Drohende Hinrichtungen
© Fons Hickmann
Einem 23-Jährigen, der im Gazastreifen von den Behörden der Hamas zum Tode verurteilt wurde, droht die Hinrichtung, sollte sein Rechtsmittel am 21. Juli abgelehnt werden. Er soll unter Folter dazu gezwungen worden sein, ein "Geständnis" zu unterzeichnen. Der Generalstaatsanwalt der Hamas erklärte vergangenes Wochenende, dass in den kommenden Tagen zwei weitere Personen hingerichtet werden sollen.
Appell an
MINISTERPRÄSIDENT
Isma'il Abd al-Salam Ahmad Haniyeh
Hamas de facto administration in Gaza
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 972) 8 264 1150 (nur bis 14.00 Uhr Ortszeit MSZ+1)
GENERALSTAATSANWALT
Isma'il Jaber
(Anrede: Dear Attorney General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 972) 8 288 6885 (nur bis 14.00 Uhr Ortszeit MSZ+1)
E-Mail: neiaba.gaza@gmail.com oder
media@gp.gov.ps
Sende eine Kopie an
JUSTIZMINISTER
Dr Attallah Abu al-Sabh
Hamas de facto administration in Gaza
(Anrede: Dear Mr al-Sabh /
Sehr geehrter Herr al-Sabh)
Fax: (00 972) 8 264 1349 oder
(00 972) 8 264 1353 (nur bis 14.00 Uhr Ortszeit MSZ+1)
E-Mail: mibraheem@gov.ps
PALÄSTINENSISCHE DIPLOMATISCHE MISSION
Herrn Salah Abdel Shafi
Ostpreußendamm 170
12207 Berlin
Fax: 030-20 61 77 10
E-Mail: info@palaestina.org
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 21. August 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Sachlage
"F.A.", der aus Jabalya in der Nähe von Gaza-Stadt stammt, wurde am 24. März 2013 vom Zentralen Militärgericht von Gaza-Stadt wegen "Kollaboration mit einer feindlichen Institution" zum Tode verurteilt. Laut seines Rechtsbeistandes erschien der 23-Jährige mit blutunterlaufenem Gesicht und tränenüberströmt vor Gericht. Sein Mandant sagte ihm, dass er während seiner Verhöre an Hand- und Fußgelenken aufgehängt und geschlagen worden war. "F.A." hat beim Obersten Militärgericht Rechtsmittel gegen seine Verurteilung eingelegt. Das von ihm unterzeichnete "Geständnis" enthält unglaubwürdige Behauptungen, wie zum Beispiel, dass er über einen vier Meter hohen Zaun gesprungen sein soll. "F.A." befindet sich bereits seit Januar 2011 in Haft. Er wird derzeit im Gefängnis al-Katiba in Gaza-Stadt festgehalten.
Am 8. Juli zitierte die palästinensischen Nachrichtenagentur Ma’an eine Erklärung des Generalstaatsanwalts der De-facto-Regierung der Hamas, Isma'il Jaber, in der er sagte, dass zwei wegen Mordes verurteilte Personen in Kürze hingerichtet werden würden. Er soll weiterhin gesagt haben, dass diese Hinrichtungen als erste in den Medien übertragen werden sollen, um so "die kranken Seelen der Gesellschaft abzuschrecken und sie davon abzuhalten [an das Begehen von Straftaten auch nur zu denken]".
Auch Jamil Zakariya Juha, "H.M.A." und Ehab Diab Mustafa Abu al Amreen, über die Amnesty International in UA-103/2013-4 berichtete, droht die Hinrichtung, nachdem sie des Mordes für schuldig befunden wurden. Laut örtlichen Menschenrechtsorganisationen befinden sich mindestens 40 Personen in Gaza im Todestrakt.
[SCHREIBEN SIE BITTE ]
E-MAILS UND FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Es besorgt mich sehr, dass "F.A." mit Folter und anderweitigen Misshandlungen dazu gezwungen worden sein soll, ein "Geständnis" abzugeben. Ich fordere Sie daher auf, eine umfangreiche und unabhängige Untersuchung dieser Vorwürfe durchzuführen.
-
Stellen Sie bitte sicher, dass die Vollstreckung der Todesurteile gegen "F.A.", Jamil Zakariya Juha, "H.M.A." und Ehab Diab Mustafa Abu al Amreen sowie aller weiteren bereits verhängten Todesurteile verhindert wird. Sorgen Sie zudem dafür, dass alle Todesurteile aufgehoben oder umgewandelt werden.
- Auch die kürzlich abgegebene Erklärung des Generalstaatsanwalts besorgt mich sehr. Daher bitte ich Sie eindringlich, zu verhindern, dass die Hinrichtungen durch die Übertragung in den Medien zu einem öffentlichen oder anderweitig erniedrigenden Ereignis werden und so die Menschenwürde der Betroffenen verletzt wird.
