Staatenloser Anwalt abgeschoben

Bahrain

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Der bahrainische Anwalt Taimoor Karimi wurde am 26. Juni aus Bahrain in den Irak abgeschoben, nachdem die Entscheidung, ihn ausweisen zu lassen, am 23. Mai vom Berufungsgericht bestätigt worden war. Ihm war 2012 die Staatsangehörigkeit aberkannt worden, sodass er faktisch staatenlos ist.

Sachlage

Der bahrainische Anwalt Taimoor Karimi wurde in der Nacht vom 26. Juni von den bahrainischen Behörden abgeschoben. Er war von der Abteilung für Staatsangehörigkeit, Reisepässe und Aufenthaltsangelegenheiten des Innenministeriums vorgeladen worden und hatte dorthin bereits seine Habseligkeiten mitgenommen, da er davon ausging, dass seine Ausweisung vollstreckt würde. Ihm wurde mitgeteilt, dass er in den Irak ausgewiesen würde und zwischen zwei Zielen wählen könne. Taimoor Karimi entschied sich für Nadschaf im Zentral-Irak. Anschließend brachte man ihn sofort zum Flughafen, wo er fünf Stunden warten musste, bis er an Bord des Flugzeugs gehen konnte.

Taimoor Karimi gehört zu einer Gruppe von 31 Personen, denen am 7. November 2012 vom Innenministerium die Staatsangehörigkeit aberkannt wurde, weil sie gemäß Paragraf 10 (Absatz C) des Staatsangehörigkeitsgesetzes "die staatliche Sicherheit gefährdet" hätten. Unter den 31 Betroffenen befinden sich einige im Ausland lebende Aktivist_innen, ein Rechtsanwalt, einige in Bahrain politisch aktive Personen, einige schiitische Geistliche sowie auch Personen, die keine politischen oder religiösen Verbindungen aufweisen. Sie haben nie eine offizielle Mitteilung zu der Entscheidung erhalten, sondern erfuhren davon am Tag der Verkündigung aus den Medien. Die meisten der in Bahrain lebenden Personen besaßen wie Taimoor Karimi ausschließlich die bahrainische Staatsangehörigkeit und sind daher nun faktisch staatenlos. Am 28. Oktober 2014 ordnete ein erstinstanzliches Gericht ihre Ausweisung an und verhängte zudem eine Geldstrafe von jeweils 100 Bahrain-Dinar (etwa 235 Euro). Einige der Betroffenen legten Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Die Ausweisungsanordnung von Taimoor Karimi wurde am 23. Mai vom Berufungsgericht in Manama bestätigt. Seit 2012 ist in Bahrain mindestens 280 Personen willkürlich die Staatsangehörigkeit entzogen worden.

Der Entzug der Staatsbürgerschaft, der zu Staatenlosigkeit führt, ist mit dem Recht auf Staatsangehörigkeit aus Artikel 15(1) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nicht vereinbar. Das Recht auf Staatszugehörigkeit ist zudem im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verankert, dessen Vertragsstaat Bahrain ist. Artikel 7(6) des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961 untersagt ebenfalls, mit sehr wenigen bestimmten Ausnahmen, jeglichen Verlust der Staatsangehörigkeit, der zu Staatenlosigkeit führt. In der Folge wird die Pflicht, Staatenlosigkeit zu verhindern, als eine Norm des Völkergewohnheitsrechts anerkannt. Internationale Menschenrechtsnormen und -standards verbieten zudem die willkürliche Ausweisung und Exilierung von Personen aus ihrem Herkunftsland.

Derzeit sind keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Amnesty International wird die Situation von Taimoor Karimi weiter beobachten. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.