Foltergefahr

Ein älteres Paar ist in der chinesischen Provinz Henan aufgrund seines Glaubens festgenommen worden. Die Falun-Gong-Praktizierenden Yao Guofu und Liang Xin werden nun strafrechtlich verfolgt. In Haft drohen ihnen Folter und anderweitige Misshandlung.

Appell an

LEITER DER HAFTEINRICHTUNG NUMMER 1 IN NANYANG
Lu Jianyuan
Nanyang City Number One Detention Centre
Wancheg, Nanyang
Henan 473005
VOLKSREPUBLIK CHINA
(Anrede: Dear Director / Sehr geehrter Herr Direktor)

DIREKTOR DER BEHÖRDE FÜR ÖFFENTLICHE SICHERHEIT DER STADT NANYANG
Zhu Haijun
Nanyang Public Security Bureau
Zhangheng Road, Wancheng
Nanyang, Henan
VOLKSREPUBLIK CHINA
(Anrede: Dear Director / Sehr geehrter Herr Direktor)
E-Mail: 498110796@qq.com

Sende eine Kopie an

GOUVERNEUR DER PROVINZ HENAN
Xie Fuzhan
Henan Sheng Renmin Zhengfu
Nongye Lu Dong 28 hao
Hennan Ribao Baoye Dasha
11 Lou Dong Bangongting
VOLKSREPUBLIK CHINA

BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S. E. Herrn Mingde Shi
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Fax: 030 2758 8221
E-Mail: presse.botschaftchina@gmail.com

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. Mai 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, Yao Guofu und Liang Xin sofort und bedingungslos freizulassen, da sie sich nur deshalb in Haft befinden, weil sie Gebrauch von ihren Rechten auf Glaubens- und Meinungsfreiheit gemacht haben.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass Yao Guofu und Liang Xin vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt werden, dass sie sofort jegliche erforderliche Behandlung erhalten und dass ihre Haftbedingungen den internationalen Normen und Standards entsprechen.

  • Sorgen Sie bitte zudem dafür, dass sie regelmäßigen Zugang zu ihrer Familie und ihren Rechtsbeiständen erhalten.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Demanding that the authorities immediately and unconditionally release Yao Guofu and Liang Xin, as they have been imprisoned solely for exercising their right to freedom of belief and expression.

  • Urging them to ensure that Yao Guofu and Liang Xin are not tortured or otherwise ill-treated, that they are immediately provided with any medical treatment they require, and that the conditions of their detention adhere to international law and standards.

  • Calling on them to ensure Yao Guofu and Liang Xin have regular access to their family, and lawyers.

Sachlage

Etwa 30 Polizeibeamt_innen in Zivil brachen am 5. Dezember 2015 in die Wohnung von Yao Guofu und Liang Xin in Nanyang in der Provinz Henan ein. Laut Familienangehörigen nahm die Polizei sie in Gewahrsam und konfiszierte zwei Computer, vier Drucker und zehn große Boxen, die mit Falun-Gong-Materialien gefüllt waren.

Am 6. Dezember 2015 wurden sie von der Behörde für Öffentliche Sicherheit der Stadt Nanyang offiziell festgenommen, da sie "das Recht mithilfe einer ketzerischen Organisation untergraben" haben sollen. Das Büro der Staatsanwaltschaft des Stadtbezirks Wolong stimmte ihrer Festnahme aufgrund dieser Vorwürfe am 12. Januar zu, sodass ihnen nun möglicherweise eine Anklageerhebung und ein Gerichtsverfahren drohen – die letzten Phasen des chinesischen Strafrechtsverfahrens. Sie befinden sich derzeit in der Haftanstalt Nummer 1 in Nanyang.

Familienangehörigen zufolge soll Yao Guofu von Mitgefangenen geschlagen worden sein, wobei die Wärter_innen der Haftanstalt jedoch nicht eingegriffen haben.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Nachdem Falun-Gong-Praktizierende im Juli 1999 einen friedlichen Sitzstreik auf dem Tiananmen-Platz abgehalten hatten, verbot die chinesische Regierung die spirituelle Bewegung, mit der Begründung, sie würde eine "Bedrohung der sozialen und politischen Stabilität" darstellen. Die Regierung rief eine Spezialeinheit namens "Büro 610" ins Leben, die für die Zerschlagung der Falun-Gong-Bewegung und anderer "ketzerischer Sekten" zuständig ist und alle Regierungsebenen durchzieht.

Mehrere zehntausend Falun-Gong-Anhänger_innen sind seit dem Verbot der spirituellen Bewegung willkürlich mit dem Ziel inhaftiert worden, sie "umzuwandeln". Dies bedeutet, dass man die Anhänger_innen zwingt, ihrem spirituellen Glauben abzuschwören. Oftmals werden dazu Folter und andere Formen der Misshandlung eingesetzt. Der Großteil der Falun-Gong-Anhänger_innen wurde in Lagern zur "Umerziehung durch Arbeit" festgehalten, bis diese Form der Verwaltungshaft 2013 verboten wurde. Die chinesischen Behörden setzen seitdem jedoch immer häufiger andere Formen willkürlicher Inhaftierung sowie strafrechtliche Maßnahmen gegen Personen ein, die früher wahrscheinlich in ein Lager zur "Umerziehung durch Arbeit" gebracht worden wären.

Obwohl China das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe 1988 ratifiziert hat, sind Folter und andere Formen der Misshandlung in chinesischen Hafteinrichtungen an der Tagesordnung. Amnesty International erhält zudem regelmäßig Berichte über Todesfälle von Häftlingen in zahlreichen staatlichen Hafteinrichtungen, wie z. B. in Gefängnissen und in Polizeigewahrsam. Andere Häftlinge und Zellenbosse werden von den Hafteinrichtungs- und Gefängnisbehörden zur Überwachung des Verhaltens ihrer Mithäftlinge benutzt und bestrafen Widerstand leistende Gefangene, unter anderem durch Schlafentzug, Stresspositionen und andere physische und psychische Formen der Folter oder anderweitigen Misshandlung.

Das chinesische Strafrechtssystem lässt sich grob in drei verschiedene Phasen einteilen: die Ermittlungsphase, die von der Polizei durchgeführt wird; die Strafverfolgungsphase, in der die Staatsanwaltschaft sowohl den Beweismaterialen zustimmt, die zur Festnahme einer verdächtigen Person notwendig sind, als auch weitere Nachforschungen anstellt, um zu entscheiden, ob Anklage erhoben wird; und schließlich die Phase der Gerichtsverfahren. Im Jahr 2015 lag die Verurteilungsrate in China, wie in den vorherigen Jahren, bei über 99,9%. Es ist daher strategisch wichtig, Bedenken in einer der frühen Phasen des Strafrechtsprozesses zu äußern – insbesondere, bevor eine Entscheidung über eine mögliche Festnahme oder Anklage getroffen wurde.