Aktivist in Einzelhaft

Portrait eines Mannes

Am 4. Februar verschob das Verwaltungsgericht Kairo die Anhörung der von Ahmed Douma eingelegten Rechtsmittel gegen seine verlängerte Einzelhaft auf den 16. Mai. Er ist seit seiner Festnahme am 3. Dezember 2013 unter schlechten Haftbedingungen inhaftiert.

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STELLVERTRETENDE BEAUFTRAGTE FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM Laila Bahaa Eldin Ministry of Foreign Affairs Corniche el-Nile Cairo ÄGYPTEN Fax: (00 202) 2574 9713 E-Mail: contact.us@mfa.gov.eg Twitter: @MfaEgypt

 

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN S.E. Herrn Badr Ahmed Mohamed Abdelatty Stauffenbergstraße 6-7 10785 Berlin Fax: 030-477 1049 E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 5. Juni 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte beenden Sie umgehend die Einzelhaft von Ahmed Douma und stellen Sie sicher, dass er unter menschlichen Bedingungen inhaftiert ist.

  • Gewährleisten Sie bitte auch, dass er umgehend Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung erhält, falls nötig auch in einem Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses.

  • Ich bitte Sie, die Praxis der verlängerten Einzelhaft einzustellen, welche die UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung der Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln) untersagt.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Egyptian authorities to immediately end Ahmed Douma’s solitary confinement and ensure he is held in humane conditions.

  • Calling on them to ensure Ahmed Douma has immediate access to adequate medical care, including at an outside hospital if required.

  • Calling on themto cease the practise of prolonged solitary confinement, which is prohibited by the UN Standard Minimum Rules for the Treatment of Prisoners (the Nelson Mandela Rules).

Sachlage

Am 4. Februar entschied das Verwaltungsgericht Kairo, die Rechtsmittelanhörung von Ahmed Douma gegen seine verlängerte Einzelhaft auf den 16. Mai zu verschieben. Er befindet sich zurzeit im Tora-Gefängnis in Südkairo. Laut seiner Familie und seinen Rechtsbeiständen hält ihn die Gefängnisverwaltung seit seiner Festnahme vor mehr als drei Jahren in Einzelhaft und verweigert ihm normale menschliche Kontakte. Dies ist ein Verstoß gegen seine Rechte gemäß internationalen Menschenrechtsnormen, welche die zulässige Einzelhaft auf 15 Tage begrenzen. Seine fortdauernde Einzelhaft und sein schlechter Zugang zu medizinischer Betreuung kommen grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleich.

Ahmed Douma wird zudem unter sehr schlechten Haftbedingungen festgehalten. Laut seiner Familie liegt seine Zelle neben einer Abwasseranlage, die sehr schlechte Gerüche produziert und die Insekten in seiner Zelle vermehrt. Ahmed Douma darf seine Zelle höchstens zwei Stunden am Tag verlassen. Während dieser Zeit darf er nur Sport treiben, wenn die übrigen Gefangenen den Hof bereits verlassen haben, und er darf auch seine Familie nur treffen, wenn die anderen Gefangenen den Besuchsraum bereits wieder verlassen haben. Es ist ihm nicht gestattet, den Gebetsraum und die Bibliothek zu nutzen.

Ahmed Douma ist bei schlechter Gesundheit. Seit mehr als einem Jahr hat er Schmerzen in den Knien und seit zwei Monaten auch Rückenschmerzen. Die Familie berichtete außerdem, dass er infolge der Einzelhaft an Schlaflosigkeit und durch den Schlafmangel an chronischen Kopfschmerzen leide. Obwohl die Gefängnisärzt_innen seit über einem Jahr empfehlen, Ahmed Douma in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses zu überweisen, ignoriert die Gefängnisverwaltung diesen Antrag nach wie vor.

