Weiter von Abschiebung bedroht

Trotz erneuter Gesuche seiner AnwältInnen droht Yosief Michael Kidane weiterhin die Abschiebung aus Großbritannien nach Eritrea, wo ihm aufgrund seines politischen Engagements und der Beantragung von Asyl in Großbritannien Festnahme, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt sowie Folter oder andere Misshandlungen drohen.

Appell an

INNENMINISTERIN
Rt Hon Theresa May MP
Secretary of State for the Home Department
Home Office, 2 Marsham Street
London SW1P 4DF
GROSSBRITANNIEN
(korrekte Anrede: Dear Home Secretary)
Fax: (0044) 20 7035 0900
E-Mail: privateoffice.external@homeoffice.gsi.gov.uk

MINISTER FÜR EINWANDERUNG
Damian Green MP
Minister of State (Borders and Immigration)
Home Office, 2 Marsham Street
London SW1P 4DF
GROSSBRITANNIEN
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (0044) 870 336 9034
E-Mail: privateoffice.external@homeoffice.gsi.gov.uk

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS Großbritannien und Nordirland
S.E. Herrn Michael Anthony Arthur
Wilhelmstr. 70
10117 Berlin
Fax: 030-2045 7579
E-Mail: info@britischebotschaft.de

Bitte beachten Sie, dass beide Ministerämter am 12. beziehungsweise 13. Mai 2010 neu besetzt wurden. Es ist entscheidend, dass die neue Amtsinhaberin und der neue Amtsinhaber Ihre Nachrichten erhalten, auch wenn Sie bereits Appelle zu diesem Fall gesendet und eine automatisierte Antwort der britischen Grenzbehörde erhalten haben.

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. Juli 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Appellieren Sie an die Behörden, Yosief Michael Kidane nicht nach Eritrea abzuschieben, wo er in großer Gefahr wäre, ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten, gefoltert oder misshandelt zu werden.

  • Fordern Sie die Behörden auf, ihren Verpflichtungen im Rahmen des Völkerrechts nachzukommen, die es verbieten, jemanden in ein Land abzuschieben, in dem ihm oder ihr Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

  • Appellieren Sie an die Behörden, Yosief Michael Kidane die Möglichkeit zu geben, erneut internationalen Schutz in Großbritannien zu beantragen, und während der weiteren Prüfung seines Antrags und anhängiger Verfahren vor britischen und internationalen Gerichten angemessene Alternativen zur Haft in Erwägung zu ziehen.

  • Dringen Sie darauf, der Empfehlung des UNHCR zu folgen und Yosief Michael Kidane und alle weiteren abgelehnten AsylbewerberInnen nicht nach Eritrea abzuschieben, wo ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • urging UK authorities not to forcibly return Yosief Michael Kidane to Eritrea, where he would be at serious risk of incommunicado detention, torture or other ill-treatment;

  • reminding UK authorities of their obligations under international law prohibiting them from returning anyone to a country where they would be at risk of torture and other serious human rights violations;

  • urging them to provide Yosief Michael Kidane with an effective opportunity to submit a fresh claim for international protection in the UK, and to consider appropriate alternatives to detention pending further review of such a claim and any pending legal challenges before domestic and international courts;

  • calling on UK authorities to follow the guidelines issued by the Office of the UNHCR not to return Yosief Michael Kidane or any other rejected asylum-seekers to Eritrea where they are at risk of serious human rights violations.

  • urging UK authorities to follow the guidelines issued by the Office of the UN High Commissioner for Refugees and not to return any rejected asylum-seekers to Eritrea where they are at risk of serious human rights violations.

Sachlage

Die AnwältInnen von Yosief Michael Kidane reichten ein weiteres schriftliches Gesuch bei den britischen Einwanderungsbehörden ein, ihren Mandanten nicht nach Eritrea abzuschieben. Außerdem beantragten sie beim High Court of England and Wales erneut eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung, Yosief Michael Kidane aus Großbritannien abzuschieben, und ersuchten den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte darum, seine Abschiebung zu verhindern. Beide Gerichte prüfen derzeit die Gesuche. Die geltenden Bestimmungen erlauben es den Einwanderungsbehörden, abgelehnte AsylbewerberInnen abzuschieben, ohne das Ergebnis der gerichtlichen Überprüfung abzuwarten, wenn der Fall ihrer Ansicht nach "auf denselben oder ähnlichen Sachverhalten" beruht wie ein vorheriges, erfolgloses Gesuch der vergangenen drei Monate. Yosief Michael Kidane ist ins Abschiebungszentrum Brook House, nahe dem Flughafen London Gatwick, verlegt worden, wo er auf seine Abschiebung wartet.

