Regierung muss Schwangere retten!

Frauen in El Salvador fordern die lebensrettende medizinische Behandlung für Beatriz, 16. April 2013.

Frauen in El Salvador fordern die lebensrettende medizinische Behandlung für Beatriz, 16. April 2013.

Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hat Schutzmaßnahmen für die schwangere Beatriz angeordnet und die Regierung von El Salvador aufgefordert, ihr dringend die für ihr Überleben und ihre Gesundheit nötige medizinische Behandlung zu gewähren. Die Gesundheitsministerin hat sich für den notwendigen Eingriff ausgesprochen. Die Regierung muss diesen Worten nun unverzüglich Taten folgen lassen.

Appell an

PRÄSIDENT
Mauricio Funes
Presidente de la República de El Salvador
Alameda Dr. Manuel Enrique Araujo, No. 5500
San Salvador, EL SALVADOR
(Anrede: Estimado Sr. Presidente / Sehr geehrter Herr Präsident / Dear President Funes)
Fax: (00 503) 2243 9947

GESUNDHEITSMINISTERIN
Dra. María Isabel Rodríguez
Ministerio de Salud, Calle Arce No.827
San Salvador, EL SALVADOR
(Anrede: Estimada Sra. Ministra / Sehr geehrte Frau Gesundheitsministerin / Dear Minister)
Fax: (00 503) 2221 0991
E-Mail: mrodriguez@salud.gob.sv

Sende eine Kopie an

BÜRGERINITIATIVE
The Citizens’ Group for the Decriminalisation of Therapeutic, Ethical and Eugenic Abortion
Fax: (00 503) 2226 0356 (Bitte sagen Sie: "Tono de fax, por favour")
E-Mail: agrupacionporladespenalizacion@gmail.com

BOTSCHAFT DER REPUBLIK EL SALVADOR
I. E. Frau Anita Cristina Escher Echeverria
Joachim-Karnatz-Allee 47
10557 Berlin
Fax: 030-20 64 66 29
E-Mail: embasal@embasalva.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 12. Juli 2013 eintreffen

Amnesty fordert:

EINE TWITTER-NACHRICHT AN DEN PRÄSIDENTEN (VORSCHLÄGE AUF ENGLISCH, SPANISCH UND DEUTSCH):

  • .@presidencia_sv We welcome the Minister of Heath's promise to #saveBeatriz but this must happen now with no more cruel delays

  • .@presidencia_sv Comply with the protective measures ordered by the Inter-American Court of Human Rights and #saveBeatriz now!

  • .@presidencia_sv Every day there are more of us: now over 170,000 people across the world want you to #saveBeatriz

  • .@presidencia_sv Bienvenido el compromiso de la Ministra de Salud que se dara el tratamiento para que se #salveBeatriz pero q lo hagan ya!

  • .@presidencia_sv Cumpla con las medidas provisionales de la Corte Interamericana de DDHH ya y #salveBeatriz

  • .@presidencia_sv Cada dia somos mas: ahora mas de 170.000 personas a lo largo
    del mundo queremos que Ud #salveBeatriz

  • .@presidencia_sv Wir begrüßen die Zusicherung der Gesundheitsministerin zur Rettung von #Beatriz. Jetzt handeln ohne weitere Verzögerungen – #saveBeatriz!

  • .@presidencia_sv Setzen Sie die durch den Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof angeordneten Schutzmaßnahmen um – #saveBeatriz!

  • .@presidencia_sv Jeden Tag werden es mehr: über 170.000 Menschen weltweit fordern Sie auf, #Beatriz zu retten. #saveBeatriz

SCHREIBEN SIE BITTE ZUDEM
E-MAILS, FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE

  • Ich begrüße die Erklärung der Gesundheitsministerin vom 30. Mai, nach der es Beatriz ermöglicht werden soll, sich der erforderlichen medizinische Behandlung zu unterziehen. Diese Zusicherung muss nun schnellstmöglich und ohne weitere Verzögerungen in die Tat umgesetzt werden.

  • Kommen Sie bitte umgehend ihrer rechtlichen Verpflichtung zur Umsetzung der durch den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte angeordneten Schutzmaßnahmen (medidas provisionales) nach.

Sachlage

Am 29. Mai entschied die Verfassungskammer des salvadorianischen Obersten Gerichtshofs, der Bitte von Beatriz nach einem Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen Gründen sei nicht stattzugeben. Somit wären die ÄrztInnen bei einer entsprechenden Behandlung von Beatriz unter Umständen strafrechtlich haftbar zu machen. Das Urteil des Gerichts bedeutet, dass die Verantwortung für Beatriz’ Leben und Gesundheit nun allein bei der Regierung liegt, die letztendlich für die Wahrung der Menschenrechte von Beatriz verantwortlich ist.

Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ordnete der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte am 30. Mai Schutzmaßnahmen (medidas provisionales) für Beatriz an und forderte die Regierung von El Salvador auf, ihr ohne weitere Verzögerung die nötige medizinische Behandlung zu gewähren. Die Regierung ist rechtlich verpflichtet, dieser Anordnung nachzukommen.

Die Gesundheitsministerin gab am 30. Mai öffentlich bekannt, dass Beatriz sich der nötigen medizinischen Behandlung unterziehen dürfe. Amnesty International begrüßt diese Zusicherung sehr und fordert die salvadorianische Regierung auf, dieses Versprechen nun schnellstmöglich und ohne weitere Verzögerungen in die Tat umzusetzen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Beatriz leidet an gesundheitlichen Beschwerden, die sie während ihrer Schwangerschaft in Lebensgefahr bringen. Sie leidet an der Autoimmunkrankheit Lupus erythematodes, bei der das Immunsystem das eigene Gewebe angreift. Beatriz hat noch weitere Krankheiten, wie z. B. ein Nierenleiden, das mit ihrer Autoimmunkrankheit in Zusammenhang steht. Eine vorherige Schwangerschaft war zudem mit erheblichen Komplikationen verbunden. Laut ärztlicher Diagnose ist Beatriz in großer Gefahr, während der Schwangerschaft zu sterben. Drei Untersuchungen haben ergeben, dass der Fötus an Anenzephalus leidet, d. h. große Teile des Gehirns und des Schädels nicht ausgebildet sind. Nahezu alle Kinder mit Anenzephalus sterben vor der Geburt bzw. innerhalb weniger Stunden oder Tage nach der Geburt.

Die Presseerklärung von Amnesty International vom 30. Mai finden Sie auf Englisch unter: http://www.amnesty.org/en/news/beatriz-2013-05-30

Sexuelle und reproduktive Rechte sind Teil der Menschenrechte, die durch internationale Menschenrechtsverträge, regionale Standards, nationale Verfassungen und weitere relevante Menschenrechtsstandards gewährleistet werden. Sexuelle und reproduktive Rechte können nur dann gewährleistet werden, wenn auch die Rechte respektiert werden, die in Zusammenhang mit der körperlichen und geistigen Unversehrtheit stehen. Hierzu zählen das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person, das Recht auf Schutz vor Folter sowie anderen Misshandlungen und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, das Recht auf Privatsphäre und Respekt vor dem Familienleben, sowie die mit der Gewissens- und Meinungsfreiheit und dem Recht auf Schutz vor Diskriminierung einhergehenden Rechte. Diese Rechte entsprechen den Grundsätzen, die den sexuellen und reproduktiven Rechten zugrunde liegen – die körperliche und geistige Unversehrtheit jedes Menschen, die Selbstbestimmung des Menschen und der Grundsatz der Nichtdiskriminierung, mit dem Ziel der Gleichheit aller Menschen unabhängig von Geschlecht, ethnischer und nationaler Herkunft, sexueller Orientierung, Behinderung oder sozioökonomischem Status.

Sexuelle und reproduktive Rechte sind zwei zentrale Faktoren auf dem Weg zur Verwirklichung der Menschenrechte aller Personen. Diese Rechte zu respektieren ist sowohl für die Wahrung der Würde des Menschen als auch für das Erreichen körperlicher, emotionaler, geistiger und sozialer Lebensqualität unerlässlich. Durch die Beachtung dieser Rechte verbessern sich die Lebensqualität und die persönlichen Beziehungen. Zudem wird durch ihre Einhaltung die Gleichberechtigung der Geschlechter und stärkere Selbstbestimmung von Frauen gefördert. Alle Menschen sollten ihre sexuellen und reproduktiven Rechte frei von Zwang, Diskriminierung und Gewalt wahrnehmen können.

Im Juni 2011 drückte die UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen ihre große Sorge über die Situation in El Salvador aus. Sie mahnte an, dass die Tatenlosigkeit der Regierung hinsichtlich der Untersuchung und Strafverfolgung von Gewalt gegen Frauen, sowie hinsichtlich Entschädigungsleistungen für die Betroffenen, zu einem Klima der Straflosigkeit in Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt geführt hat.

In ihrem Bericht forderte die Sonderberichterstatterin die Regierung zudem auf, die Gesetze zu überprüfen, die einen Schwangerschaftsabbruch selbst dann verbieten, wenn das Leben oder die Gesundheit der betroffenen Frauen bzw. des betroffenen Mädchens gefährdet sind, oder die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist.