Hinrichtungsstopp

Ergebnis dieser Urgent Action

Die Hinrichtung von Brett Hartman ist am 31. März 2009 vom US-Berufungsgericht des 6. Bezirks ausgesetzt worden. Er sollte am 7. April 2009 wegen des Mordes an Winda Snipes im Jahre 1997 in Ohio hingerichtet werden.

Die Hinrichtung von Brett Hartman ist am 31. März 2009 vom US-Berufungsgericht des 6. Bezirks ausgesetzt worden. Er sollte am 7. April 2009 wegen des Mordes an Winda Snipes im Jahre 1997 in Ohio hingerichtet werden.

Sachlage

Seine Anwälte hatten beim 6. Bundesbezirk einen Hinrichtungsstopp und das Recht beantragt, eine neue Habeas Corpus-Petition einzureichen, da neues Beweismaterial vorliegt, das die Unschuldsbehauptung von Brett Hartman untermauert. Das Gericht hat dem Hinrichtungsstopp stattgegeben, aber aufgrund der strengen Vorschriften im US-Recht bezüglich mehrerer Habeas Corpus-Petitionen bisher keine erneute Petition zugelassen. Die drei Richter des 6. Bezirks gaben dem Hinrichtungsaufschub statt, da "der Schaden bei einer Hinrichtung von Hartman im Falle seiner Unschuld nicht wieder gutzumachen ist und ein Hinrichtungsaufschub anderen Personen keinen ernsten Schaden zufügt". Weiter hieß es in der Begründung: "Der Staat hat ein gewichtiges Interesse daran, Urteile nach Strafverfahren zu vollstrecken, aber einen unschuldigen Mann hinzurichten, liegt nicht im Interesse des Bundesstaates und könnte das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Strafrechtssystem von Ohio untergraben."

Die Rechtsanwälte von Brett Hartman gaben an, dass das Beweismaterial, das sie dem Gericht vorlegen wollen, zeigt, dass einer der Hauptzeugen des Bundesstaates, ein Informant aus dem Gefängnis, im Verfahren einen Meineid geleistet haben könnte, als er aussagte, dass Hartman den Mord gestanden habe. Die Anwälte versuchen zudem, Zugang zu Beweismitteln des Tatorts zu erhalten, um DNA-Tests durchführen zu lassen. In seiner Entscheidung vom 31. März 2009 führte das Gericht aus, dass das Oberste Bundesgericht in einem anderen Fall der Frage nach der Verpflichtung des Staates hinsichtlich DNA-Tests von Beweismitteln nachgeht, die für die Unschuldsbehauptung eines Häftlings Bedeutung haben könnten und dass "je nach Geltungsbereich der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs das Urteil ein Verfassungsrecht begründen könnte, das Hartman zum Zugang zu Beweismitteln des Tatorts berechtigen würde, den er zurzeit erwirken möchte." Der 6. Bezirk wäre dann in einer "besseren Position" zu beurteilen, ob Hartman dem Gericht die nötigen Voraussetzungen gibt, damit es eine neue Habeas Corpus-Petition zulassen kann, die seine Verurteilung und das Todesurteil prüfen.

Die Behörden des Bundesstaates Oho haben keine Rechtsmittel gegen den Hinrichtungsstopp beim Obersten Gerichtshof eingelegt.

Der Bewährungsausschuss von Ohio hatte empfohlen, dass Gouverneur Ted Strickland nicht einschreiten sollte, um die Hinrichtung zu stoppen. Der Gouverneur, der an diese Empfehlung nicht gebunden ist, hatte noch keine Entscheidung getroffen, als der Hinrichtungsstopp verfügt wurde.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind zurzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.