig Fälle, in denen es um Korruption und mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der Ordnungskräfte geht. Sie sind im Zusammenhang mit ihrer Arbeit bereits mehrmals bedroht und schikaniert worden. Sapiyat Magomedova gab Amnesty International gegenüber an, dass sie im Juni 2010 von Polizeibeamt_innen geschlagen und gewaltsam gezwungen wurde, die Polizeiwache in Chassawjurt zu verlassen, als sie einen dort inhaftierten Mandanten besuchen wollte. Amnesty International liegen medizinische Akten vor, aus denen hervorgeht, dass sie Kopfverletzungen und Prellungen an der Brust erlitt. Nachdem sie Anzeige erstattet und eine Untersuchung des Vorfalls gefordert hatte, wurde aufgrund einer Gegenanzeige durch Polizeibeamt_innen ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet (siehe UA-219/2010-2, https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-219-2010-2/menschenrechtsanwaeltin-angeklagt).
Sapiyat Magomedova und Musa Suslanov erhalten weiterhin Drohungen, insbesondere seit sie den aufsehenerregenden Fall von fünf im März 2012 getöteten Männern übernahmen. Sie wurden unter anderem per SMS und in den sozialen Medien von Unbekannten mit tätlichen Angriffen bedroht (siehe UA-147/2013, http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-147-2013/morddrohungen-gegen-rechtsanwaeltinnen und die entsprechende Folge-UA).
Laut den Strafverteidiger_innen zogen ihre Anzeigen in Verbindung mit den Drohungen keine oder keine wirksamen Ermittlungen nach sich. In diesem Jahr wurden die Ermittlungen bezüglich der Misshandlung von Sapiyat Magomedova auf der Polizeiwache von Chassawjurt erneut aufgenommen, doch obwohl sie die Behörden diesbezüglich kontaktierte, hat man sie nicht über den Fortgang der Ermittlungen informiert. Sie glaubt daher, dass keine Fortschritte gemacht worden sind.
In den von den Vereinten Nationen erarbeiteten Grundprinzipien betreffend die Rolle der Rechtsanwälte heißt es unter Punkt 16: "Der Staat stellt sicher, dass der Rechtsanwalt a) in der Lage ist, alle seine beruflichen Aufgaben ohne Einschüchterung, Behinderung, Schikane oder unstatthafte Beeinflussung wahrzunehmen; b) in der Lage ist, zu reisen und sich mit seinen Mandanten frei zu beraten, sowohl im eigenen Land als auch im Ausland; c) wegen Handlungen, die mit anerkannten beruflichen Pflichten, Verhaltensregeln und Ehrenpflichten im Einklang stehen, keine Verfolgung oder verwaltungsmäßige, wirtschaftliche oder andere Sanktionen erleidet oder damit bedroht wird." Unter Punkt 17 heißt es weiter: "Wo die Sicherheit eines Rechtsanwalts infolge der Wahrnehmung seiner Aufgaben bedroht ist, haben die Behörden ihn angemessen zu schützen."