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Gefangener gefoltert
Ramzi Romdhani ist nach eigenen Angaben am 24. und 25. Dezember 2009 in der Haft gefoltert worden. Er trug schwere Verletzungen am Auge davon, die unverzüglich behandelt werden müssen, da er andernfalls zu erblinden droht.
Amnesty International befürchtet, dass der 32-Jährige erneut gefoltert werden könnte.
Als ihn sein Bruder am 31. Dezember besuchte, berichtete Ramzi Romdhani ihm, dass er am 24. und 25. Dezember nach seiner Verlegung aus dem am Stadtrand von Tunis gelegenen Mornaguia-Gefängnis in die Abteilung für Staatssicherheit (DSS) des Innenministeriums gefoltert worden sei. Er gab an, er sei zwei Tage lang vernommen und gefoltert worden. Man habe ihn geschlagen, ihm Verbrennungen an Fingern und Fingernägeln zugefügt und seinen Kopf rund 30 Minuten lang immer wieder in heißes Wasser gedrückt. Ramzi Romdhani trug durch Schläge schwere Verletzungen an den Augen davon. Sein Bruder stellte bei einem Besuch Spuren von Blutergüssen am Körper sowie Brandwunden an den Fingern von Ramzi Romdhani fest.
Appell an
INNENMINISTER
Rafik Haj Kacem
Minister of Interior
Avenue Habib Bourguiba
1000 Tunis
TUNESIEN
(korrekte Anrede : Your Excellency)
Fax : (00 216) 71 340 888
MINISTER FÜR JUSTIZ UND MENSCHENRECHTE
Béchir Tekkari
Ministry of Justice and Human Rights
31 Boulevard Bab Benat
1006 Tunis - La Kasbah
TUNESIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 216) 71 568 106
Sende eine Kopie an
KOORDINATOR FÜR MENSCHENRECHTE IM JUSTIZMINISTERIUM
Ridha Khemakhem
General Coordinator for Human Rights
Ministry of Justice and Human Rights
31 Boulevard Bab Benat
1006 Tunis - La Kasbah
TUNESIEN
BOTSCHAFT DER TUNESISCHEN REPUBLIK
S. E. Herrn Moncef Ben Abdallah
Lindenallee 16
14050 Berlin
Fax: 030-3082 0683
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 16. Februar 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE
-
Fordern Sie die tunesischen Behörden auf, Ramzi Romdhani Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung zu gewähren;
-
Appellieren Sie an die Behörden sicherzustellen, dass der Gefangene vor weiteren Folterungen und Misshandlungen geschützt wird;
- Verlangen Sie von den Behörden, dass sie eine umfassende, unabhängige und unparteiische Untersuchung der von Ramzi Romdhani erhobenen Folter- und Misshandlungsvorwürfe einleiten und die für Übergriffe Verantwortlichen vor Gericht stellen.
Sachlage
Nach seiner Rückverlegung ins Mornaguia-Gefängnis wurde Ramzi Romdhani von einem Gefängnisarzt untersucht, der eine unverzügliche Operation für notwendig erachtete, um das Sehvermögen des Häftlings zu erhalten. Ob die Operation veranlasst wurde, ist derzeit nicht bekannt.
Im April 2009 war Ramzi Romdhani nach vorliegenden Meldungen schon einmal vom Wachpersonal des Mornaguia-Gefängnisses gefoltert und misshandelt worden (siehe UA-130/2009 vom 19. Mai 2009). Er leistet dort eine 29-jährige Freiheitsstrafe ab, die auf der Grundlage des Anti-Terrorismus-Gesetzes von 2003 gegen ihn verhängt worden ist. Damals hatte man ihn mit Stöcken geschlagen, ihm mit Militärstiefeln Fußtritte versetzt, ihm Verbrennungen mit Zigaretten zugefügt und seinen Kopf wiederholt unter Wasser gedrückt, so dass er befürchtete, zu ertrinken und schließlich das Bewusstsein verlor.
Im August 2009 wurde Ramzi Romdhani erneut vom Wachpersonal des Gefängnisses geschlagen und anschließend zur DSS gebracht, wo man ihn Berichten zufolge unter anderem mit Elektroschocks gefoltert und an den Gliedmaßen aufgehängt hat.
Hintergrundinformation
Amnesty International liegen zahlreiche Berichte über Folterungen und Misshandlungen durch die tunesischen Sicherheitskräfte vor. Entsprechende Vorwürfe werden so gut wie nie untersucht und kaum einer der mutmaßlichen Täter vor Gericht gestellt. In größter Foltergefahr befinden sich Gefangene, die ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten werden. Zu den am häufigsten berichteten Foltermethoden zählen Schläge vor allem auf die Fußsohlen, aber auch andere Körperteile, das Aufhängen an den Handgelenken oder in schmerzhaften Positionen sowie Elektroschocks und Verbrennungen mit Zigaretten. Weitere Meldungen sprechen von Scheinhinrichtungen, sexuellem Missbrauch wie etwa der Vergewaltigung mit Flaschen oder Stöcken und der Androhung, weiblichen Familienangehörigen sexuelle Gewalt anzutun.
Tunesien ist als Vertragsstaat des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe die Verpflichtung eingegangen, Folterungen zu verhüten und dafür Sorge zu tragen, "dass seine zuständigen Behörden umgehend eine unparteiische Untersuchung durchführen, sobald ein hinreichender Grund für die Annahme besteht, dass in einem seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiet eine Folterhandlung begangen wurde".
Tunesische und internationale Menschenrechtsorganisationen sowie die UN haben das tunesische Antiterrorismusgesetz wiederholt wegen seiner vagen und unspezifischen Formulierungen kritisiert, weil es dadurch leicht zur Einschränkung abweichender Meinungsäußerungen missbraucht werden kann. Bedenken dieser Art hat beispielsweise der UN-Menschenrechtsausschuss im März 2008 deutlich zum Ausdruck gebracht.