Lebenslange Haft für Minderjährige
Jacqueline Montanez
© Privat
Der Haftprüfungsausschuss des US-Bundesstaates Illinois wird in Kürze über das Gnadengesuch von Jacqueline Montanez entscheiden. Die endgültige Entscheidung liegt dann aber beim Gouverneur von Illinois. Jacqueline Montanez ist bisher die einzige Frau in Illinois, die wegen eines Verbrechens, das sie als Minderjährige begangen hat, zu lebenslangem Freiheitsentzug ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung verurteilt worden ist. Sie hat bereits über 20 Jahre, mehr als ihr halbes Leben, in Haft verbracht.
Appell an
HAFTPRÜFUNGSAUSSCHUSS VON ILLINOIS
319 East Madison Street
Suite A
Springfield
IL 62701
USA
Fax: (00 1) 217 524 0012
E-Mail: clemency.prb@illinois.gov
GOUVERNEUR VON ILLINOIS
Governor Pat Quinn
c/o Era Laudermilk
Associate General Counsel
Office of the Governor
James R. Thompson Center
100 W. Randolph
Suite 16-100
Chicago
IL 60601
USA (korrekte Anrede: Dear Associate General / Sehr geehrte Frau Laudermilk)
Fax: (00 1) 312 814 3806
Sende eine Kopie an
JUSTIZZENTRUM FÜR KINDER UND JUGENDLICHE
Ms. Alison R. Flaum
Bluhm Legal Clinic
Northwestern University
School of Law
357 East Chicago Avenue
Chicago
IL 60611
USA
(korrekte Anrede: Dear Ms. Flaum / Sehr geehrte Frau Flaum)
E-Mail: a-flaum@law.northwestern.edu
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip Dunton Murphy
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 15. Juni 2012 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich möchte keineswegs die Verantwortung von Minderjährigen für ihre Taten abstreiten, vertrete aber die Auffassung, dass in der Frage der Strafmündigkeit die Jugend und Unreife von Minderjährigen sowie ihre Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigt werden müssen, mit dem Ziel, ihnen die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen.
-
Ich weise darauf hin, dass die Verhängung einer lebenslangen Haftstrafe ohne die Möglichkeit der Bewährung gegen eine Person, die zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt noch keine 18 Jahre alt war, gegen die weltweit anerkannten internationalen Menschenrechtsabkommen verstößt.
- Ich bitte Sie eindringlich, das Strafmaß von Jacqueline Montanez zu überprüfen und gemäß des Jugendstrafrechts umzuwandeln.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Explain that you are not suggesting that children's crimes be excused, but that the question of accountability should be addressed in a manner that reflects their immaturity and capacity for development, and that aims at maximising their potential for successful reintegration into society.
-
Emphasise that a sentence of life without the possibility of parole for anyone who was under 18 years old at the time of the crime violates a principle of international human rights law respected across the globe.
- Urging the authorities to reconsider Jacqueline Montanez’s sentence, so that it is no longer incompatible with principles of juvenile justice.
Sachlage
Am 11. April fand vor dem Haftprüfungsausschuss von Illinois die Anhörung des Gnadengesuchs von Jacqueline Montanez statt. Die Empfehlung des Haftprüfungsausschusses, die in Kürze an den Gouverneur von Illinois weitergeleitet werden soll, wird nicht veröffentlicht und ist für den Gouverneur nicht bindend.
Die Rechtsbeistände von Jacqueline Montanez haben darauf hingewiesen, dass die Appelle von Amnesty-Mitgliedern und –UnterstützerInnen bereits jetzt eine beachtliche Wirkung hatten. Im Vorfeld der Anhörung hatte der Haftprüfungsausschuss die Rechtsbeistände von Jacqueline Montanez darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Anhörung "angesichts des öffentlichen Interesses an dem Fall" von zwölf auf 20 Minuten verlängert werde. Tatsächlich dauerte die Anhörung aber dann weit über eine Stunde. Auch menschenrechtliche Aspekte der Frage von lebenslanger Haft für zur Tatzeit Minderjährige ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung waren Gegenstand der Anhörung. Zudem wurde der Bericht von Amnesty International zu lebenslanger Haft für Jugendliche berücksichtigt (s. englischsprachigen Bericht: This is where I’m going to be when I die (30 November 2011 http://www.amnesty.org/en/library/info/AMR51/081/2011/en).
