Abschiebung verhindern!

Yosief Michael Kidane droht die Abschiebung aus Großbritannien nach Eritrea, wo ihm auf Grund seines politischen Engagements und der Beantragung von Asyl in Großbritannien Festnahme, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt sowie Folter oder andere Misshandlungen drohen.

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS Großbritannien und Nordirland
S.E. Herrn Michael Anthony Arthur
Wilhelmstr. 70, 10117 Berlin
Fax: 030-2045 7579
E-Mail: info@britischebotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 17. Juni 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Appellieren Sie an die Behörden, Yosief Michael Kidane nicht nach Eritrea abzuschieben, wo er in großer Gefahr wäre, ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten, gefoltert oder misshandelt zu werden.

  • Fordern Sie die Behörden auf, ihren internationalen Verpflichtungen im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, der UN-Antifolter-Konvention sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention nachzukommen, die es verbieten, jemanden in ein Land abzuschieben, wo ihm oder ihr Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

  • Appellieren Sie an die Behörden, Yosief Michael Kidane die Möglichkeit zu geben, erneut internationalen Schutz in Großbritannien zu beantragen, und während der Prüfung seines Antrags angemessene Alternativen zur Haft in Erwägung zu ziehen.

  • Dringen Sie darauf, der Empfehlung des UNHCR zu folgen und abgelehnte AsylbewerberInnen nicht nach Eritrea abzuschieben, wo ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • urging UK authorities not to forcibly return Yosief Michael Kidane to Eritrea, where he would be at serious risk of incommunicado detention, torture or other ill-treatment;

  • calling on UK authorities to fulfil their obligations under international law, including the 1951 Convention Relating to the Status of Refugees, the Convention against Torture and the European Convention on Human Rights, prohibiting them from returning anyone to a country where they would be at risk of torture and other serious human rights violations;

  • urging UK authorities to provide Yosief Michael Kidane with an effective opportunity to submit a fresh claim for international protection in the UK, and to consider appropriate alternatives to detention, pending further review of such a claim;

  • urging UK authorities to follow the guidelines issued by the Office of the UN High Commissioner for Refugees and not to return any rejected asylum-seekers to Eritrea where they are at risk of serious human rights violations.

Sachlage

Yosief Michael Kidane kam 2002 nach Großbritannien und beantragte im November 2006 Asyl. Die britischen Behörden lehnten sein Gesuch ab und wiesen im Februar 2009 auch die eingelegten Rechtsmittel zurück. Daraufhin beantragten seine AnwältInnen erneut internationalen Schutz sowie eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung, ihn aus Großbritannien abzuschieben. Diese Gesuche wurden alle abgelehnt, obwohl ExpertInnen davor gewarnt hatten, dass Yosief Michael Kidane im Falle seiner Abschiebung nach Eritrea schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Yosief Michael Kidane gehört zu einer bekannten eritreischen Oppositionspartei und hat sich in Großbritannien politisch engagiert, unter anderem durch die Teilnahme an Demonstrationen gegen Maßnahmen der eritreischen Regierung. Ihm drohen bei seiner Ankunft in Eritrea die sofortige Festnahme, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt sowie Folter und andere Misshandlungen, weil er sich politisch engagiert und im Ausland Asyl beantragt hat, was von den eritreischen Behörden als Verrat betrachtet wird.

Die britischen Behörden haben bereits am 4. Mai 2010 erfolglos versucht, Yosief Michael Kidane abzuschieben. Der nächste Abschiebungsversuch könnte schon am 7. Mai stattfinden, innerhalb von 72 Stunden nach dem ersten Versuch. Am Morgen des 6. Mai befand Yosief Michael Kidane sich im Abschiebungszentrum Colnbrook und wartete auf seine Abschiebung. Amnesty International liegen medizinische Untersuchungsberichte vor, denen zufolge er wegen zwei Beinvenenthrombosen möglicherweise nicht flugtauglich ist.

Das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) fordert in einer Empfehlung vom April 2009 alle Regierungen auf, abgelehnte AsylbewerberInnen grundsätzlich nicht nach Eritrea abzuschieben und ihnen komplementäre Schutzformen zu gewähren. Die britischen Behörden bleiben jedoch bei ihrer Einschätzung, dass Yosief Michael Kidane nicht in Gefahr sei.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Großbritannien ist sowohl nach nationalem als auch nach internationalem Recht verpflichtet, niemanden in ein Land abzuschieben, in dem ihm oder ihr Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Die völkerrechtlichen Verpflichtungen ergeben sich unter anderem aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, dem UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) hat im April 2009 Empfehlungen an alle Regierungen herausgegeben, abgelehnte AsylbewerberInnen nicht nach Eritrea abzuschieben, da die Menschenrechte dort in erheblichem Maße verletzt werden und den Abgeschobenen "Festnahme ohne Anklage, Haft, Misshandlungen, Folter oder sogar staatlicher Mord drohen". Diese Richtlinien sind immer noch gültig.

Tausende Menschen werden in Eritrea ohne Kontakt zur Außenwelt, an geheimen Orten und zeitlich unbegrenzt ohne Anklage oder Gerichtsverfahren festgehalten. Man nimmt sie fest, weil sie in Opposition zur Regierung stehen sollen, ihren Glauben als Mitglieder der evangelikalen oder anderer Kirchen ausüben, sich dem Militärdienst entziehen oder versuchen, aus dem Land zu fliehen. Die eritreischen Behörden betrachten die Beantragung von Asyl im Ausland als Beweis für Verrat und nehmen daher nach Eritrea abgeschobene Flüchtlinge fest. Nach Angaben von Häftlingen, die fliehen konnten, interessieren sich die Behörden besonders für die Aussagen, die AsylbewerberInnen während des Antragsverfahrens über Eritrea getroffen haben. Unter Folter oder durch die Androhung von Folter wurden abgelehnte AsylbewerberInnen nach der Abschiebung in Eritrea gezwungen auszusagen, dass sie in ihren Asylanträgen falsche Angaben zu angeblicher Verfolgung gemacht und damit Landesverrat begangen hätten.

Ägypten, Sudan, Deutschland, Schweden und Großbritannien haben seit November 2007 eritreische Flüchtlinge und AsylbewerberInnen abgeschoben, ungeachtet der Schicksale bereits früher Abgeschobener, die willkürlich festgenommen und gefoltert wurden, und entgegen der Empfehlung des UNHCR, die sich gegen Abschiebungen nach Eritrea ausspricht.