Anhörung vor Begnadigungsausschuss

Am 19. Mai gab der Begnadigungsausschuss von Utah bekannt, für den 10. und 11. Juni eine Anhörung angesetzt zu haben, um über das Gnadengesuch von Ronnie Lee Gardner zu entscheiden. Er soll am 18. Juni hingerichtet werden.

Appell an

BEGNADIGUNGSAUSSCHUSS
Utah Board of Pardon and Parole
448 East Winchester Street, Suite 300,
Murray, Utah, 84107
USA
(korrekte Anrede: Dear Board members)
Fax: (00 1) 801 261 6481
E-Mail: bopinfo@utah.gov

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip D. Murphy
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über
http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 18. Juni 2010 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Begrüßen Sie die Entscheidung des Begnadigungsausschusses, eine Anhörung im Fall von Ronnie Lee Gardner anzusetzen.

  • Merken Sie an, ohne die Tötung von Michael Burdell entschuldigen zu wollen, dass die Anhörung dem Begnadigungsausschuss Gelegenheit gibt, Sachverständigengutachten zu der von Vernachlässigung und Missbrauch geprägten Kindheit von Ronnie Lee Gardner und deren Auswirkungen und seiner persönlichen Entwicklung im Todestrakt zu berücksichtigen.

  • Weisen Sie darauf hin, dass Begnadigungsausschüsse die Fragestellungen berücksichtigen können, die die Gerichte nicht behandeln konnten oder wollten.

  • Weisen Sie darauf hin, dass sich Ronnie Lee Gardner bereits 25 Jahre im Todesstrakt befindet, was einer lebenslangen Haft entspricht und der Einschätzung des Bundesstaates widerspricht, dass diese Hinrichtung der Vergeltung oder Abschreckung diene.

  • Fordern Sie den Begnadigungsausschuss auf, das Todesurteil von Ronnie Lee Gardner umzuwandeln.

Sachlage

Der Begnadigungsausschuss kam nach Prüfung der Argumente für und gegen die Umwandlung des Todesurteils von Ronnie Lee Gardner, die seine AnwältInnen und die Generalstaatsanwaltschaft in schriftlichen Gesuchen vorgebracht hatten, zu dieser Entscheidung. Der Ausschuss hätte das Gnadengesuch ohne Anhörung ablehnen können, wird aber nun weitere Argumente und Zeugensaussagen berücksichtigen. Dazu gehören Sachverständigengutachten, die während der Anhörung zur Kindheit von Ronnie Lee Gardner und deren Auswirkungen vorgelegt worden waren, sowie zu seiner persönlichen Entwicklung im Todestrakt.

Ronnie Lee Gardner war im Oktober 1985 wegen Mordes an Michael Burdell zum Tode verurteilt worden. Im Jahre 1991 befand ein Richter des US-Bundesstaates Utah, dass Ronnie Lee Gardner während der Phase des Gerichtsverfahrens, in der über das Strafmaß entschieden wird, keinen angemessenen Rechtsbeistand erhalten hatte. Der Verteidiger hatte es versäumt, Nachforschungen anzustellen und den Geschworenen entlastendes Beweismaterial vorzulegen. Er ordnete eine neue Anhörung an. Uthas Oberster Gerichtshof revidierte diese Entscheidung jedoch mit der Begründung, dass Fehler der Verteidigung das Verfahren von Ronnie Lee Gardner nicht nachweislich beeinträchtigt haben. Der Bundesstaat hatte abgelehnt, die Kosten für Sachverständige zu tragen, diese wurden ihm jedoch erstattet, als sein Fall vor ein Bundesgericht ging. Dem Bundesgericht wurde entlastendes Beweismaterial vorgelegt, das den Geschworenen nicht in diesem Maße vorgelegen hatte. Diese Beweise beziehen sich auf Ronnie Gardners von Vernachlässigung und Missbrauch geprägter Kindheit. Außerdem handelt es sich um neurologische und psychiatrische Sachverständigengutachten, die belegen, dass Ronnie Lee Gardner an einem Hirnschaden leidet. Im Jahre 2009 merkte das US-Bundesberufungsgericht für den 10. Bezirk an, "es ist unumstritten, dass die Kindheit von Herrn Gardner in vielerlei Hinsicht schwierig war," und fügte hinzu, dass "Meinungen auseinander gehen können, inwiefern gründlicher untersuchte Belege seiner psychischen Verfassung Einfluss auf die Geschworenen gehabt haben könnten." Das Berufungsgericht bestätigte dennoch das Urteil des Obersten Gerichtshof von Utah.

Ronnie Lee Gardner befindet sich seit fast 25 Jahren, mehr als die Hälfte seines Lebens, im Todestrakt. Ein Richter des Obersten Gerichtshofs der USA schrieb 1999, "dass die Rechtfertigung der Todesstrafe mit den Argumenten der Wiedergutmachung und Abschreckung an Kraft verliert, je mehr Zeit zwischen der Tat selbst und dem Todesurteil verstreicht". Derselbe Richter merkte 2002 an, dass die lange Zeit der Ungewissheit zwischen Verkündung und Vollstreckung eines Todesurteils bei den Betroffenen "schreckliche Gefühle und immense Ängste auslösen kann, die einer deutlichen Erhöhung der Strafe gleichkommen".

Hintergrundinformation

Hintergrund

Seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen in den USA im Jahr 1977 sind dort 1210 Menschen hingerichtet worden, sechs davon in Utah [...]. Vier der in Utah hingerichteten Männer werden als "Freiwillige" bezeichnet, da sie Gnadengesuche abgelehnt und in die Hinrichtung "eingewilligt" haben. Ronnie Gardners Hinrichtung würde die erste seit 1999 in Utah sein und die erste "ohne Einwilligung" seit 1992. Ronnie Gardner hat das Erschießungskommando statt der tödlichen Giftspritze als Hinrichtungsart gewählt.

Unter den UnterstützerInnen des Gnadengesuchs von Ronnie Lee Gardner sind die Verlobte und der Vater von Michael Burdell sowie ein enger Freund, der sich mit Michael Burdell im Gerichtsgebäude befand, als dieser erschossen wurde. Sein 86-jähriger Vater unterschrieb am 19. April 2010 eine eidesstattliche Erklärung, die besagt: "Ich glaube nicht, dass Gardner hingerichtet werden sollte. Ich glaube nicht, dass mein Sohn, Michael Burdell, gewollt hätte, dass Gardner hingerichtet wird [...]."