Ahmed Doumas Familie hat eine Reihe von Beschwerden beim Nationalen Menschenrechtsrat, dem Menschenrechtsausschuss des Parlaments, der Staatsanwaltschaft und dem Innenministerium gegen die Einzelhaft und die Verweigerung einer medizinischen Behandlung außerhalb des Gefängnissees eingereicht. Sie wartet immer noch auf eine Reaktion.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ahmed Douma ist ein politischer Aktivist, der wegen seines Aktivismus bereits mehrere Mal strafrechtlich verfolgt und inhaftiert wurde. Gegen Ahmed Douma liefen 2009 Strafverfahren während Hosni Mubaraks Präsidentschaft, 2012 unter der Herrschaft des Obersten Rates der ägyptischen Streitkräfte (Supreme Council of the Armed Forces - SCAF) und 2013 während der Präsidentschaft von Mohamed Mursi, als ihn ein Gericht in Tanta wegen "Präsidentenbeleidigung" zu sechs Monaten Haft verurteilte.

Seine jüngste Festnahme fand am 3. Dezember 2013 statt, als Sicherheitskräfte ihn zu Hause festnahmen. Seither befindet er sich in Haft. Die Staatsanwaltschaft warf ihm illegalen Protest und tätlichen Angriff gegen Polizeibeamte vor. Am 22. Dezemer 2013 verurteilte das Abdeen-Gericht für Ordnungswidrigkeiten in Kairo Ahmed Douma zusammen mit zwei weiteren politischen Aktivisten, Ahmed Maher und Mohamed Adel, wegen nicht genehmigter Proteste zu drei Jahren Gefängnis. Ahmed Maher und Mohamed Adel wurden 2017 gegen Kaution freigelassen. Drei Jahre lang sollen sie nun jeden Tag zwölf Stunden auf der örtlichen Polizeiwache eingesperrt verbringen. Für weitere Informationen siehe den englischsprachigen Bericht Punitive probation measures latest tactic used to harass activists, 6. März 2017, unter: https://www.amnesty.org/en/press-releases/2017/03/egypt-punitive-probation-measures-latest-tactic-used-to-harass-activists/.

Am 9. Dezember 2014 verurteilte der Vorsitzende Richter des Strafgerichts Kairo Ahmed Douma wegen Missachtung des Gerichts zu drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Ägyptischen Pfund (rund 500 Euro). Am 4. Februar 2015 verurteilte dasselbe Gericht den Aktivisten zusammen mit 229 weiteren Personen zu einer lebenslangen Haftstrafe von 25 Jahren Gefängnis und 17 Millionen Ägyptische Pfund (rund 867.000 Euro), nachdem sie schuldig gesprochen worden waren, im Dezember 2011 an einem gewaltsamen Protest teilgenommen zu haben. Ahmed Douma hat gegen beide Urteile Rechtsmittel eingelegt. Das Kassationsgericht wird sie am 27. April verhandeln.

Im Hinblick auf Ahmed Doumas derzeitige Haftbedingungen hält die Gefängnisbehörde ihn unter Verstoß gegen die Internen Gefängnisregeln in Einzelhaft. Er wird seit mehr als drei Jahren in Einzelhaft gehalten. Er ist weder formal über die Gründe seiner Einzelhaft informiert worden, noch wurde ihm das Recht eingeräumt, die Behauptungen in Frage zu stellen, die seine Einzelhaft begründen. Die Verwaltung des Tora-Gefängnis hat Ahmed Douma auch nicht, wie in den Gefängnisregeln vorgesehen, die notwendige medizinische Kontrolle bereitgestellt.

Die Internen Gefängnisregeln regelt die Einzelhaft und sieht eine Begrenzung dieser Strafe auf sechs Monate vor. Die Gefängnisregeln sind in den vergangenen drei Jahren zweimal angepasst worden, zuletzt am 16. Februar 2017. Dabei wurde die maximal zulässige Einzelhaft von 15 Tagen auf sechs Monate erhöht. In der Auflistung werden zehn Regelverstöße im Gefängnis genannt, die eine Einzelhaft begründen. Die Gefängnisverwaltung muss die Gefangenen über die Gründe für ihre Einzelhaft in Kenntnis setzen und ihnen die Möglichkeit einräumen, die Anschuldigungen gegen sie anzufechten. Die Auflistung sieht zudem vor, dass ein Gefängnisarzt die Gefangenen täglich in Einzelhaft besucht.

Die UN-Mindeststandards für die Behandlung von Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln) untersagen die verlängerte Einzelhaft, und definieren sie als mehr als 15 aufeinander folgende Tage. Zudem wird darauf bestanden, dass Einschränkungen oder Disziplinarmaßnahmen unter keinen Umständen Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gleichkommen dürfen.