Laut Angaben ihrer Rechtsbeistände war Jacqueline Montanez sehr bewegt und fühlt sich gestärkt durch die Appellschreiben, die zu ihrer Unterstützung an die Behörden geschickt wurden. Kopien der Appellschreiben sind an sie weitergeleitet worden.
Der Haftprüfungsausschuss wird seine Empfehlung wahrscheinlich gegen Ende Mai an den Gouverneur weiterleiten. Wer sich für Jacqueline Montanez einsetzen will, hat neben der UA die Möglichkeit, die von ihren Rechtsbeiständen gestartete Online-Petition "Clemency for Jacqueline Montanez" unter http://www.ipetitions.com/petition/jacquelinemontanez/ zu unterstützen.
[EMPFOHLENE AKTIONEN]
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich möchte keineswegs die Verantwortung von Minderjährigen für ihre Taten abstreiten, vertrete aber die Auffassung, dass in der Frage der Strafmündigkeit die Jugend und Unreife von Minderjährigen sowie ihre Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigt werden müssen, mit dem Ziel, ihnen die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen.
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Ich weise darauf hin, dass die Verhängung einer lebenslangen Haftstrafe ohne die Möglichkeit der Bewährung gegen eine Person, die zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt noch keine 18 Jahre alt war, gegen die weltweit anerkannten internationalen Menschenrechtsabkommen verstößt.
- Ich bitte Sie eindringlich, das Strafmaß von Jacqueline Montanez zu überprüfen und gemäß des Jugendstrafrechts umzuwandeln.
[APPELLE AN]
HAFTPRÜFUNGSAUSSCHUSS VON ILLINOIS
319 East Madison Street
Suite A
Springfield
IL 62701
USA
Fax: (00 1) 217 524 0012
E-Mail: clemency.prb@illinois.gov
GOUVERNEUR VON ILLINOIS
Governor Pat Quinn
c/o Era Laudermilk
Associate General Counsel
Office of the Governor
James R. Thompson Center
100 W. Randolph
Suite 16-100
Chicago
IL 60601
USA (korrekte Anrede: Dear Associate General / Sehr geehrte Frau Laudermilk)
Fax: (00 1) 312 814 3806
KOPIEN AN
JUSTIZZENTRUM FÜR KINDER UND JUGENDLICHE
Ms. Alison R. Flaum
Bluhm Legal Clinic
Northwestern University
School of Law
357 East Chicago Avenue
Chicago
IL 60611
USA
(korrekte Anrede: Dear Ms. Flaum / Sehr geehrte Frau Flaum)
E-Mail: a-flaum@law.northwestern.edu
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip Dunton Murphy
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 15. Juni 2012 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.
Hintergrundinformation
1993 wurde Jacqueline Montanez schuldig befunden, im Jahr 1992 im Alter von 15 Jahren zwei Morde begangen zu haben. Man verurteilte sie zu lebenslanger Haft ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung. Eine solche Strafe gegen eine zur Tatzeit minderjährige Person zu verhängen, stellt einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar. Da man Jacqueline Montanez des Mordes anklagte, kam automatisch das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung und sie erhielt das Strafmaß, das in Illinois für diese Art der Straftat vorgeschrieben ist – lebenslang ohne Bewährung. Die Tatsache, dass man sie nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt hat, bedeutet, dass ihr Alter, ihr Missbrauchshintergrund, ihre psychischen Probleme sowie ihre Offenheit für Rehabilitierungsmaßnahmen nicht berücksichtigt wurden.
Zur Zeit des Verbrechens, für das Jacqueline Montanez eine lebenslange Haftstrafe ohne die Möglichkeit der Bewährung erhalten hat, war sie gerade aus einem Pflegeheim weggelaufen und hatte bereits seit der achten Klasse die Schule nicht mehr besucht. Sie ist in ihrer Kindheit immer wieder missbraucht worden und gehörte einer Straßenbande an, die mit der Bande ihres Stiefvaters verfeindet war. Jacqueline Montanez konsumierte bereits ab ihrem neunten Lebensjahr Drogen und Alkohol. Sie gab an, dass sie mehrfach von Zuhause weggelaufen war, um den dortigen Misshandlungen zu entkommen. Dies führte dazu, dass sie sich seit ihrem zwölften Lebensjahr immer wieder in der Obhut von Sozialeinrichtungen befand.
