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Todesstrafe
Sudanesische Sondergerichte haben 82 Männer aus Darfur in unfairen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt. Grund für die Verurteilung ist die mutmaßliche Verwicklung der Männer in einen Angriff auf die Hauptstadt Khartum im Jahr 2008, der von einer bewaffneten Oppositionsgruppe aus Darfur, dem "Justice and Equality Movement" (JEM) ausging.
Appell an
JUSTIZMINISTER
Abdel Baset Saleh Sabderat
Ministry of Justice
PO Box 302
Khartoum, SUDAN
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 249) 1 83 770 883
INNENMINISTER
Ibrahim Mohamed Hamed
Ministry of the Interior
PO Box 2793
Khartoum, SUDAN
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 249) 1 83 776 554
(Betreff: FAO Minister of Internal Affairs)
Sende eine Kopie an
LEITERIN DES PARLAMENTARISCHEN MENSCHENRECHTSAUSSCHUSSES
Dr Priscilla Joseph
Chair of the Human Rights Committee
National Assembly
Omdurman, SUDAN
(korrekte Anrede: Dear Dr Joseph)
Fax: (00 249) 187 560 950
BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S. E. Herrn Baha Aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151, 10709 Berlin
Fax: 030-8940 9693
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. Juni 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ARABIC, ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE
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calling on the authorities to overturn the death sentences passed on the 82 men by Anti-Terrorism Special Courts in connection with the May 2008 attack on Khartoum by the Justice and Equality Movement;
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expressing opposition to the death penalty, which is the ultimate cruel, inhuman and degrading punishment and is a violation of the right to life;
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urging them to investigate allegations that the men were tortured, and bring those responsible to justice;
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emphasise that the authorities have a right and responsibility to try those who are reasonably suspected of committing crimes but that they should only do so in accordance with international standards of fair trial and without recourse to the death penalty;
- express concern at Article 10(i) of the Law of Evidence of 1993 allows the use of torture, and is therefore incompatible with international standards which outlaw torture.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE
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die Behörden auffordern, die Todesurteile, die von dem Antiterror-Sondergericht in Verbindung mit dem Angriff auf Khartum durch die JEM im Mai 2008 über die 82 Männer verhängt wurden, aufzuheben;
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Ihre Ablehnung der Todesstrafe zum Ausdruck bringen, da sie die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Bestrafung überhaupt darstellt und gegen das Recht of Leben verstößt;
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darauf dringen, dass Untersuchungen der Foltervorwürfe eingeleitet und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden;
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darauf hinweisen, dass Regierungen zwar das Recht und die Pflicht haben, tatsächliche Straftatverdächtige vor Gericht zu stellen, dass dies aber in Übereinstimmung mit den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren und ohne Verhängung der Todesstrafe geschehen muss;
- Ihre Besorgnis über Artikel 10(i) des Gesetzes über Beweismittel aus dem Jahr 2003 ausdrücken, welcher die Anwendung von Folter erlaubt und damit unvereinbar ist mit den internationalen Standards, nach denen Folter ungesetzlich ist.
Sachlage
Die Gerichte, die die Männer zum Tode verurteilten, wurden nach dem Angriff auf Khartum eingerichtet, in dem laut Regierungsberichten 220 Menschen ums Leben kamen. Die Gerichte wurden als erste Maßnahme des Antiterrorgesetzes von 2001 ins Leben gerufen. Das Einrichten solcher Gerichte verstößt gegen die Übergangsverfassung von 2005 und gegen die bestehende sudanesische Gesetzgebung.
In jüngster Zeit wurden mehrere Todesurteile verhängt: Ein Sondergericht hat am 15. April zehn Männer zum Tode verurteilt, ein anderes hat am 22. April elf Männern und am 26. April weiteren elf Personen das Todesurteil ausgesprochen. Die 50 weiteren Männer, die nun im Todestrakt sitzen, wurden bereits im Juli und August 2008 verurteilt. Im August legten ihre Anwälte Rechtsmittel gegen das Urteil ein und erwarten nun die Entscheidung des Berufungsgerichts. Die Anwälte derer, die in jüngster Zeit schuldig gesprochen wurden, müssen innerhalb einer Woche nach der Verurteilung Rechtsmittel einlegen.
Nach Angaben von Anwälten und Menschenrechtsverteidigern vor Ort waren die Gerichtsverfahren der Männer in höchstem Maße unfair. Vielen wurde erst dann Zugang zu einem Rechtsbeistand gewährt, als ihr Verfahren bereits begonnen hatte. Viele Männer wurden gefoltert oder in anderer Weise misshandelt, und viele Geständnisse wurden unter Folter erzwungen.
Hintergrundinformation
Der Angriff der JEM auf Khartum im Mai 2008 wurde von den sudanesischen Truppen innerhalb weniger Stunden niedergeschlagen. Es folgten großflächige Festnahmen von Zivilpersonen aus Darfur, die in Khartum lebten, durch den Geheimdienst NISS. In den folgenden zwei Monaten gingen Amnesty International Berichte über staatlichen Mord, hunderte Fälle von willkürlichen Festnahmen und Isolationshaft zu sowie über die routinemäßige Anwendung von Folter und anderen Arten der Misshandlung von Inhaftierten. Es werden weiterhin Festnahmen durchgeführt, doch die Zahl ist zurückgegangen. In vielen Fällen führen die Festnahmen zum "Verschwindenlassen" der Betroffenen.
Antiterror-Sondergerichte wurden am 29. Mai 2008 ins Leben gerufen, um die für den Angriff auf Khartum Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Zwischen Juli und August wurden 50 vermeintliche Mitglieder der JEM in unfairen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt.
Die Anwendung von Folter zum Erpressen von Geständnissen ist Bestandteil der sudanesischen Rechtsordnung, und zwar durch das Gesetz über Beweismittel aus dem Jahr 1993, dessen Artikel 10(i) zufolge "Beweismittel nicht allein deshalb unzulässig sind, weil sie durch ein unangemessenes Verfahren erlangt wurden, wenn das Gericht sie als unabhängig und zulässig befindet".