Häftlinge ohne medizinische Versorgung

Guinea

Guinea

Dogius Koly Théa und Kala Honomou, zwei in Guinea willkürlich inhaftierte Männer, deren Gesundheitszustand sich zunehmend verschlechtert, benötigen dringend medizinische Hilfe. Seit ihrer Festnahme am 7. Mai wurden sie weder einer erkennbar strafbaren Handlung angeklagt noch vor Gericht gestellt.

Appell an

PRÄSIDENT DER REPUBLIK GUINEA
Alpha Condé
Présidence de la République
Conakry
GUINEA
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@presidence.gov.gn

JUSTIZMINISTER
Cheick Sako
Ministère de la Justice
BP 06, Conakry
GUINEA
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
E-Mail: gouvgn@gmail.com

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN
Kalifa Gassama Diaby
Ministère des Droits de l’Homme et des Libertés Publiques
BP 564, Conakry
GUINEA
E-Mail: gouvgn@gmail.com

BOTSCHAFT DER REPUBLIK GUINEA
I.E. Frau Fatoumata Balde
Jägerstraße 67-69
10117 Berlin
Fax: 030-200 743 333
E-Mail: berlin@ambaguinee.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. Juli 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Dogius Koly Théa, ein 28-jähriger Unteroffizier und Vater zweier Kinder, sowie Kala Honomou, ein 47-jähriger Volkswirt und Vater von fünf Kindern, wurden am 7. Mai auf der Gendarmerie von Nzérékoré in Guinea inhaftiert. Am 11. Mai wurden sie ohne rechtliche Begründung oder Zugang zu Rechtsbeiständen in das Gendarmeriegefängnis PM3 in Conakry verlegt, das weit weg von ihren Familien liegt. Die erste Woche im Gefängnis mussten sie in Zellen verbringen, die als Toiletten genutzt wurden, und dort auf dem Boden schlafen.

Bei ihrem Eintreffen in Conakry wurde Dogius Koly Théa und Kala Nonomou mitgeteilt, dass wegen eines Putschversuchs gegen sie ermittelt würde. Der Versuch eines Putsches ist nach guineischem Recht keine anerkannte Straftat. Trotz offizieller Anträge der Staatsanwaltschaft weigerte sich der befehlshabende Offizier des PM3-Gefängnisses jedoch, sie vor ein Gericht zu bringen.

Dogius Koly Théa leidet seit mehr als zwei Wochen an hohem Fieber und Schmerzen. Angehörige der Gendarmerie hatten ihn in eine Klinik gebracht, nachdem er in seiner Zelle ohnmächtig geworden war. Er konnte jedoch nicht angemessen behandelt werden. Er erhielt stattdessen Medikamente und wurde in die Haftanstalt zurückgebracht. Sein Gesundheitszustand verschlechtert sich weiter. Kala Honomou hat seit über drei Wochen eine schwere Lungeninfektion. Trotz wiederholter Anfragen seines Rechtsbeistands hat die Gendarmerie ihm bisher jeglichen Zugang zu ärztlicher Behandlung untersagt.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte sorgen Sie umgehend dafür, dass Dogius Koly Théa und Kala Honomou die nötige und gewünschte medizinische Versorgung erhalten.

  • Stellen Sie die beiden bitte entweder umgehend wegen einer als Straftat anerkannten Handlung vor Gericht oder lassen Sie sie frei.

  • Tragen Sie Sorge dafür, dass Dogius Koly Théa und Kala Honomou in Übereinstimmung mit internationalen Standards wie den Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen der UN behandelt werden.

  • Schützen und respektieren Sie die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung bei den Wahlen.

