Freiheit statt Hinrichtung

Am 24. Februar sind 57 mutmaßliche Mitglieder der bewaffneten Oppositionsgruppe "Justice and Equality Movement" (JEM) als Teil eines Waffenstillstandsabkommen freigelassen worden. Sie wurden im Gefängnis in der Hauptstadt Khartum festgehalten, einige von ihnen waren zum Tode verurteilt. Alle Todeskandidaten wurden von Antiterror-Sondergerichten verurteilt. Weitaus mehr zum Tode verurteilte Personen befinden sich immer noch im Todestrakt.

Appell an

PRÄSIDENT
H.E. President Omar Hassan Ahmad al-Bashir
Office of the President
People’s Palace
PO Box 281
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 249) 183 774 339

JUSTIZMINISTER
Abdel Baset Saleh Sabderat
Minister of Justice
Ministry of Justice
PO Box 302
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 249) 183 770 883

Sende eine Kopie an

LEITERIN DES PARLAMENTARISCHEN
MENSCHENRECHTSAUSSCHUSSES
Dr Priscilla Joseph
Chair of the Human Rights Committee
National Assembly
Omdurman
SUDAN
Fax: (00 249) 187 560 950

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S.E. Herrn Baha Aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-8940 9693

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 8. April 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Fordern Sie die Behörden auf, auch die Todesurteile derer aufzuheben, die von Antiterror-Sondergerichten wegen angeblicher Beteiligung am Angriff auf Khartum durch die JEM im Mai 2008 verurteilt wurden und die sich noch in Haft befinden.

  • Bringen Sie Ihre Befürchtung zum Ausdruck, dass die Schuldsprüche in unfairen Gerichtsverfahren gefällt wurden und in vielen Fällen auf unter Folter erpressten "Geständnissen" basieren.

  • Fordern Sie, dass die noch inhaftierten Männer neue Verfahren in Übereinstimmung mit den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren und ohne Verhängung der Todesstrafe erhalten.

  • Fordern Sie die Behörden auf, alle Foltervorwürfe zu untersuchen und sicherzustellen, dass alle für Folterungen Verantwortlichen strafrechtlich verfolgt werden und ein faires Gerichtsverfahren erhalten, in dem keine Todesurteile verhängt werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to ensure that none of the remaining men convicted by counter-terror courts for their involvement in the May 2008 attack on Khartoum by the Justice and Equality Movement are executed;

  • Expressing concern that their convictions resulted from unfair trials and in many cases were based on confessions extracted under torture;

  • Calling for the remaining detainees to be given a fair retrial in accordance with international standards and without recourse to the death penalty;

  • Calling on the authorities to investigate the allegations that these men were tortured, and ensure that those responsible are prosecuted in fair trials without recourse to the death penalty.

Sachlage

Infolge eines von der JEM verübten Angriffs auf die Hauptstadt Khartum im Mai 2008 hatte die sudanesische Regierung hunderte Menschen wegen ihrer angeblichen Beteiligung festgenommen. Spezielle Antiterror-Sondergerichte, die nach dem Angriff eingerichtet worden waren, haben insgesamt 106 Todesstrafen verhängt. Alle Verurteilten sind Männer. Sie werden im Kober-Gefängnis in Khartum festgehalten. Einer von ihnen starb im vergangenen Jahr im Gefängnis an Tuberkulose.

Die zum Tode Verurteilten sind ausnahmslos Straftaten wie Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation (mutmaßlich die JEM) und Kriegsführung gegen den Staat für schuldig befunden worden. Die Gerichtsverfahren entsprachen in keiner Weise den internationalen Standards für faire Prozesse. Die meisten Angeklagten wurden gefoltert oder in anderer Weise misshandelt; viele hat man unter Folter zu "Geständnissen" gezwungen. Zahlreiche Gefangene hatten zudem bis zum Prozessbeginn keinen Zugang zu einem Rechtsanwalt.

Als Teil eines am 24. Februar 2010 von der JEM und der sudanesischen Regierung unterzeichneten Waffenstillstandsabkommens akzeptierte der Präsident die Aufhebung der Todesurteile aller JEM-Mitglieder und die Freilassung aller Inhaftierten. Noch am selben Tag wurden 57 Personen freigelassen. Weitere mutmaßliche Mitglieder der Organisation JEM, die zum Tode verurteilt wurden, befinden sich noch im Kober-Gefängnis. Gemäß den Bedingungen des Waffenstillstandsabkommens hätten sie ein Recht auf Freilassung. Wann sie aus dem Gefängnis entlassen werden, ist allerdings noch unklar.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Der Angriff der JEM auf Khartum im Mai 2008 wurde von den sudanesischen Truppen innerhalb weniger Stunden niedergeschlagen. Bei den Zusammenstößen sollen mehr als 200 Personen ums Leben gekommen sein. In den darauffolgenden Wochen nahm der Geheimdienst NISS nahezu 1000 in Khartum lebende Zivilpersonen – vor allem aus Darfur – fest. Gründe für die Festnahmen waren hauptsächlich die Herkunft der Betroffenen bzw. die Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe. In den folgenden drei Monaten erhielt Amnesty International Berichte über staatliche Morde, hunderte Fälle von willkürlichen Festnahmen und Haft ohne Kontakt zur Außenwelt sowie über die routinemäßige Anwendung von Folter und andere Arten der Misshandlung von Inhaftierten in NISS-Hafteinrichtungen. Etwa 200 Personen gelten immer noch als vermisst.