Frauenrechtlerin weiter in Haft

Die Frauenrechtlerin Maryam Bahreman befindet sich immer noch in Haft, obwohl die Staatsanwaltschaft in Schiraz Anfang Juli ihre Freilassung gegen Kaution angeordnet hatte. Amnesty International betrachtet Maryam Bahreman als gewaltlose politische Gefangene, die nur deshalb inhaftiert ist, weil sie friedlich von ihren Rechten auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit Gebrauch gemacht hat.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street - End of Shahid Keshvar Doust Street
Tehran, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info_leader@leader.ir
Twitter: @khamenei_ir Immediately and unconditionally release Maryam Bahreman" #Iran

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT DER PROVINZ FARS
Mr Zabihollah Khodaiyan
Piroozi Street, Shiraz, Fars Province, IRAN
(korrekte Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Khodaiyan)
E-Mail: khodaiyan@dadfars.ir

Sende eine Kopie an

LEITER DER IRANISCHEN BEHÖRDE FÜR MENSCHENRECHTE
Mohammad Javad Larijani
High Council for Human Rights
[C/o] Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri, Tehran 1316814737, IRAN

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de oder info@iranbotschaft.de

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich appelliere an Sie, Maryam Bahreman unverzüglich und bedingungslos freizulassen, genauso wie alle anderen inhaftierten Mitglieder der "Eine Million Unterschriften"-Kampagne, die nur festgehalten werden, weil sie friedlich von ihren Rechten auf
    Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht haben.

  • Als Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte ist der Iran verpflichtet, die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit zu schützen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Iranian authorities to immediately and unconditionally release Maryam Bahreman, as well as all other imprisoned members of the One Million Signature Campaign held solely for the peaceful exercise of their rights to freedom of expression, assembly and association;

  • Reminding the authorities that, as a state party to the International Covenant on Civil and Political Rights, Iran is obliged to uphold the rights to freedom of expression and association.

Sachlage

Maryam Bahreman wurde am 11. Mai 2011 festgenommen und befand sich bis zum 5. Juli in der Schirazer Hafteinrichtung Nr. 100 in Einzelhaft. Dieses Gefängnis untersteht dem Geheimdienstministerium. Ihre Familie konnte sie dort mehrmals besuchen. In der Nacht des 5. Juli wurde sie in eine Frauenabteilung des Gefängnisses von Schiraz verlegt. Seit der Verlegung konnte sie ihre Familie anrufen.

Am 4. und 5. Juli wurde Maryam Bahreman im Beisein ihrer AnwältInnen von Angehörigen der Staatsanwaltschaft befragt. In dem Verhör ging es um die vermeintliche "Straftat" des "Handelns gegen die nationale Sicherheit" und neu hinzugekommene "Straftaten" wie "Propaganda gegen den Staat", "Verbreitung von Falschinformationen", "Beteiligung an Protesten" und "Beleidigung des Religionsführers". Nach diesem Verhör ordnete die Staatsanwaltschaft an, sie gegen Kaution freizulassen.

Doch aus nicht bekannten Gründen ist dies nicht geschehen. Amnesty International befürchtet, dass die iranischen Behörden erwägen könnten, neue Anschuldigungen gegen Maryam Bahreman zu erheben, um der internationalen Kritik an ihrer Festnahme etwas entgegenzusetzen. Die Festnahme erfolgte, nachdem sie bei der 55. Sitzung der UN-Kommission für die Rechtsstellung der Frau vom 22. Februar bis 4. März 2011 in New York einen Vortrag mit dem Thema "Informations- und Kommunikationstechnologien im Iran aus der Genderperspektive" gehalten hatte.

Maryam Bahreman ist Mitglied der "Eine Million Unterschriften"-Kampagne in Schiraz, auch bekannt als die Kampagne für Gleichberechtigung. Sie ist zudem ehemalige Generalsekretärin der Frauenorganisation Pars (Sazman-e Zanan Pars), die 2007 aufgelöst wurde. Kurz vor ihrer Festnahme hatte sie auf ihrem Blog einen selbst verfassten Brief an den Oppositionsführer Mir Hossein Mussawi und seine Frau, die politische Aktivistin Zahra Rahnevard, veröffentlicht, in dem sie deren anhaltenden Hausarrest anprangerte.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich appelliere an Sie, Maryam Bahreman unverzüglich und bedingungslos freizulassen, genauso wie alle anderen inhaftierten Mitglieder der "Eine Million Unterschriften"-Kampagne, die nur festgehalten werden, weil sie friedlich von ihren Rechten auf
    Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht haben.

  • Als Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte ist der Iran verpflichtet, die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit zu schützen.

[APPELLE AN]

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street - End of Shahid Keshvar Doust Street
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(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info_leader@leader.ir
Twitter: @khamenei_ir Immediately and unconditionally release Maryam Bahreman" #Iran

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT DER PROVINZ FARS
Mr Zabihollah Khodaiyan
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(korrekte Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Khodaiyan)
E-Mail: khodaiyan@dadfars.ir

KOPIEN AN
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Mohammad Javad Larijani
High Council for Human Rights
[C/o] Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri, Tehran 1316814737, IRAN

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de oder info@iranbotschaft.de

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die 2006 gestartete Kampagne "Eine Million Unterschriften", auch als "Kampagne für Gleichberechtigung" bekannt, ist eine basisdemokratische Initiative, die aus einem Netzwerk engagierter Menschen besteht, die sich für ein Ende der Diskriminierung der Frau im iranischen Recht einsetzen. Im Rahmen der Kampagne werden freiwillige Helferinnen in Rechtsfragen geschult. Diese reisen dann durch das Land und werben für die Kampagne. Sie sprechen mit Frauen bei ihnen zuhause und an öffentlichen Orten über ihre Rechte und die Notwendigkeit rechtlicher Reformen. Die Freiwilligen zielen auch darauf ab, eine Million Unterschriften von iranischen Staatsangehörigen zu sammeln, um mit dieser Petition das Ende der rechtlichen Diskriminierung von Frauen im Iran zu fordern. Zahlreiche AktivistInnen wurden wegen ihres Engagements für die Kampagne für Gleichberechtigung festgenommen oder drangsaliert, manche während sie Unterschriften für die Petition sammelten.

Mindestens sechs Mitglieder der Kampagne befinden sich zurzeit aufgrund ihrer Aktivitäten zum Schutz der Menschenrechte und ihres Einsatzes für die Gleichberechtigung der Geschlechter im Gefängnis. Zuletzt musste Mahboubeh Karami am 15. Mai eine dreijährige Gefängnisstrafe im Evin-Gefängnis in Teheran antreten. Die Strafe wurde wegen ihres Einsatzes für die Rechte der Frauen gegen sie verhängt. Alieh Aghdam-Doust verbüßt eine dreijährige Gefängnisstrafe im Evin-Gefängnis, weil sie im Juni 2006 an einer Demonstration gegen die Frauen diskriminierenden Gesetze im Iran teilgenommen hat. Fatemeh Masjedi hat im Januar 2011 im Langaroud-Gefängnis in der Stadt Qom südwestlich von Teheran eine sechsmonatige Gefängnisstrafe antreten müssen. Sie wurde schuldig befunden, "Propaganda gegen das System und für eine feministische Gruppe [die Kampagne] verbreitet zu haben, indem sie Unterschriften für eine Petition gesammelt hat, in der die Änderung der iranischen Gesetze gefordert wird, die Frauen diskriminieren, sowie aufgrund der Veröffentlichung von Materialien für eine feministische Gruppe, die gegen die iranische Regierung ist." Auch Maryam Bidgoli droht in derselben Angelegenheit eine Gefängnisstrafe. Die Kurdin Zeynab Beyezidi, Mitglied der Menschenrechtsorganisation (HROK) verbüßt eine viereinhalb Jahre lange Gefängnisstrafe im Zanjan-Gefängnis im Nordwesten des Landes in Verbindung mit ihrer Mitgliedschaft in der Menschenrechtsorganisation HROK und der Kampagne für Gleichberechtigung. Ronak Safazadeh, ebenfalls aktiv in der Kampagne und Angehörige der kurdischen Minderheit im Iran, verbüßt derzeit eine sechsjährige Gefängnisstrafe. Gegen sie erging ein Urteil wegen Mitgliedschaft in der bewaffneten kurdischen Gruppe PJAK. Hinsichtlich dieser Beschuldigung erklärte ihr Rechtsbeistand: "Die Aktivitäten meiner Klientin beschränkten sich auf Aktivitäten in der Frauenorganisation Azar Mehr. Ihre Aktivitäten in der PJAK haben allein damit zu tun gehabt. Meine Mandantin wollte untersuchen' warum sich Frauen trotz schwieriger Bedingungen der PJAK anschließen’". Die in der Kampagne aktive Studentin und Frauenrechtlerin Behareh Hedayat, die aufgrund dieser Aktivitäten eine neuneinhalbjährige Gefängnisstrafe verbüßte, wurde im April 2011 wegen einer Erklärung, die sie im Gefängnis geschrieben hatte, zu weiteren sechs Monaten Haft verurteilt. Auch das Kampagnenmitglied Hengameh Shahidi verbüßt eine sechsjährige Gefängnisstrafe im Evin-Gefängnis. In dem Gerichtsverfahren der politisch engagierten Journalistin zählte auch das Sammeln von Unterschriften zu den Anklagepunkten. Sie befindet sich jedoch zurzeit aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht in Haft.

In den vergangenen Wochen wurden drei weitere Frauen aus unbekannten Gründen festgenommen. Die Fotojournalistin Maryam Majd und die Dokumentarfilmerin Mahnaz Mohammadi wurden im Juni 2011 festgenommen und befinden sich seither in der Sektion 2A des Evin-Gefängnisses in Teheran. Über den Verbleib der am oder um den 10. Juli festgenommenen Schauspielerin und Dokumentarfilmemacherin Pegah Ahangarani ist nichts bekannt.

Die Mitglieder der Kampagne "Eine Million Unterschriften" haben stets darauf hingewiesen, dass ihre Aktivitäten voll und ganz im Einklang mit dem iranischem Recht stehen. Artikel 2 und 3 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, dessen Vertragsstaat der Iran ist, untersagt die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Artikel 9 verbietet willkürliche Festnahme und Inhaftierung und Artikel 14 garantiert Beschuldigten das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren, dazu gehört auch der Zugang zu einem Rechtsbeistand. Die Artikel 19, 21 und 22 sichern allen Menschen die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu.

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. August 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.