Gouverneur in Haft

Landkarte von Indonesien

Landkarte von Indonesien

Der amtierende Gouverneur von Jakarta, bekannt unter dem Namen "Ahok", wurde am 9. Mai wegen "Blasphemie" zu zwei Jahren Haft verurteilt. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen, der umgehend und bedingungslos freigelassen werden muss.

Appell an

VORSITZENDER RICHTER DES HOHEN GERICHTS VON JAKARTA
Justice Dr. H. Muh. Daming Sunusi, SH., M.Hum.
The High Court of Jakarta
Jl. Let.Jend. Suprato
Cempaka Putih
Jakarta Pusat 10510
INDONESIEN
(Anrede: Dear Justice / Sehr geehrter Herr Richter)
Fax: (00 62) 21 4253069 oder (00 62) 21 4254257
E-Mail: info.ptjakarta@gmail.com

MINISTER FÜR JUSTIZ UND MENSCHENRECHTE
Minister Yasonna Laoly
Jalan HR Rasuna Said Kav. 6-7
Jakarta Selatan 12940, Jakarta
INDONESIEN
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 62) 21 525 3004
E-Mail: rohumas@kemenkumham.go.id
Twitter: @Kemenkumham_RI

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER NATIONALEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION (KOMNAS HAM)
Mr. Imdadun Rahmat
Chairperson National Human Rights Commission (Komnas HAM)

Jl Latuharhary No. 4
Menteng
Jakarta Pusat 10310
INDONESIEN

Fax: (00 62) 21 39 25 227
E-Mail: pengaduan@komnasham.go.id

BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDONESIEN
S. E. Herrn Fauzi Bowo
Lehrter Straße 16-17
10557 Berlin
Fax: 030-4473 7142

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Indonesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. Juni 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Basuki Tjahaja Purnama, der ehemalige Gouverneur von Jakarta, besser bekannt unter dem Namen "Ahok", wurde am 9. Mai gemäß den Paragrafen 156 und 156(a) des indonesischen Strafgesetzes wegen "Blasphemie" zu zwei Jahren Haft verurteilt. Ahok hat angekündigt, vor dem Hohen Gericht von Jakarta Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen. Dem christlichen Gouverneur wird vorgeworfen, in einem Online-Video "den Islam beleidigt" zu haben. Die Vorwürfe wurden laut, nachdem Ahok ankündigte, 2017 erneut als Gouverneur von Jakarta zu kandidieren. Besagtes Video wurde von vielen Religionsgruppen scharf kritisiert und führte zwischen November 2016 und Mai 2017 zu landesweiten Massendemonstrationen, in denen eine Anklage wegen "Beleidigung des Islam" gefordert wurde.

Die Blasphemiebestimmungen in den Paragrafen 156 und 156(a) des indonesischen Strafgesetzbuchs kriminalisieren "jede Person, die in der Öffentlichkeit absichtlich Gefühle ausdrückt bzw. an Aktivitäten beteiligt ist, die der in Indonesien vorherrschenden Religion feindlich gegenüberstehen und als Missbrauch und Beleidigung dieser Religion betrachtet werden". Diese gesetzlichen Bestimmungen werden seit fünf Jahren zur strafrechtlichen Verfolgung und Inhaftierung von Personen genutzt, die lediglich friedlich ihre Rechte auf Meinungs-, Gedanken-, Gewissens- oder Religionsfreiheit wahrnehmen. Diese Rechte sind in internationalen Menschenrechtsabkommen verbrieft, denen Indonesien als Vertragsstaat angehört.

Ahok ist bereits die vierte Person, die 2017 in Indonesien wegen des Vorwurfs der "Blasphemie" verurteilt wurde. Am 7. März waren Ahmad Mushaddeq, Mahful Muis Tumanurung und Andry Cahya vom Bezirksgericht in East Jakarta der Blasphemie für schuldig befunden worden. Alle drei sind Mitglieder der inzwischen aufgelösten religiösen Bewegung Fajar Nusantara (Gafatar).

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

E-MAILS, FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Basuki Tjahaja Purnama (Ahok) und auch alle anderen wegen "Blasphemie" verurteilten Personen umgehend und bedingungslos frei.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass alle gesetzlichen Blasphemiebestimmungen, die den Rechten auf Meinungs-, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zuwiderlaufen, aufgehoben oder abgeändert werden.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass Richter_innen und Angehörige der Staatsanwaltschaft über die menschenrechtlichen Verpflichtungen Indonesiens und die Notwendigkeit einer entsprechenden Konformität der innerstaatlichen Gesetzgebung informiert werden.

