Drohende Abschiebung

Ergebnis dieser Urgent Action

Am 23. Juni ließen die britischen Behörden von ihrem Vorhaben ab, den abgelehnten Asylbewerber "Mr. S." nach Mogadischu, der Hauptstadt Somalias, abzuschieben. Er wurde aus der Abschiebungshaft entlassen. Die britischen Behörden halten aber an ihrem Standpunkt fest, dass abgelehnte Asylsuchende bei Abschiebung nach Süd- oder Zentralsomalia keine Gefahr droht.

Die britischen Behörden bereiten die Abschiebung des abgelehnten Asylbewerbers "Mr. S" nach Mogadischu, der Hauptstadt Somalias, vor. Er soll am 23. Juni abgeschoben werden. Möglicherweise plant man, noch weitere somalische Staatsbürger an diesem Tag abzuschieben.

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROßBRITANNIEN UND NORDIRLAND
S.E. Herrn Michael Anthony Arthur
Wilhelmstr. 70
10117 Berlin
Fax: 030-2045 7579
E-Mail: info@britischebotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 2. August 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Appellieren Sie an den Einwanderungsminister, Mr. S. oder andere somalische Staatsangehörige aufgrund der weitverbreiteten und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und allgemeinen Gewalt in Mogadischu und dem übrigen Süd- und Zentralsomalia nicht abzuschieben.

  • Erinnern Sie den Minister daran, dass Großbritannien nach der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Anti-Folterkonvention dazu verpflichtet ist, keinen Menschen in ein Land abzuschieben, in dem ihm oder ihr Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

  • Fordern Sie den Minister auf, den Richtlinien des UNHCR vom 5. Mai 2010 hinsichtlich des Schutzes von asylsuchenden Somalis nachzukommen und abgelehnte Asylbewerber_innen nicht nach Süd- oder Zentralsomalia abzuschieben.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the immigration minister not to proceed with the forcible removal to Mogadishu of Mr S, or any other Somali national, due to the widespread and serious human rights abuses being committed, and the situation of generalized violence in the city and the rest of southern and central Somalia;

  • Reminding the minister that the UK is obliged, under the 1951 Refugee Convention, the European Convention on Human Rights and the Convention against Torture (CAT), not to return anyone to countries where they would be in danger of torture or other serious human rights violations; and

  • Calling on the minister to follow the UNHCR Eligibility Guidelines for Assessing the International Protection Needs of Asylum-Seekers from Somalia, issued on 5 May 2010, and not to return any rejected asylum-seekers to southern and central Somalia.

Sachlage

Amnesty International geht davon aus, dass es nicht sicher ist, somalische Staatsbürger_innen nach Süd- oder Zentralsomalia, einschließlich Mogadischu, abzuschieben. Somalis laufen Gefahr, in der allgemein hohen Gewalt und den willkürlichen und unverhältnismäßigen Angriffen verletzt oder getötet zu werden, da alle am Konflikt beteiligten Parteien das humanitäre Völkerrecht ständig verletzen. Daher sollte niemand nach Somalia abgeschoben werden.

Der somalische Staatsbürger Mr. S soll am 23. Juni aus Großbritannien über Nairobi in Kenia nach Mogadischu in Somalia abgeschoben werden. Mr. S. kam im August 2003 nach Großbritannien und stellte einen Asylantrag. Die britischen Behörden lehnten seinen Antrag ab und auch sein Rechtsmittel wurde im Februar 2004 zurückgewiesen. Alle späteren Rechtsmittel und Anträge sind ebenfalls zurückgewiesen worden. Die britischen Behörden behaupten, Mr. S. sei nicht in Gefahr, wenn er nach Süd- oder Zentralsomalia abgeschoben wird, obwohl in den Richtlinien des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR), die am 5. Mai 2010 aktualisiert wurden, alle Regierungen aufgefordert werden, niemand nach Süd- oder Zentralsomalia abzuschieben.

Amnesty International stimmt mit dem UNHCR überein und lehnt derzeit jede Abschiebung nach Süd- oder Zentralsomalia ab. Die Organisation ist der Überzeugung, dass allen Somalis aus dem Süden oder dem Zentrum des Landes der Flüchtlingsstatus oder ein anderer internationaler Schutz gewährt werden sollte.
Großbritannien ist nach britischem und internationalem Recht, darunter die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, die Anti-Folterkonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention dazu verpflichtet, niemanden in ein Land abzuschieben, wo ihm oder ihr Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In Somalia werden Zivilpersonen Opfer willkürlicher und unverhältnismäßiger Angriffe durch alle Konfliktparteien. Tausende sind bereits verletzt oder getötet worden und die Zahl der seit 2007 Binnenvertriebenen beläuft sich auf 1,55 Millionen. 2009 und 2010 hat sich die humanitäre Krise verschärft. Dazu gehören Rechtlosigkeit und Drohungen gegen Hilfsorganisationen. Immer weniger humanitäre Hilfe erreicht die Zivilbevölkerung. Zivilpersonen, die in von bewaffneten Oppositionsgruppen kontrollierten Gebieten leben, werden in zunehmenden Maße verschleppt, gefoltert oder getötet. Gerichtsähnliche Behörden lokaler Machthaber mit Verbindungen zu bewaffneten Gruppierungen haben Menschen bereits steinigen und öffentlich hinrichten lassen, ihnen wurden Körperteile amputiert oder man hat sie ausgepeitscht. Wer gegen internationales humanitäres Recht verstößt, geht jedoch weiterhin straffrei aus.

Die Übergangsregierung Somalias (Transitional Federal Government of Somalia – TFG) kontrolliert nur einen Teil von Mogadischu. Bewaffnete Gruppierungen kontrollieren weite Bereiche Süd- und Zentralsomalias. Sie begehen dort zunehmend rechtwidrige Tötungen und Folter, darunter auch Steinigungen, Amputationen und Prügelstrafen.

In den Richtlinien des UNHCR vom 5. Mai 2010 steht: "Angesichts der Sicherheitsrisiken, des andauernden bewaffneten Konflikts und der sich verschiebenden bewaffneten Fronten und fortdauernden weitverbreiteten Menschenrechtsverletzungen, ist es nicht zu vertreten, Somalis, ungeachtet ob sie aus dem Süden oder dem Zentrum des Landes, aus Somaliland oder Puntland stammen, nach Süd- oder Zentralsomalia abzuschieben". Der UNHCR hat alle Regierungen aufgefordert, asylsuchenden Somalis aus Süd- oder Zentralsomalia, die nicht den Flüchtlingsstatus erhalten können, zusätzlichen oder ersatzweisen Schutz zu gewähren.