[APPELLE AN]
MINISTERPRÄSIDENT
Isma'il Abd al-Salam Ahmad Haniyeh
Hamas de facto administration in Gaza
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
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GENERALSTAATSANWALT
Isma'il Jaber
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Fax: (00 972) 8 288 6885 (nur bis 14.00 Uhr Ortszeit MSZ+1)
E-Mail: neiaba.gaza@gmail.com oder
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KOPIEN AN
JUSTIZMINISTER
Dr Attallah Abu al-Sabh
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Sehr geehrter Herr al-Sabh)
Fax: (00 972) 8 264 1349 oder
(00 972) 8 264 1353 (nur bis 14.00 Uhr Ortszeit MSZ+1)
E-Mail: mibraheem@gov.ps
PALÄSTINENSISCHE DIPLOMATISCHE MISSION
Herrn Salah Abdel Shafi
Ostpreußendamm 170
12207 Berlin
Fax: 030-20 61 77 10
E-Mail: info@palaestina.org
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 21. August 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Eine Untersuchung von Amnesty International zu der Haftsituation im Gazastreifen hat ergeben, dass Folter und anderweitige Misshandlungen dort an der Tagesordnung sind. Die Unabhängige Kommission für Menschenrechte (Independent Commission for Human Rights – ICHR) erhielt Berichten zufolge im Jahr 2011 mehr als 100 Beschwerden wegen Folter im Gewahrsam verschiedener Sicherheitsbehörden in Gaza und 100 Beschwerden wegen Folterungen durch die Polizei in Gaza. PalästinenserInnen, die man der "Kollaboration" mit Israel beschuldigt, werden während ihrer Verhöre besonders häufig Opfer von Folter und anderweitiger Misshandlungen durch die Sicherheitskräfte.
Am 22. Juni wurden zwei Männer, die als "A.M.Gh." und "H.J.Kh." bekannt sind, auf dem Gelände der Polizei in Jawazat durch den Strang hingerichtet. Sie waren wegen "Kollaboration mit dem Feind" zum Tode verurteilt worden. Laut Amnesty International vorliegender Informationen war zumindest "H.J.Kh." unter Folter dazu gezwungen worden, zu "gestehen" und ein Schuldeingeständnis zu unterschreiben, das er als Analphabet nicht lesen konnte. "H.J.Kh." litt unter Rückenproblemen, die sich während seines siebenmonatigen Haftaufenthalts weiter verschlimmerten, sodass er nicht einmal mehr aufrecht sitzen konnte und unter Inkontinenz litt. Einem Angehörigen, der "H.J.Kh." in Haft besuchte, sagte er, dass man ihn an den Handgelenken aufgehängt und ihm Elektroschocks und Schläge versetzt hatte.
Die palästinensische Autonomiebehörde (PA) besitzt die Gerichtsbarkeit in Gaza und den Teilen des Westjordan¬landes, welche die besetzten palästinensischen Gebiete umfassen und unter israelischer Besatzung stehen. Doch Gewalt und Spannungen zwischen den beiden größten palästinensischen politischen Parteien Fatah und Hamas, welche die Parlamentswahlen 2006 gewann, haben zu einer Situation geführt, in der das Westjordanland seit Juni 2007 von der von Palästinenserpräsident Mahmoud Abbas eingesetzten Verwaltungsregierung der palästinensischen Autonomiebehörde regiert wird und Gaza von der De-facto-Regierung der Hamas unter der Führung von Isma'il Haniyeh.
Seitdem hat PA-Präsident Abbas Operationen der PA-Sicherheitskräfte und die Tätigkeit der Justizorgane in Gaza ausgesetzt und damit einen institutions- und rechtsfreien Raum geschaffen. Die Hamas reagierte darauf, indem sie einen eigenen Polizei- und Justizapparat einsetzte. Diesem fehlt es jedoch an angemessen ausgebildetem Personal, Rechenschaftsmechanismen und Schutzklauseln.
Nach palästinensischem Recht muss Palästinenserpräsident Abbas alle Todesurteile ratifizieren, bevor sie vollstreckt werden können. Doch die De-facto-Regierung der Hamas hat in der Vergangenheit bereits Hinrichtungen ohne die Bewilligung des Präsidenten vollzogen. Die Todesstrafe wird durch das Innenministerium der Hamas-Regierung mit der Pflicht zum Schutz der Gesellschaft und der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung gerechtfertigt. Darüber hinaus werden Personen – auf der Grundlage des revolutionären Strafgesetzbuchs der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) von 1979 – häufig durch Militärgerichte zum Tode verurteilt, deren Verfahren den internationalen Standards für faire Prozesse nicht gerecht werden.
Von 2006 bis 2009 sind in Gaza keine Todesurteile vollstreckt worden. Laut NGOs vor Ort hat die De-facto-Regierung der Hamas seit 2010 jedoch bereits mindestens 16 Todesurteile vollstreckt. Acht von ihnen waren auf der Grundlage von Anklagepunkten verurteilt worden, die mit einer mutmaßlichen "Kollaboration" mit den israelischen Behörden zusammenhängen. Die anderen acht waren wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. 2012 ließ die De-facto-Regierung der Hamas sechs Menschen durch den Strang hinrichten.
Amnesty International erkennt das Recht und die Pflicht der Hamas-de-facto-Regierung an, Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, vor Gericht zu stellen. Allerdings sind bis zum heutigen Tag keine überzeugenden Beweise dafür vorgelegt worden, dass die Todesstrafe eine abschreckendere Wirkung hätte als andere Strafen. Amnesty International wendet sich ungeachtet der Schwere eines Verbrechens vorbehaltlos gegen die Todesstrafe, da sie zwei grundlegende Menschenrechte verletzt: das Recht auf Leben und das Recht, nicht der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden. Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen.