Abschiebung verhindert

Ergebnis dieser Urgent Action

Am 23. Juni ließen die britischen Behörden von ihrem Vorhaben ab, den abgelehnten Asylbewerber "Mr. S." nach Mogadischu, der Hauptstadt Somalias, abzuschieben. Er wurde aus der Abschiebungshaft entlassen. Die britischen Behörden halten aber an ihrem Standpunkt fest, dass abgelehnte Asylsuchende bei Abschiebung nach Süd- oder Zentralsomalia keine Gefahr droht.

Am 23. Juni ließen die britischen Behörden von ihrem Vorhaben ab, den abgelehnten Asylbewerber "Mr. S." nach Mogadischu, der Hauptstadt Somalias, abzuschieben. Er wurde aus der Abschiebungshaft entlassen. Die britischen Behörden halten aber an ihrem Standpunkt fest, dass abgelehnte Asylsuchende bei Abschiebung nach Süd- oder Zentralsomalia keine Gefahr droht.

Sachlage

Der 50-jährige abgelehnte Asylsuchende Mr. S. sollte am 23. Juni aus Großbritannien über das kenianische Nairobi in die somalische Hauptstadt Mogadischu abgeschoben werden. Am 22. Juni beschloss der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vorläufige Maßnahmen, die seine Abschiebung unterbanden. Amnesty International ist inzwischen von seinem Anwalt darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass er am 23. Juni aus der Abschiebungshaft entlassen wurde und es unwahrscheinlich ist, dass man ihn in naher Zukunft abschieben wird. Der Anwalt von Mr. S. bedankte sich bei Amnesty International für ihr Engagement in diesem Fall.

Die britischen Behörden halten jedoch in anderen Fällen abgelehnter Asylbewerber_innen daran fest, dass diesen keine Gefahr droht, wenn sie nach Süd- oder Zentralsomalia abgeschoben werden. Sie vertritt diese Ansicht trotz der vom UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) herausgegebenen und erst am 5. Mai 2010 aktualisierten Richtlinien, in denen alle Regierungen dazu aufgerufen werden, niemanden in diese Region abzuschieben. Das heißt, dass weitere abgelehnte somalische Asylsuchenden die Abschiebung aus Großbritannien nach Somalia drohen könnte.

Amnesty International geht davon aus, dass es nicht sicher ist, somalische Staatsbürger_innen nach Süd- oder Zentralsomalia, einschließlich Mogadischu, abzuschieben. Somalis laufen Gefahr, bei der allgemein herrschenden Gewalt und den willkürlichen und unverhältnismäßigen Angriffen verletzt oder getötet zu werden, da alle am Konflikt beteiligten Parteien ständig das humanitäre Völkerrecht verletzen. Daher sollte zurzeit niemand nach Somalia abgeschoben werden, sondern stattdessen der Flüchtlingsstatus oder einen anderen internationalen Schutz erhalten.

Amnesty International geht davon aus, dass 2010 vor Gericht über die Vorgehensweise der britischen Behörden entschieden werden könnte, Abschiebungen nach Somalia durchzuführen. Wir laden alle interessierten Teilnehmenden des UA-Aktionsnetzes ein, für aktuelle Meldungen die Website der britischen Sektion zu besuchen.

Amnesty International wird im Kontakt mit dem Anwalt von Mr. S. bleiben und sich erneut an das UA-Netz wenden, sollte ihm wieder die Abschiebung drohen.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind zurzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.