Drohende Hinrichtung
Im Durchschnitt wird in Saudi-Arabien alle zwei Tage ein Mensch hingerichtet
© Amnesty International
Am 5. November ließen die belarussischen Behörden drei Männer hinrichten. Siarhei Vostrykau, der einzige weitere Todestraktinsasse in Belarus, könnte ebenfalls jederzeit hingerichtet werden.
Appell an
STAATSPRÄSIDENT
Alyaksandr Lukashenka
Vul. Karla Marksa 38
220016 Minsk
BELARUS
(Anrede: Dear President Lukashenka / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 375) 17 226 06 10 oder (00 375) 17 222 38 72
E-Mail: contact@president.gov.by
PRÄSIDENT DES OBERSTEN GERICHTSHOFS
Valyantsin Alehavich Sukala
Vul. Lenina 28
220030 Minsk
BELARUS
(Anrede: Dear Head of the Supreme Court / Sehr geehrter Herr Sukala)
Fax: (00 375) 17 327 12 25 (Sagen Sie bitte "Fax")
E-Mail: supreme@court.by
Sende eine Kopie an
GENERALSTAATSANWALT
Alyaksandr Kaniuk
Vul. Internatsianalnaya 22
220050 Minsk
BELARUS
Fax: (00 375) 17 226 42 52
(Sagen Sie bitte Fax")
E-Mail: info@prokuratura.gov.by
BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS
Herrn Sergei Malinovsky
Gesandter-Botschaftsrat
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail: germany@mfa.gov.by
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 16. Januar 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Bitte stoppen Sie die Hinrichtung von Siarhei Vostrykau und wandeln Sie sein Todesurteil unverzüglich um.
-
Ich bitte Sie nachdrücklich, ein sofortiges Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe zu verhängen, als ersten Schritt hin zur Abschaffung der Todesstrafe in Belarus.
- Ich möchte in keiner Weise die Schwere der Tat oder das verursachte Leid verharmlosen. Recherchen zeigen jedoch, dass die Todesstrafe keine abschreckendere Wirkung im Hinblick auf die Verübung einer Straftat hat, als Haftstrafen. Zudem stellt sie die schwerste aller Menschenrechtsverletzungen dar.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging President Lukashenka to halt the execution of Siarhei Vostrykau and immediately commute his death sentence.
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Calling on President Lukashenka to establish an immediate moratorium on executions with a view to abolishing the death penalty.
- Stress that whilst we are not seeking to downplay the seriousness of the crime, research shows that the death penalty does not deter crime more than other forms of imprisonment and is the ultimate denial of human rights.
Sachlage
Der 33-jährige Siarhei Vostrykau wurde am 19. Mai 2016 zum Tode verurteilt. Am 4. Oktober bestätigte der Oberste Gerichtshof von Belarus sein Urteil. Ihm wird vorgeworfen, zwei seiner Kolleginnen vergewaltigt und ermordet zu haben, eine im Juli 2014, eine weitere im Juli 2015.
Nachdem am 5. November Siarhei Khmialeuski, Ivan Kulesh und Hyanadz Yakavitski hingerichtet wurden, ist Siarhei Vostrykau derzeit der einzige Todestraktinsasse in Belarus.
Die belarussischen Behörden kündigen bevorstehende Hinrichtungen nicht an. Die Familien von Siarhei Khmialeuski, Ivan Kulesh und Hyanadz Yakavitski sind erst in den vergangenen Tagen über die Hinrichtung ihrer Angehörigen informiert worden – Wochen nachdem die Todesurteile vollstreckt wurden. Nach belarussischem Recht werden die Leichname der Hingerichteten nicht an deren Familien zur Bestattung ausgehändigt. Die Angehörigen erhalten zudem keine Informationen dazu, wo sie begraben wurden.
Belarus ist das einzige Land in Europa und Zentralasien, das nach wie vor die Todesstrafe anwendet.
Amnesty International lehnt die Todesstrafe in allen Fällen ohne Ausnahme ab, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben, wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt, darstellt. Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen.
Hintergrundinformation
Die Europäische Union und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa haben Belarus 2016 aufgefordert, das Recht auf Leben seiner Bürger_innen zu respektieren und ein Hinrichtungsmoratorium zu erlassen, als ersten Schritt hin zu einer vollständigen Abschaffung der Todesstrafe. Dass das Land noch immer Menschen hinrichten lässt, steht in direktem Widerspruch zu den Bestrebungen der parlamentarischen Arbeitsgruppe, die im Februar 2010 eingerichtet wurde und auf eine Abschaffung der Todesstrafe hinwirkt. Die Arbeitsgruppe berichtet internationalen Beobachtungsstellen über die Anwendung der Todesstrafe in Belarus.
In Belarus werden Todesurteile oft infolge von unfairen Gerichtsverfahren verhängt, die sich häufig auf erzwungene Geständnisse stützen. Die Todesurteile werden in strenger Geheimhaltung vollstreckt, ohne die zum Tode Verurteilten selbst, ihre Familien oder Rechtsbeistände angemessen darüber in Kenntnis zu setzen. Den Familien wird der Leichnam der Hingerichteten nicht ausgehändigt oder mitgeteilt, wo sie begraben wurde. Hinrichtungen werden zum Teil auch dann vollzogen, wenn der UN-Menschenrechtsausschuss die Regierung aufgefordert hat, diese für die Dauer der Überprüfung der Fälle auszusetzen. Im November 2012 befand der UN-Menschenrechtsausschuss, dass die Anwendung der Todesstrafe in Belarus eine Verletzung der Menschenrechte der zum Tode verurteilten Personen sowie ihrer Familien darstelle.
Da die Behörden jedoch keine vollständigen Informationen über die Anwendung der Todesstrafe oder umfassende Daten zur Anzahl verhängter Todesurteile und ausgeführter Hinrichtungen veröffentlichen, verhindern sie eine fundierte öffentliche Diskussion zu diesem Thema und folglich den Weg hin zur Abschaffung der Todesstrafe.
Bis heute haben 140 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. 2015 schafften Fidschi, Madagaskar und Suriname diese Form der Bestrafung für alle Straftaten ab.