Haft und Peitschenhiebe
Freispruch statt Auspeitschung
© Amnesty International
Die philippinische Hausangestellte Ruth Cosrojas Gonzales wurde in einem unfairen Gerichtsverfahren zu 18 Monaten Gefängnis und 300 Peitschenhieben verurteilt. 50 Schläge soll sie schon erhalten haben. Ihr drohen unmittelbar weitere Peitschenhiebe.
Appell an
KÖNIG UND PREMIERMINISTER
King Abdullah bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über das Innenministerium)
INNENMINISTER
His Royal Highness Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior, P.O. Box 2933
Airport Road, Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 403 3125
Sende eine Kopie an
JUSTIZMINISTER
His Excellency
Sheikh Mohammed bin Abdulkareem Al-Issa
Ministry of Justice
University Street, Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 11 401 1741 oder
(00 966) 11 402 0311
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 4. Juli 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich fordere Sie auf, die Auspeitschung von Ruth Cosrojas Gonzales zu stoppen, da sie gegen das absolute Verbot der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung verstößt.
- Lassen Sie Ruth Cosrojas Gonzales umgehend frei oder gewähren Sie ihr ein Neuverfahren unter Ausschluss der Auspeitschung, das den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entspricht.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Urging the authorities to stop the punishment of of Ruth Cosrojas by flogging, which violates the prohibition on torture and other cruel, inhuman or degrading treatment in international law.
- Calling on them to release her or else grant her a retrial which complies fully with international human rights law and standards, without recourse to corporal punishment.
Sachlage
Nach Angaben einer Familienangehörigen hat die philippinische Hausangestellte Ruth Cosrojas Gonzales, die im Oktober 2013 zu 300 Peitschenhieben und 18 Monaten Haft verurteilt worden war, bereits 50 Peitschenhiebe erhalten. Die 31-jährige Mutter dreier Kinder war in einem geheimen Verfahren ohne Rechtsbeistand vor einem Gericht in der Hauptstadt Riad schuldig gesprochen worden, den Verkauf von Sex organisiert zu haben (quwada).
Amnesty International hat Informationen erhalten, denen zufolge ein Philippiner Ruth Cosrojas Anfang August 2013 kontaktiert hatte, um ihr mitzuteilen, dass er gut bezahlte Putzjobs in einem Krankenhaus anbieten könne. Am 11. August traf sie sich mit drei Freundinnen mit diesem Mann auf dem Parkplatz des Einkaufzentrums Khurais in Riad. Er forderte die Frauen auf, ihm zu einem nahegelegenen Büro zu einem Vorstellungsgespräch zu folgen, brachte die vier Frauen stattdessen aber zum Büro der Religionspolizei Mutawa’een und erklärte gegenüber der Polizei, die Frauen seien Sexarbeiterinnen. Ruth Cosrojas wurde dazu gebracht, mit ihrem Daumenabdruck eine Erklärung auf Arabisch zu unterschreiben, die ihr nicht übersetzt wurde. Dann beschlagnahmte die Polizei ihren Pass und ihre gültige Aufenthaltserlaubnis und brachte die vier Frauen in das Gefängnis al-Malaz in Riad.
Ruth Cosrojas sagt, dass sie erst erfuhr, dass man ihr die Organisation von Sexarbeit vorwirft, als sie im Oktober 2013 einer Richterin vorgeführt wurde. Die Verhandlung fand im Geheimen statt und sie hatte keinen Zugang zu einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Nach Angaben einer Quelle, die mit dem Fall vertraut ist, verließ sich die Richterin auf einen Polizeibericht, in dem behauptet wurde, man habe Ruth Cosrojas auf frischer Tat ertappt. Nach Verbüßen ihrer Strafe wird sie aller Erwartung nach auf die Philippinen abgeschoben.
Hintergrundinformation
In Saudi-Arabien ist die Prügelstrafe für eine Reihe von Vergehen wie Sexualdelikte und Alkoholkonsum obligatorisch. Sie kann außerdem nach Gutdünken des Richters alternativ oder zusätzlich zu anderen Strafen verhängt werden. Die Urteile können von 25 bis zu tausenden Peitschenhieben reichen und werden gegen Kinder genauso verhängt wie gegen Erwachsene. Die Schuldsprüche ergehen häufig nach Gerichtsverfahren, die den internationalen Standards für faire Prozesse nicht entsprechen.
Der Einsatz von Körperstrafen wie dem Auspeitschen verstößt gegen das absolute Folter- und Misshandlungsverbot in Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden." Ebenso verstoßen Körperstrafen gegen die Verpflichtungen Saudi-Arabiens nach der Antifolterkonvention, deren Vertragsstaat das Land ist. Die saudischen Behörden halten die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren und Schutzmechanismen für Angeklagte in der Regel nicht ein. Oft werden Prozesse, auch unter Einbeziehung der Todesstrafe im Geheimen oder als Sammelverfahren und ohne Rechtsbeistand und Rechtsvertretung während der verschiedenen Haft- und Verfahrensphasen abgehalten. Angeklagte werden aufgrund erzwungener oder durch Täuschung erlangter "Geständnisse" verurteilt. Ausländischen Staatsangehörigen, die des während aller Verfahrensstufen gesprochenen Arabisch nicht mächtig sind, wird oft eine angemessene Verdolmetschung verweigert.