Foltergefahr

Ramzi Romdhani, ein Gefangener, der im Mornaguia Gefängnis in der Nähe von Tunis eine langjährige Haftstrafe verbüßt, darf seit dem 4. Februar 2010 keine Familienbesuche mehr empfangen. Bei seinem letzten Kontakt mit Familienangehörigen hat er ihnen berichtet, dass er in Einzelhaft gehalten werde und man ihm mit Folter drohe. Ramzi Romdhani berichtete vor Kurzem, dass er im Jahr 2009 mehr als drei Mal gefoltert und misshandelt wurde. Es besteht die Gefahr, dass er erneut Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt ist.

Appell an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND MENSCHENRECHTE
Lazhar Bououni
Ministry of Justice and Human Rights
31 Boulevard Bab Benat
1006 Tunis - La Kasbah
TUNESIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 216) 71 568 106

INNENMINISTER
Rafik Haj Kacem
Ministry of Interior and Local Development
Avenue Habib Bourguiba
1000 Tunis
TUNESIEN
(korrekte Anrede : Your Excellency)
Fax : (00 216) 71 340 888

Sende eine Kopie an

LEITER DER TUNESISCHEN STRAFVOLLZUGSBEHÖRDE
Directeur général des prisons et de la rééducation
Rue 8003 – Appartement L
Espace de Tunis
Monplaisir, Tunis
TUNESIEN

BOTSCHAFT DER TUNESISCHEN REPUBLIK
Lindenallee 16
14050 Berlin
Fax: 030-3082 0683

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem
2. Mai 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Zeigen Sie sich besorgt darüber, dass Ramzi Romdhani entgegen dem tunesischen Recht seit dem 4. Februar 2010 keine Besuche von seiner Familie mehr empfangen darf.

  • Erfragen Sie die Gründe dafür und fordern Sie die Behörden auf, ihm umgehend wieder regelmäßige Besuche seiner Familie zu gewähren.

  • Appellieren Sie an die Behörden sicherzustellen, dass der Gefangene vor weiteren Folterungen und Miss-handlungen geschützt wird und keiner erniedrigenden und menschenunwürdigen Behandlung ausgesetzt ist.

  • Verlangen Sie von den Behörden, dass sie eine umfassende, unabhängige und unparteiische Untersuchung der von Ramzi Romdhani erhobenen Folter- und Misshandlungsvorwürfe einleiten und die für Übergriffe verantwortlichen Beamten vor Gericht stellen.

  • Fordern Sie von den tunesischen Behörden, Ramzi Romdhani Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung zu gewähren.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Expressing concern that Ramzi Romdhani has been denied family visits since 4 February, in violation of Tunisian law;

  • Asking the reasons for this, and urging that he be permitted to receive regular family visits without delay;

  • Calling on the authorities to treat him humanely, and not torture or otherwise ill-treat him;

  • Calling for an urgent thorough, independent and impartial investigation into allegations that Ramzi Romdhani has been tortured, and for any officials found responsible to be brought to justice;

  • Demanding that they ensure Ramzi Romdhani has access to the medical care he needs.

Sachlage

Am 4. Februar berichtete Ramzi Romdhani, dass ein hochrangiger Vollzugsbeamter des Mornaguia-Gefängnisses ihm mit Folter und Misshandlung gedroht habe, nachdem er mit dem UN-Sonderberichterstatter für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung geredet hatte. Im Januar 2010 hatte man dem UN-Sonderberichterstatter einen Besuch im Mornaguia Gefängnis gewährt. Ramzi Romdhani berichtete seiner Familie, dass er seit dem Gespräch mit dem Sonderberichterstatter in Einzelhaft gehalten werde.

Seit dem 4. Februar darf seine Familie ihn nicht mehr besuchen. Sechs Mal in Folge verwehrte man ihnen den Besuch und die Gefängniswächter weigerten sich drei Mal, von der Familie mitgebrachtes Essen und Kleidung an Ramzi Romdhani weiterzugeben. Das verstößt gegen das tunesische Recht, in dem es heißt, dass einem Häftling der Besuch der Familie und mitgebrachtes Essen höchstens 15 Tage verwehrt bleiben darf. Darüber hinaus darf ein Häftling laut tunesischem Recht nicht länger als 10 Tage in Einzelhaft gehalten werden.