Am 12. Mai 1992 fuhr Jacqueline Montanez, zusammen mit zwei weiteren Mädchen ihrer Straßenbande, in einen Park. Dort trafen sich sie drei Mädchen mit Hector Reyes und James Cruz, zwei Männer aus der Straßenbande ihres Stiefvaters. Jacqueline Montanez erschoss Hector Reyes und gab die Waffe anschließend an eines der anderen Mädchen weiter, das dann James Cruz erschoss. Nachdem Jacqueline Montanez am folgenden Tag festgenommen worden war, legte sie während ihres Verhörs ein Geständnis ab. Weder ein Jugendschutzbeauftragter noch die Mutter von Jacqueline Montanez waren während ihrer Befragung anwesend. Man gewährte Jacqueline Montanez ein zweites Verfahren, das 1999 stattfand. Sie wurde erneut schuldig befunden und zu lebenslanger Haft ohne die Möglichkeit einer Bewährung verurteilt, welches in Illinois das zwingende Strafmaß für eine solche Straftat ist. Kurz nach ihrem 17. Geburtstag wurde Jacqueline Montanez in ein Gefängnis für Erwachsene verlegt. Dort war sie die jüngste Gefangene. Zu Beginn brachte man sie in einem Trakt für psychisch Kranke unter, wo sie fast drei Jahre blieb. Laut eines psychologischen Gutachtens habe sie immer wieder Rückblenden von den Verbrechen und solle zu ihrem eigenen Schutz in diesem Trakt bleiben.
Jacqueline Montanez gibt an, dass sie während der Jahre, die sie in Haft verbracht hat, über ihre Beteiligung an den Morden nachgedacht habe und die volle Verantwortung für sie übernehme. Sie zeigt tiefe Reue angesichts des Verlusts, den die Familien der beiden getöteten Männer erlitten haben. Jacqueline Montanez ist der Überzeugung, dass sie sich grundlegend geändert hat. Sie hat einen Abschluss erlangt, der einem High-School-Abschluss gleichkommt und nahm an nahezu allen in Haft angebotenen Aus- und Weiterbildungsprogrammen teil.
Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), den die USA 1992 ratifiziert haben, erkennt ausdrücklich die Notwendigkeit an, Jugendlichen bei der Strafverfolgung eine Sonderstellung einzuräumen, und misst ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft besondere Bedeutung bei. In Artikel 14(4) des IPBPR heißt es dementsprechend: "Gegen Jugendliche ist das Verfahren in einer Weise zu führen, die ihrem Alter entspricht und ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft fördert". Der UN-Menschenrechtsausschuss, der die Einhaltung des IPBPR überwacht, hat die USA im Jahre 2006 darauf hingewiesen, dass die Verurteilung von Jugendlichen zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne Bewährung den Grundsätzen des Paktes widerspricht. Dementsprechend rief der Menschenrechtsausschuss die USA auf, sicherzustellen, dass Jugendliche zu keiner derartigen Strafe verurteilt werden.
Die 193 Staaten, die das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes ratifiziert haben, sind zur Einhaltung des in Artikel 37(a) festgeschriebenen Grundsatzes verpflichtet, in dem es heißt: "Für Straftaten, die von Personen vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs begangen worden sind, darf weder die Todesstrafe noch lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit vorzeitiger Entlassung verhängt werden". Nur Somalia und die USA haben das Übereinkommen über die Rechte des Kindes bisher nicht ratifiziert. Allerdings haben die USA die Konvention unterzeichnet, und sind somit völkerrechtlich dazu verpflichtet, Ziel und Zweck des Vertragswerks in keiner Weise zu gefährden. Mit Artikel 37(b) werden die Vertragsstaaten zudem aufgefordert, Freiheitsstrafen bei Kindern nur "als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit" anzuwenden.