[APPELLE AN]

PRÄSIDENT DER REPUBLIK GUINEA
Alpha Condé
Présidence de la République
Conakry
GUINEA
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@presidence.gov.gn

JUSTIZMINISTER
Cheick Sako
Ministère de la Justice
BP 06, Conakry
GUINEA
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
E-Mail: gouvgn@gmail.com

KOPIEN AN
MINISTER FÜR MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN
Kalifa Gassama Diaby
Ministère des Droits de l’Homme et des Libertés Publiques
BP 564, Conakry
GUINEA
E-Mail: gouvgn@gmail.com

BOTSCHAFT DER REPUBLIK GUINEA
I.E. Frau Fatoumata Balde
Jägerstraße 67-69
10117 Berlin
Fax: 030-200 743 333
E-Mail: berlin@ambaguinee.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. Juli 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Medienberichten zufolge erwähnte Präsident Alpha Condé in einer Rede am 23. Mai anlässlich eines Besuchs in Nzérékoré eine Gruppe von Männern, die in schädliche Aktivitäten verwickelt seien und sich im Wald von Kéréma aufhielten. Das ist die Gegend, in der Dogius Koly Théa und Kala Honomou leben. Er wies darauf hin, dass der Staat gegen alle, die an diesen Aktivitäten beteiligt seien, vorgehen und der Polizei, Gendarmerie und Armee entsprechende Ressourcen zuteilen würde.

Vier Monate vor den nationalen Wahlen in Guinea sind die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung ernsthaft gefährdet. Im Oktober 2015 finden Präsidentschaftswahlen, 2016 Kommunalwahlen statt.

Seit Bekanntgabe des Zeitplans für die Wahlen wurden bei Zusammenstößen zwischen Protestierenden und Sicherheitskräften im Zusammenhang mit den bevorstehenden Wahlen in Conakry und anderen Städten mindestens sechs Personen getötet und 57 weitere verletzt, darunter Angehörige von Polizei und Gendarmerie. Amnesty International liegen Informationen vor, nach denen im Laufe der vergangenen zehn Jahre bei Demonstrationen in Guinea etwa 357 Personen ums Leben kamen und Tausende verletzt wurden.

Am 2. Juni verabschiedete die Nationalversammlung einen Gesetzentwurf zum Schutz der öffentlichen Ordnung, der regelt, wann Sicherheitskräfte bei Protesten Gewalt einsetzen dürfen. Amnesty International begrüßte zwar Maßnahmen zur Definition von Aufgaben und Zuständigkeiten der Sicherheitskräfte in Guinea, gab jedoch zu bedenken, dass das neue Gesetz – das noch vom Präsidenten abgesegnet werden muss – bedeutende Lücken aufweist. Diese könnten Auslöser für zukünftige Proteste sein und dazu führen, dass das Recht auf friedliche Versammlung nicht vollständig respektiert, geschützt und wahrgenommen wird. Noch bedenklicher ist nach Auffassung von Amnesty International, dass das Gesetz keine spontanen Versammlungen erlaubt, während Sicherheitskräfte nach wie vor Gruppen ansonsten friedlicher Demonstrierender zerstreuen dürfen, solange nur eine Person verdächtigt wird, eine Waffe bei sich zu führen oder zu verstecken. Amnesty International befürchtet, dass diese Klauseln auch weiterhin als Rechtfertigung für ein Verbot oder die Unterdrückung friedlicher Proteste dienen könnten.

Auf der Sitzung am 2. Juni verabschiedete die Nationalversammlung noch einen weiteren Gesetzentwurf. Dieser sieht Maßnahmen zur Einführung von Strafen von bis zu fünf Jahren Haft sowie hohe Geldbußen für die Beleidigung und Verleumdung des Präsidenten oder die Veröffentlichung von "Falschmeldungen" über diesen und andere hohe Beamt_innen vor. Amnesty International betrachtet diese Maßnahmen als gänzlich ungerechtfertigte Beschränkung der Meinungsfreiheit, die dazu verwendet werden könnte, kritische Äußerungen unter Strafe zu stellen, und fordert den Präsidenten auf, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Am 1. Juni verabschiedete die oberste Medienaufsichtsbehörde in Guinea den Beschluss Nº08/SC/P, der bestimmte journalistische Kategorien, darunter Berichte und Leitartikel, bis zum Ende des Wahlprozesses verbietet. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung dar. Angesichts des Aufruhrs unter Medienunternehmen in Guinea erklärte die Medienaufsichtsbehörde in einer Verlautbarung vom 4. Juni, dass der Beschluss als Aufforderung gemeint sei, bei Berichten, Kommentaren und anderen journalistischen Veröffentlichungen "Professionalismus und Verantwortung zu beweisen".