Ramzi Romdhani wurde im April 2007 festgenommen und leistet nun eine 29-jährige Freiheitsstrafe ab, die auf der Grundlage des Anti-Terrorismus-Gesetzes in neun unterschiedlichen Fällen gegen ihn verhängt worden ist. Nach vorliegenden Meldungen soll er mindestens drei Mal gefoltert worden sein: im April, im August und im Dezember 2009. Bisher haben es die tunesischen Behörden versäumt, gemäß internationalem Recht unabhängige Untersuchungen durchzuführen. Im Dezember hatte der Gefängnisarzt von Mornaguia Ramzi Romdhani gesagt, dass er eine Operation für notwendig erachte, um sein Augenlicht zu bewahren. Es ist nicht bekannt, ob die Operation veranlasst wurde. Berichten zufolge soll Ramzi Romdhani schwere Verletzungen an den Augen davongetragen haben, als er in Tunis zur Vernehmung im Gewahrsam von Angehörigen der Abteilung für Staatssicherheit (DSS) des Innenministeriums war.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 31. Dezember 2009 berichtete Ramzi Romdhani seinem Bruder, dass er am 24. und 25. Dezember nach seiner Verlegung aus dem am Stadtrand von Tunis gelegenen Mornaguia-Gefängnis in die Abteilung für Staatssicherheit (DSS) des Innenministeriums gefoltert worden sei. Er gab an, zwei Tage lang vernommen und gefoltert worden zu sein. Man habe ihn geschlagen, ihm Verbrennungen an Fingern und Fingernägeln zugefügt und seinen Kopf rund 30 Minuten lang immer wieder in heißes Wasser gedrückt. Ramzi Romdhani trug durch Schläge schwere Verletzungen an den Augen davon. Sein Bruder stellte bei einem Besuch Spuren von Blutergüssen am Körper sowie Brandwunden an den Fingern von Ramzi Romdhani fest.

Im April 2009 war Ramzi Romdhani nach vorliegenden Meldungen schon einmal vom Wachpersonal des Mornaguia-Gefängnisses gefoltert und misshandelt worden. Damals hatte man ihn mit Stöcken geschlagen, ihm mit Militärstiefeln Fußtritte versetzt, ihm Verbrennungen mit Zigaretten zugefügt und seinen Kopf wiederholt unter Wasser gedrückt, so dass er befürchtete zu ertrinken und schließlich das Bewusstsein verlor.

Im August 2009 wurde Ramzi Romdhani erneut vom Wachpersonal des Gefängnisses geschlagen und anschließend zur DSS gebracht, wo man ihn Berichten zufolge unter anderem mit Elektroschocks gefoltert und an den Gliedmaßen aufgehängt hat.

Sein Bruder Walid Romdhani war am 18. Januar 2010 von acht Angehörigen der Abteilung für Staatssicherheit festgenommen worden und man hatte ihn bis zum 20. Januar ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Dann wurde er ohne Anklageerhebung freigelassen. Seine Festnahme stand offenbar in Verbindung damit, die Folter und Misshandlungen seines inhaftierten Bruders an die Öffentlichkeit gebracht zu haben und Kontakt zu MenschenrechtsanwältInnen und regionalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen aufgenommen zu haben.

Amnesty International liegen zahlreiche Berichte über Folterungen und Misshandlungen durch die tunesischen Sicherheitskräfte vor. Entsprechende Vorwürfe werden so gut wie nie untersucht und kaum einer der mutmaßlichen Täter vor Gericht gestellt. In größter Foltergefahr befinden sich Gefangene, die ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten werden. Zu den am häufigsten berichteten Foltermethoden zählen Schläge vor allem auf die Fußsohlen, aber auch auf andere Körperteile, das Aufhängen an den Handgelenken oder in schmerzhaften Positionen sowie Elektroschocks und Verbrennungen mit Zigaretten. Weitere Meldungen sprechen von Scheinhinrichtungen, sexuellem Missbrauch wie etwa der Vergewaltigung mit Flaschen oder Stöcken und der Androhung, weiblichen Familienangehörigen sexuelle Gewalt anzutun. Tunesien ist Vertragsstaat des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.

Tunesische und internationale Menschenrechtsorganisationen sowie die UN haben das tunesische Antiterrorismusgesetz wiederholt wegen seiner vagen und unspezifischen Formulierungen kritisiert, weil es dadurch leicht zur Einschränkung abweichender Meinungsäußerungen missbraucht werden kann. Bedenken dieser Art hat beispielsweise der UN-Menschenrechtsausschuss im März 2008 in seiner Abschlussbeurteilung zu Tunesien deutlich zum Ausdruck gebracht. Der UN-Sonderberichterstatter für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte bei der Bekämpfung von Terrorismus zeigte sich nach seinem Tunesienbesuch im Januar 2010 ebenfalls hierüber besorgt.