Zwangsräumung ausgesetzt!

Am 26. April wurde der Räumungsbefehl gegen die Angehörigen der Kurussú Ambá für 90 Tage ausgesetzt. Die Indigenen werden jedoch nach wie vor von bewaffneten Männern bedroht.

Appell an

JUSTIZMINISTER
Exmo. Sr. Luiz Paulo Teles Ferreira Barreto
Esplanada dos Ministérios,
Bloco "T", 70712-902 - Brasília/DF, BRASILIEN
(korrekte Anrede: Exmo. Sr. Ministro)
Fax: (00 55) 61 2025 9556

MINISTER FÜR MENSCHENRECHTE
Secretaria Especial de Direitos Humanos
Exmo. Secretário Especial, Sr. Paulo de Tarso Vannuchi
Esplanada dos Ministérios - Bloco "T" - 4º andar
70064-900 - Brasília/DF, BRASILIEN
(korrekte Anrede: Exmo. Sr. Secretário)
Fax: (00 55) 61 2025 3464

Sende eine Kopie an

MENSCHENRECHTSORGANISATION
Conselho Indigenista Missionário (CIMI),
Cimi Regional Mato Grosso do Sul
Av. Afonso Pena, 1557 Sala 208 Bl.B
79002-070 Campo Grande/MS
BRASILIEN

BOTSCHAFT DER FÖDERATIVEN REPUBLIK BRASILIEN
S.E. Herrn Everton Vieira Vargas
Wallstraße 57
10179 Berlin
Fax: 030–7262 83-20 oder -21
E-Mail: brasil@brasemberlim.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Portugiesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 16. Juni 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE

  • Fordern Sie die Bundesbehörden auf, die indigene Gemeinschaft zu schützen und sicherzustellen, dass die Gemeinschaft auf direktem Weg mit Lebensmitteln versorgt werden kann und Zugang zu medizinischer Versorgung erhält.

  • Dringen Sie bei den Behörden darauf, sämtliche Vorwürfe zu untersuchen, wonach die Gemeinschaft bedroht worden ist.

  • Fordern Sie die Behörden auf, die Studien zu Identifizierung der Landansprüche der Kurussú Ambá innerhalb der von Gerichten festgesetzten Frist von 90 Tagen abzuschließen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the federal authorities to immediately provide adequate security, as well as food and healthcare delivered directly to the Kurussú Ambá community;

  • Urging the authorities to thoroughly investigate all allegations of threats against the Kurussú Ambá community;

  • Urging the authorities to urgently carry out anthropological studies to identify Kurussú Ambá ancestral lands within the 90 days stipulated by the courts.

Sachlage

Im November 2009 hatten die Kurussú Ambá, die zur indigenen Gruppe der Guarani-Kaiowa gehören, ein kleines Stück ihres angestammten Siedlungsgebiets am Fluss Rio Verde im Mittleren Westen Brasiliens wiederbesetzt. Am 10. März 2010 stellte ein lokaler Richter einen Räumungsbefehl gegen die Kurussú Ambá aus. Am 26. April entschied dann ein Richter des regionalen Bundesgerichts in São Paulo, der Räumungsbefehl solle für 90 Tage ausgesetzt werden, um die erforderlichen Studien zur Identifizierung des den Kurussú Ambá zustehenden Lands abschließen zu können.

Ein Anwalt der Nichtregierungsorganisation Conselho Indigenista Missionário (CIMI), die sich für die Rechte indigener Gemeinschaften einsetzt, schrieb in einer E-Mail an Amnesty International: "Ich möchte mich bei euch bedanken und euch zu der Aktion gratulieren. Ich bin ganz sicher, dass diese Aktion entscheidend dazu beigetragen hat, die Aufmerksamkeit des Richters auf die Fakten zu lenken ... vielen Dank für alles." Weiter schrieb er, es sei sehr wichtig, dass Amnesty International die Unterstützung für die Gemeinschaft fortsetze, weil sie immer noch in Gefahr sei, Gewalt und Verelendung ausgesetzt zu werden.