[APPELLE AN]

VORSITZENDER RICHTER DES HOHEN GERICHTS VON JAKARTA
Justice Dr. H. Muh. Daming Sunusi, SH., M.Hum.
The High Court of Jakarta
Jl. Let.Jend. Suprato
Cempaka Putih
Jakarta Pusat 10510
INDONESIEN
(Anrede: Dear Justice / Sehr geehrter Herr Richter)
Fax: (00 62) 21 4253069 oder (00 62) 21 4254257
E-Mail: info.ptjakarta@gmail.com

MINISTER FÜR JUSTIZ UND MENSCHENRECHTE
Minister Yasonna Laoly
Jalan HR Rasuna Said Kav. 6-7
Jakarta Selatan 12940, Jakarta
INDONESIEN
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 62) 21 525 3004
E-Mail: rohumas@kemenkumham.go.id
Twitter: @Kemenkumham_RI

KOPIEN AN
VORSITZENDER DER NATIONALEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION (KOMNAS HAM)
Mr. Imdadun Rahmat
Chairperson National Human Rights Commission (Komnas HAM)

Jl Latuharhary No. 4
Menteng
Jakarta Pusat 10310
INDONESIEN

Fax: (00 62) 21 39 25 227
E-Mail: pengaduan@komnasham.go.id

BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDONESIEN
S. E. Herrn Fauzi Bowo
Lehrter Straße 16-17
10557 Berlin
Fax: 030-4473 7142

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Indonesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. Juni 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Muslime stellen in Indonesien die Bevölkerungsmehrheit dar. Sowohl Muslime als auch Nicht-Muslime wenden dort Blasphemiegesetze an, um die Rechte auf Meinungs- und Religionsfreiheit zu unterdrücken.

Das Blasphemiegesetz (Präsidialdekret Nr. 1/PNPS/1965) und Paragraf 156(a) des Strafgesetzes wurden 1965 verabschiedet. Zwischen 1965 und 1998 wurden lediglich etwa zehn Personen gemäß diesen Bestimmungen angeklagt. In diese Zeitspanne fällt die Amtszeit von Präsident Suharto, in der das Recht auf freie Meinungsäußerung stark eingeschränkt war. Für den Zeitraum von 2005 bis 2014 hat Amnesty International mindestens 106 Fälle dokumentiert, in denen Personen unter den Blasphemiegesetzen angeklagt und verurteilt wurden. Ahok ist der erste hochrangige Regierungsbeamte, der wegen "Blasphemie" verurteilt wurde.

Laut internationaler Menschenrechtsnormen haben Staaten "[j]edes Eintreten für nationalen, rassistischen oder religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird, [...] durch Gesetz [zu verbieten]", wie in Artikel 20(2) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) festgelegt. Indonesien ist Vertragsstaat des IPbpR. Dieses Verbot bezieht sich auf Aufstachelung gegen Personen, die bestimmten Gruppen – auch religiösen Gruppen – angehören, deckt jedoch nicht speziell die Beleidigung von Religionen oder Glaubensrichtungen ab. Um den Vorgaben des IPbpR zu entsprechen, müssen innerstaatliche Bestimmungen äußerst sorgfältig formuliert werden und dürfen sich nur auf Äußerungen beziehen, die sowohl als "Eintreten für nationalen, rassistischen oder religiösen Hass" als auch als Aufstachelung gegen bestimmte Personengruppen betrachtet werden können. Darüber hinaus dürfen solche Handlungen nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn in Bezug auf beide Elemente Nachweise für vorsätzliches Handeln vorliegen.

Die Blasphemiebestimmungen in den Paragrafen 156 und 156(a) des Strafgesetzbuchs kriminalisieren "jede Person, die in der Öffentlichkeit absichtlich Gefühle ausdrückt bzw. an Aktivitäten beteiligt ist, die der in Indonesien vorherrschenden Religion feindlich gegenüberstehen und als Missbrauch und Beleidigung dieser Religion betrachtet werden". Laut internationalen Menschenrechtsnormen ist es Staaten durchaus gestattet, bestimmte Einschränkungen an der Ausübung der Meinungsfreiheit vorzunehmen, wenn dies nachweislich nötig ist, um die Rechte anderer zu schützen. Allerdings darf dieses Recht in keinem Fall dazu verwendet werden, um bestimmte Glaubenssysteme vor Kritik zu schützen. Das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit schützt die Rechte von Personen und Gruppen, nicht aber Religionen an sich. Es besteht kein Recht darauf, einer Religion oder Glaubensrichtung anzugehören, die frei von Kritik oder Spott ist. Dementsprechend sind Gesetze, welche die freie Meinungsäußerung auf dieser Grundlage einschränken, wie z. B. Gesetze über "Blasphemie" oder die Beleidigung von Religionen, mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung nicht vereinbar und sollten aufgehoben werden.

Ahmad Mushaddeq, Mahful Muis Tumanurung und Andry Cahya wurden am 7. März 2017 vom Bezirksgericht in East Jakarta der "Blasphemie" für schuldig befunden. Die drei sind Führungspersönlichkeiten der inzwischen aufgelösten Bewegung Fajar Nusantara (Gafatar) und folgen dem Glauben Millah Abraham, der von den indonesischen Behörden als ketzerisch betrachtet wird, da er Elemente der religiösen Lehren des Islam, Christentums und Judentums beinhaltet. Weitere Informationen finden Sie in UA-131/2016-1, online unter: https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-131-2016-1/schuldspruch-wegen-blasphemie

Amnesty International hat bereits zuvor an die indonesischen Behörden appelliert, alle Rechtsvorschriften und Bestimmungen, die über die nach internationalen Menschenrechtsnormen zugelassenen Einschränkungen der Rechte auf Meinungs- und Gedankenfreiheit sowie der Gewissens- und Religionsfreiheit hinausgehen, außer Kraft zu setzen oder entsprechend der internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Indonesiens zu ändern.