Yosief Michael Kidane kam 2002 nach Großbritannien und beantragte im November 2006 Asyl. Die britischen Behörden lehnten seinen Antrag ab und wiesen im Februar 2009 auch die eingelegten Rechtsmittel zurück. Amnesty International liegen medizinische Gutachten vor, denen zufolge er wegen zwei Beinvenenthrombosen möglicherweise nicht flugtauglich ist.

Yosief Michael Kidane gehört zu einer bekannten eritreischen Oppositionspartei und hat sich in Großbritannien politisch engagiert, unter anderem durch die Teilnahme an Demonstrationen gegen Maßnahmen der eritreischen Regierung. Ihm drohen bei seiner Ankunft in Eritrea Haft ohne Kontakt zur Außenwelt sowie Folter und andere Misshandlungen, weil er sich politisch engagiert und im Ausland Asyl beantragt hat, was von den eritreischen Behörden als Verrat betrachtet wird. Das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) fordert in einer Empfehlung vom April 2009 alle Regierungen auf, "abgelehnte AsylbewerberInnen grundsätzlich nicht nach Eritrea abzuschieben und ihnen stattdessen ergänzenden Schutz zu gewähren". Die britischen Behörden bleiben jedoch bei ihrer Einschätzung, dass Yosief Michael Kidane nicht in Gefahr sei.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Großbritannien ist sowohl nach nationalem als auch nach internationalem Recht verpflichtet, niemanden in ein Land abzuschieben, in dem ihm oder ihr Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Die völkerrechtlichen Verpflichtungen ergeben sich unter anderem aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, dem UN-Übereinkommen gegen Folter und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) hat im April 2009 Empfehlungen an alle Regierungen herausgegeben, abgelehnte AsylbewerberInnen nicht nach Eritrea abzuschieben, da die Menschenrechte von den eritreischen Behörden in erheblichem Maße verletzt werden und den Abgeschobenen "Festnahme ohne Anklage, Haft, Misshandlungen, Folter oder sogar staatlicher Mord drohen". Diese Richtlinien sind immer noch gültig.

Tausende Menschen werden in Eritrea an geheimen Orten ohne Kontakt zur Außenwelt, ohne zeitliche Begrenzung und ohne Anklage oder Gerichtsverfahren festgehalten. Man nimmt sie fest, weil sie in Opposition zur Regierung stehen sollen, ihren Glauben als Mitglieder der verbotenen evangelikalen oder anderer Kirchen ausüben, sich dem Militärdienst entziehen oder versuchen, aus dem Land zu fliehen.

Die eritreischen Behörden betrachten die Beantragung von Asyl im Ausland als Beweis für Verrat und nehmen daher nach Eritrea abgeschobene Personen fest. Nach Angaben von Häftlingen, die fliehen konnten, interessieren sich die Behörden besonders für die Aussagen, die AsylbewerberInnen während des Antragsverfahrens über Eritrea getroffen haben. Unter Folter oder durch die Androhung von Folter wurden abgelehnte AsylbewerberInnen nach der Abschiebung in Eritrea gezwungen auszusagen, dass sie in ihren Asylanträgen falsche Angaben zu angeblicher Verfolgung gemacht und damit Landesverrat begangen hätten.

Ägypten, Sudan, Deutschland, Schweden und Großbritannien haben seit November 2007 eritreische Flüchtlinge und AsylbewerberInnen abgeschoben, ungeachtet der Schicksale bereits früher Abgeschobener, die willkürlich festgenommen und gefoltert wurden, und entgegen der Empfehlung des UNHCR, der sich gegen Abschiebungen nach Eritrea ausspricht.