Die Kurussú Ambá sind erleichtert, dass die Zwangsräumung ausgesetzt wurde. Allerdings hat die für Indigenenangelegenheiten zuständige Regierungsbehörde FUNAI (Fundação Nacional do Índio) in der Vergangenheit die erforderlichen Studien nicht immer innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 90 Tagen abgeschlossen. Häufig finden Zwangsräumungen auch nach Ablauf der 90-Tage-Frist statt (siehe dazu auch UA 209/2009). Die Gemeinschaft der Kurussú Ambá lebt nach wie vor unter prekären Bedingungen. Immer noch werden die Indigenen von Bewaffneten bedroht. Sie haben zudem nur eingeschränkten Zugang zu lebensnotwendiger Versorgung. So senden Behörden die FUNAI und FUNASA (Fundação Nacional de Saúde), die für Gesundheitsversorgung zuständige Indigenenbehörde, aufgrund der Bedrohung durch Bewaffnete ihre VertreterInnen derzeit nicht zu der Gemeinschaft. Stattdessen unterhalten sie zehn Kilometer von der indigenen Gemeinschaft entfernt Gesundheitseinrichtungen und Ausgabestellen für Lebensmittel.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Der Bundesstaat Mato Grosso do Sul umfasst einige der kleinsten, ärmsten und am dichtest bevölkerten indigenen Regionen Brasiliens: kleine ländliche Regionen, die von Armut geprägt, von Soja- und Zuckerrohrplantagen sowie Rinderfarmen umgeben sind und in denen das Leben durch Krankheiten und schlechte Lebensbedingungen erschwert wird. Rund 40 000 Guarani-Kaiowa leben dort unter prekären Bedingungen - der Zusammenbruch des sozialen Systems hat zu hohen Gewalt- und Selbstmordraten und zu Unterernährung geführt. Die Verzögerungen bei der Übergabe des Landes von den LandbesitzerInnen an die indigenen Gemeinden hat zur Folge, dass die Guarani-Kaiowa nun Stück für Stück ihr Land wiederbesetzen, aber Einschüchterungen und Zwangsräumungen erdulden müssen.

Im November 2007 unterzeichneten der Justizminister, der Generalstaatsanwalt, die für Indigenenangelegenheiten zuständige Regierungsbehörde FUNAI und 23 indigene GemeindesprecherInnen ein Abkommen (Termo de Ajustamento de Conduta, TAC), in dem sich FUNAI dazu verpflichtet, 36 Landstücke der Guarani-Kaiowa, einschließlich des Gebiets der Kurussú Ambá, zu demarkieren, die bis spätestens April 2010 an diese Gemeinde übertragen werden sollten. Die Regierung und die Landwirtschaftslobby traten vehement gegen das Abkommen ein, stellten die Größe der potenziellen indigenen Grundstücke in den Medien übertrieben dar und versuchten wiederholt, den Prozess gerichtlich zu blockieren. Derzeit liegen dem zuständigen Gericht (Tribunal Regional Federal) 80 Rechtsmittel vor, die sich mit Landrechtsfragen indigener Gruppen in Mato Grosso do Sul befassen.

Die Gemeinschaft der Kurussú Ambá ist eine von mehreren Gemeinschaften der indigenen Guarani-Kaiowa, die die überfüllten und beengten Reservate verlassen und entlang der Schnellstraße in der Nähe ihrer angestammten Ländereien Hütten errichtet haben. Angehörige der Gemeinschaft sind wiederholt von bewaffneten Männern mit Verbindungen zu örtlichen Farmern bedroht worden. Seit 2007 ist auf vier Indigene geschossen worden, weitere drei wurden getötet. Ermittlungen zur Aufklärung der Verbrechen erwiesen sich als unzulänglich und führten in keinem einzigen Fall zur Identifizierung und Strafverfolgung der Verantwortlichen. Schon seit Jahren leben Kleinkinder, schwangere Frauen und alte Menschen unter völlig unzureichenden Wohnbedingungen. Ihre Gesundheitsversorgung ist ebenso wenig sichergestellt wie ihr Zugang zu lebensnotwendigen Dingen wie etwa Wasser. Die Gemeinschaft hat gegenüber den örtlichen wie auch den Bundesbehörden mehrfach ihre desolate Situation angesprochen, ist jedoch ohne konkrete Hilfe geblieben. Die Untätigkeit der staatlichen Stellen hat sie mehrfach dazu bewogen, das Land ihrer Vorfahren wiederzubesetzen.

Internationale Abkommen sichern indigenen Völkern besondere Schutzrechte zu. Dazu zählen vor allem das Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation über eingeborene und in Stämmen lebende Völker sowie die von der UN-Generalversammlung im Jahr 2007 verabschiedete Erklärung über die Rechte indigener Völker. Brasilien war fast von Beginn an in den Arbeitsgruppen vertreten, in denen die Erklärung entworfen wurde. VertreterInnen des Landes haben sich für die Annahme der Erklärung ausgesprochen, unter anderem mit der Begründung, dass die indigenen Völker Brasiliens "bei der Entwicklung der Gesellschaft, unter anderem bei der Förderung geistigen und kulturellen Lebens für alle, eine maßgebliche Rolle gespielt haben".

Das Übereinkommen Nr. 169 und die Erklärung über die Rechte indigener Völker bilden einen stabilen normativen Rahmen. Sie bekräftigen die Rechte dieser Völker auf ihr angestammtes Land und darauf, in Fragen, die das Land betreffen, einbezogen zu werden und Entscheidungen frei und informiert zu fällen.