Bevorstehende Hinrichtung

Ergebnis dieser Urgent Action

Die Hinrichtung von Brett Hartman ist am 31. März 2009 vom US-Berufungsgericht des 6. Bezirks ausgesetzt worden. Er sollte am 7. April 2009 wegen des Mordes an Winda Snipes im Jahre 1997 in Ohio hingerichtet werden.

Brett Hartman soll am 7. April 2009 in Ohio hingerichtet werden. Er war 1998 für den ein Jahr zuvor begangenen Mord an Winda Snipes zum Tode verurteilt worden. Der Bewährungsausschuss in Ohio hat sich dagegen ausgesprochen, dass Gouverneur Ted Strickland sich für die Verhinderung der Hinrichtung einsetzt. Der Gouverneur muss sich an diese Empfehlung jedoch nicht halten.

Appell an

GOUVERNEUR VON OHIO
Governor Ted Strickland
Governor’s Office, Riffe Center, 30th Floor, 77 South High Street, Columbus, OH 43215-6108, USA
(korrekte Anrede: Dear Governor)
Fax: (001) 614 466 9354
E-Mail: governor.strickland@das.state.oh.us

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
Herrn John Monroe Koenig, Geschäftsträger a.i.
Pariser Platz 2, 10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN YOUR OWN WORDS:

  • explaining that you are not seeking to excuse the murder of Winda Snipes, or to downplay the suffering caused;

  • expressing concern that at the sentencing phase of Brett Hartman's trial the jury was not provided with full mitigation evidence, or any expert evidence, and noting the strong Sixth Circuit dissent in this case;

  • noting that Brett Hartman continues to maintain his innocence;

  • regretting the parole board’s vote against a recommendation for clemency;

  • urging the Governor to grant clemency and to commute Brett Hartman’s death sentence;

  • calling on the Governor to support a moratorium on executions in Ohio with a view to abolition.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • erklären, dass sie den Mord an Winda Snipes auf keinen Fall entschuldigen oder das Leid der Angehörigen herabspielen wollen;

  • Ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass die Darstellung des Beweismaterials in Brett Hartmans Urteilsprozess lückenhaft war, kein Sachkundiger hinzugezogen wurde und es außerdem Kritik am Rechtsbeistand vom Berufungsgericht des 6. Bezirks gegeben hat;

  • anmerken, dass Brett Hartman weiterhin seine Unschuld beteuert;

  • Ihr Bedauern über die Ablehnung des Gnadengesuchs durch den Bewährungsausschuss zum Ausdruck bringen;

  • beim Gouverneur darauf dringen, Brett Hartman zu begnadigen und sein Todesurteil umzuwandeln;

  • den Gouverneur auffordern, ein Hinrichtungsmoratorium für Ohio zu befürworten, um die Todesstrafe langfristig ganz abzuschaffen.

Sachlage

Die 46-jährige Winda Snipes wurde am 9. September 1997 in ihrer Wohnung in Akron, Ohio umgebracht. Sie starb an zahlreichen Messerstichen und einer durchgeschnittenen Kehle. Nach ihrem Tod wurden ihr die Hände abgeschnitten. Der damals 23-jährige Brett Hartman, der ein sexuelles Verhältnis mit ihr gehabt haben soll, war in den Stunden vor ihrem Tod mit der Frau gesehen worden. Am Abend des 9. September wies ein anonymer Anrufer, der sich tags darauf als Brett Hartman herausstellte, die Polizei auf eine Leiche in Winda Snipes’ Wohnung hin. Er gab an, Winda Snipes zuletzt am Morgen des 9. September lebend gesehen zu haben. Am Abend habe er dann die Leiche gefunden, sei "ausgerastet" und habe mögliches Beweismaterial, das ihn mit der Wohnung in Verbindung bringen könnte, vernichtet. Er stritt ab, Winda Snipes umgebracht zu haben.

Brett Hartman wurde des Mordes angeklagt und im Mai 1998 zum Tode verurteilt. Das Bundesbezirksgericht bestätigte das Todesurteil, obwohl es feststellte, dass Hartmans Anwalt ihn lückenhaft und nicht angemessen vertreten hatte.

