Weiteres Todesurteil in Belarus
Simulierte Hinrichtung.
© Amnesty International
Siarhei Vostrykau wurde am 19. Mai vom Regionalgericht in Homel zum Tode verurteilt. Er ist damit die dritte Person, gegen die in diesem Jahr in Belarus die Todesstrafe verhängt wurde.
Appell an
STAATSPRÄSIDENT
Alyaksandr Lukashenka
Vul. Karla Marksa 38
220016 Minsk
BELARUS
(Anrede: Dear President Lukashenka / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 375) 17 226 06 10 oder
(00 375) 17 222 38 72
E-Mail: contact@president.gov.by
Sende eine Kopie an
GENERALSTAATSANWALT
Alyaksandr Kaniuk
Vul. Internatsianalnaya 22
220050 Minsk, BELARUS
Fax: (00 375) 17 226 42 52
(Sagen Sie bitte "Fax")
E-Mail: info@prokuratura.gov.by
BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS
Herrn Sergei Malinovsky, Gesandter-Botschaftsrat
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail: germany@mfa.gov.by
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. Juli 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte stoppen Sie alle Vorbereitungen für mögliche Hinrichtungen und wandeln Sie das gegen Siarhei Vostrykau verhängte Urteil sowie alle weiteren Todesurteile unverzüglich um.
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Ich möchte Sie nachdrücklich bitten, ein sofortiges Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe zu verhängen, als ersten Schritt hin zur Abschaffung der Todesstrafe in Belarus.
- Bitte beenden Sie die Geheimhaltung rund um die Todesstrafe und schaffen Sie Paragraf 175 des belarussischen Strafvollzuggesetzes ab, so dass zukünftig die Leichname hingerichteter Personen an deren Angehörige zur Bestattung übergeben werden oder der Bestattungsort bekanntgegeben wird.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging President Lukashenka to halt all planned executions in Belarus and immediately commute the death sentence of Siarhei Vostrykau and all others sentenced to death in Belarus.
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Calling on him to establish an immediate moratorium on executions with a view to abolition of the death penalty.
- Urging him to end the secrecy surrounding the death penalty and take steps to repeal Article 175 of the Belarusian Criminal Executive Code to allow bodies of executed prisoners to be returned to families for burial or the burial site to be disclosed.
Sachlage
Der 33-jährige Siarhei Vostrykau wurde am 19. Mai in zwei Fällen der Vergewaltigung und des Mordes für schuldig befunden. Das Gericht sprach ihn schuldig, zwei seiner Kolleginnen ermordet zu haben, eine im Juli 2014, eine weitere im Juli 2015. Er soll den Frauen angeboten haben, sie zur Arbeit zu fahren. Stattdessen habe er sie aber zu einer Garage gefahren, wo er sie vergewaltigte und ermordete. Die Leichen soll er dann in einem Wald vergraben haben. Siarhei Vostrykau wird Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Trotz internationalen aber auch nationalen Drucks auf die Behörden von Belarus, die Todesstrafe abzuschaffen, ist dies bereits das dritte Todesurteil in Belarus in diesem Jahr. Siarhei Ivanou wurde in der Nacht des 18. April hingerichtet; dies war nach Kenntnis von Amnesty International die erste Hinrichtung in Belarus seit November 2014. In Belarus werden Todesurteile in Form von Schüssen in den Hinterkopf vollstreckt. Die Familien werden nicht über den Hinrichtungstermin informiert und erhalten keine Möglichkeit, ihre Angehörigen ein letztes Mal zu treffen. Zudem ist es in Belarus üblich, dass nicht bekannt gegeben wird, wo die Hingerichteten bestattet werden.
Belarus ist das einzige Land in Europa und Zentralasien, das nach wie vor die Todesstrafe anwendet. Amnesty International lehnt die Todesstrafe in allen Fällen ohne Ausnahme ab, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben, wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt, darstellt. Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen.
Hintergrundinformation
Die Europäische Union und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa haben Belarus 2016 aufgefordert, das Recht auf Leben seiner Bürger_innen zu respektieren und ein Hinrichtungsmoratorium zu erlassen, als ersten Schritt hin zu einer vollständigen Abschaffung der Todesstrafe. Dass das Land noch immer Menschen hinrichten lässt, steht in direktem Widerspruch zu den Bestrebungen der parlamentarischen Arbeitsgruppe, die im Februar 2010 eingerichtet wurde und auf eine Abschaffung der Todesstrafe hinwirkt. Die Arbeitsgruppe berichtet internationalen Beobachtungsstellen über die Anwendung der Todesstrafe in Belarus.
In Belarus werden Todesurteile oft infolge von unfairen Gerichtsverfahren verhängt, die sich häufig auf erzwungene Geständnisse stützen. Die Todesurteile werden in strenger Geheimhaltung vollstreckt, ohne die zum Tode Verurteilten selbst, ihre Familien oder Rechtsbeistände angemessen darüber in Kenntnis zu setzen. Den Familien wird der Leichnam der Hingerichteten nicht ausgehändigt oder mitgeteilt, wo sie begraben wurde.
Hinrichtungen werden zum Teil auch dann vollzogen, wenn der UN-Menschenrechtsausschuss die Regierung aufgefordert hat, diese für die Dauer der Überprüfung der Fälle auszusetzen. Im November 2012 befand der UN-Menschenrechtsausschuss, dass die Anwendung der Todesstrafe in Belarus eine Verletzung der Menschenrechte der zum Tode verurteilten Personen sowie ihrer Familien darstelle.
Die Behörden in Belarus geben an, dass es einen starken Rückhalt in der Öffentlichkeit für die Todesstrafe gebe. Da die Behörden jedoch keine vollständigen Informationen über die Anwendung der Todesstrafe oder umfassende Daten zur Anzahl verhängter Todesurteile und ausgeführter Hinrichtungen veröffentlichen, verhindern sie eine fundierte öffentliche Diskussion zu diesem Thema und folglich den Weg hin zur Abschaffung der Todesstrafe.
Bis heute haben 140 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft.