Zwangsräumung der "Gruppe 78"

Nach drei Jahren der Drangsalierung und Einschüchterung durch die Regierung hat man das Gelände "Gruppe 78" in der kambodschanischen Hauptstadt Phnom Penh am 17. Juli widerrechtlich zwangsgeräumt und die dort lebenden Familien vertrieben.
Den ungefähr 60 Familien, die auf dem Gelände der "Gruppe 78" wohnten, blieb keine andere Wahl, als die nur unangemessenen Entschädigungen zu akzeptieren und ihre Häuser teilweise abzubauen und zu verlassen, bevor sie die Sicherheitskräfte völlig zerstörten. Die Behörden drohten damit, das Gelände am 17. Juli 2009 zu räumen. Sie teilten den Familien mit, dass rund 700 Sicherheitskräfte für die Räumung mobilisiert worden seien.

Appell an

GOUVERNEUR VON PHNOM PENH
Kep Chuktema
Governor of Phnom Penh Municipality
69 Blvd. Preah Monivong
Phnom Penh
KAMBODSCHA
(korrekte Anrede: Dear Governor)
Fax: (00 855) 23 526 101
E-Mail: phnompenh@phnompenh.gov.kh
info@phnompenh/gov.kh

INNENMINISTER
Sar Kheng
Deputy Prime Minister and Minister of Interior
Ministry of Interior
75 Norodom Blvd.
Khan Chamkarmon,
Phnom Penh, KAMBODSCHA
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 855) 23 212 708
E-Mail: moi@interior.gov.kh

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS KAMBODSCHA
S.E. Herrn Widhya Chem
Benjamin-Vogelsdorff-Straße 2,
13187 Berlin
Fax: 030-4863 7972
E-Mail: REC-Berlin@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Khmer, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. August 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • das Vorgehen der Behörden verurteilen, die am 16. und 17. Juli das Gelände "Gruppe 78" widerrechtlich zwangsgeräumt und rund 60 der dort lebenden Familien vertrieben haben und nach Meinung der Betroffenen nur unzureichende und unangemessene Abfindungen geboten haben;

  • die Behörden auffordern, den Betroffenen Zugang zu bezahlbaren alternativen Wohnmöglichkeiten und die Grundversorgung einschließlich dem Zugang zu Trinkwasser zu garantieren und Zugang zu angemessenen Sanitär- und Abwasseranlagen sowie zu örtlicher medizinischer Versorgung zu gewährleisten;

  • darauf dringen, dass die Behörden die widerrechtlichen Zwangsräumungen umgehend einstellen und die Bevölkerung vor solchen schützen;

  • die Behörden auffordern, sämtliche Massenzwangsräumungen so lange zu stoppen, bis ein gesetzlicher Rahmen, der die internationalen Menschenrechte achtet, ausgearbeitet ist.

Sachlage

Die meisten Familien verließen das Gelände am Vortag der bevorstehenden Räumung. Sieben Familien blieben zusammen mit MenschenrechtsaktivistInnen und JournalistInnen vor Ort und beobachteten die Lage. Am frühen Morgen des 17. Juli trafen mindestens 70 teilweise mit Gewehren und Elektroschlagstöcken bewaffnete Sicherheitskräfte auf dem Gelände ein und riegelten das Gebiet ab. Dutzende Leiharbeiter in roten T-Shirts zerstörten alles, was noch von den bereits verlassenen Häusern übrig war. Nach einigen Stunden beschlossen auch die noch zurückgebliebenen Familien, das Gelände zu verlassen. Ihnen wurde eine Frist gesetzt, wonach sie ihre Häuser bis 15 Uhr geräumt haben und das Gelände verlassen mussten. Die Familien nahmen ihr persönliches Habe mit und sind nun auf der Suche nach einem neuen Wohnort.

Der zu der Zwangsräumung führende Prozess war von erheblichen Unrechtmäßigkeiten geprägt. Die "Gruppe 78"-Bewohner lebten drei Jahre lang unter der ständigen Androhung einer Zwangsräumung. Sie kamen ab 1983 in das Gebiet am Fluss. Seither ist der Wert des Bodens stark gestiegen. Schon mehrmals haben die Familien die offiziellen Landtitel beantragt, wurden von den Behörden jedoch zurückgewiesen, obwohl sie ihre gültigen Besitzansprüche nachweisen können.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Unter widerrechtlichen Zwangsräumungen versteht man Räumungen, die ohne hinreichende Ankündigung und Konsultation mit den Betroffenen, ohne rechtliche Schutzmaßnahmen und ohne die Zusicherung einer adäquaten alternativen Unterbringung vorgenommen werden. Als Vertragsstaat des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ist Kambodscha verpflichtet, die Zwangsräumungen einzustellen und die Bevölkerung vor solchen zu schützen.

Die kambodschanische Regierung hat es zum wiederholten Male versäumt, das Recht auf angemessene Unterkunft zu garantieren und seine Bevölkerung vor widerrechtlichen Zwangsräumungen zu schützen. Amnesty International gingen allein im Jahr 2008 Berichte über 27 solcher Räumungen zu, von denen geschätzte 23.000 Menschen betroffen waren.

Am 16. Juli riefen die Entwicklungspartner Kambodschas zum Stopp der widerrechtlichen Zwangsräumungen des umstrittenen Geländes und anderer Gebiete im Land auf, solange es keine fairen und transparenten Verfahren zur Klärung von Landstreitigkeiten und keine menschenrechtskonformen Richtlinien für Umsiedlungen gibt.