2007 beriet ein Ausschuss von drei Richtern des Berufungsgerichts des 6. Bezirks über die Qualität von Hartmans rechtlicher Vertretung während des Urteilsprozesses. Im Mai 1998 hatte Hartmans Anwalt nur zwei Zeugen, die Schwester und eine Tante des Angeklagten, vorgeführt. Den im Mai 1998 erstellten Bericht von Dr. James Siddall, einem forensischen Psychologen, der Hartman untersucht hatte, legte er dem Gericht nicht vor. Siddall wurde auch nicht als Zeuge geladen. Der Bericht beinhaltete 10 Punkte, die als strafmildernde Umstände hätten geltend gemacht werden können, darunter schwere Alkoholprobleme bei Hartman selbst sowie bei anderen Familienangehörigen, Drogenmissbrauch während seiner Kindheit und als junger Erwachsener und eine höchst instabile Kindheit mit Phasen, in denen er auf der Straße lebte. Der Bericht enthielt auch unbestätigte Hinweise auf einen möglichen Missbrauch durch seine Pflegeeltern.

Im Juli 2007 entschied das Berufungsgericht des 6. Bezirks, dass Hartmans Verurteilung gerechtfertigt sei. Einer der drei Richter, Eric Clay, sprach sich jedoch für eine Wiederholung des Urteilsprozesses aus. Er erachtete die Arbeit von Hartmans Anwalt als unprofessionell und kritisierte, dass das Protokoll des Anwalts zum Strafmilderungsverfahren lückenhaft und unausgewogen ausgefallen sei, er zu wenig Zeugen geladen und seinen Mandanten während des Urteilsprozesses nicht sachlich angemessen vertreten habe. Außerdem habe er vorhandenes Beweismaterial, unter anderem die Informationen zum Gesundheitszustand des Angeklagten in dem psychologischen Bericht, nicht berücksichtigt.

Im Februar 2009 beriet der Bewährungsausschuss über eine mögliche Begnadigung. In Hartmans Gnadengesuch wies man darauf hin, dass sein Anwalt ihn unprofessionell vertreten habe, da er nur wenige Vorfälle aus seiner Vergangenheit angesprochen und es versäumt habe, ihre Bedeutung für sein weiteres Leben zu erkennen. Brett habe als Kind mit häufigen Ortswechseln, Isolation, Ablehnung sowie psychologischem Missbrauch fertig werden müssen. Es sei eindeutig, dass diese Erfahrungen seiner Entwicklung schwer geschadet hätten. Der Ausschuss befand die Forderung nach Begnadigung als unbegründet; der Angeklagte habe einen fairen Prozess erhalten.

Brett Hartman hat in Haft eine Ausbildung zum Rechtsanwaltsgehilfen absolviert und ist zum Pfarrer ordiniert worden. Außerdem hat er sich das Malen beigebracht. Mit diesen in Haft erworbenen Fähigkeiten könne er nach Ansicht des Bewährungsausschusses die Brutalität der Tat jedoch nicht mildern. Unabhängig davon habe sich die Familie von Winda Snipes für die Hinrichtung ausgesprochen.
Brett Hartman beteuerte weiterhin seine Unschuld und drückte sein Entsetzen über den Mord an Winda Snipes aus. Der Bewährungsausschusses kritisierte, dass der Angeklagte trotz der Beweislast keine Reue zeige, und lehnte das Gnadengesuch ab.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Amnesty International lehnt die Todesstrafe in jedem Fall bedingungslos ab. Sie ist nicht vereinbar mit weit verbreiteten Werten und birgt das Risiko, dass ein Unschuldiger einem Justizirrtum zum Opfer fällt. Es ist nicht erwiesen, dass sie eine abschreckende Wirkung hat. Oft scheint es bei der Verhängung von Todessurteilen diskriminierende Tendenzen zu geben. Die Todesstrafe ist nicht die Lösung von Gewalt, sondern fördert eine Kultur von Gewalt und sollte daher abgeschafft werden.
Seit 1977, als die Todesstrafe wiederaufgenommen wurde, hat es in den USA 1156 Hinrichtungen gegeben, 28 davon in Ohio. 2009 sind in den USA bisher 20 Menschen exekutiert worden, davon noch keiner in Ohio.