Hinrichtung ausgesetzt

Ergebnis dieser Urgent Action

Ein US-Bundesgericht hat die Aussetzung der Hinrichtung von Thomas Douglas Arthur verfügt. Der 70-Jährige befindet sich in Alabama in der Todeszelle und hätte am 29. März hingerichtet werden sollen. Er war schuldig befunden worden, im Januar 1982 einen Mord begangen zu haben.

Ein US-Bundesgericht hat die Aussetzung der Hinrichtung von Thomas Douglas Arthur verfügt. Der 70-Jährige befindet sich in Alabama in der Todeszelle und hätte am 29. März hingerichtet werden sollen. Er war schuldig befunden worden, im Januar 1982 einen Mord begangen zu haben.

Sachlage

Der Hinrichtungsaufschub ist auf Rechtsmittel zurückzuführen, die Thomas Douglas Arthur gegen die Verfassungsmäßigkeit der Art der Hinrichtung durch die Giftspritze im US-Bundesstaat Alabama eingelegt hat. Im Jahr 2011 hatte die Gefängnisbehörde von Alabama angekündigt, dass künftig bei der Hinrichtung mit der Giftspritze – bei der drei verschiedene Substanzen gespritzt werden – anstelle von Thiopental das Anästhetikum Pentobarbital verwendet werden solle. Dagegen legten die AnwältInnen von Thomas Douglas Arthur Rechtsmittel ein. Es wird u. a. geltend gemacht, dass es mit diesem neuen Medikament länger dauere, bis der zum Tode Verurteilte bewusstlos ist; wenn daher das zweite und dritte Medikament gespritzt werden, bevor das Pentobarbital seine Wirkung entfaltet hat, würde durch die entstandenen Schmerzen die Hinrichtung verfassungswidrig.

Das Bundesbezirksgericht wies die Rechtsmittel im November 2011 ab. Am 21. März 2012 verfügte jedoch ein dreiköpfiges Richtergremium des zuständigen Berufungsgerichts (Court of Appeals for the Eleventh Circuit) mit zwei Stimmen gegen eine, dass das Bezirksgericht falsch entschieden habe, und übergab ihm den Fall zur erneuten Prüfung. Der US-Bundesstaat Alabama bat um eine Überprüfung der Entscheidung durch das Berufungsgericht in voller Besetzung. Derweil forderten die AnwältInnen von Thomas Douglas Arthur die Aussetzung der Hinrichtung. Das dreiköpfige Richtergremium bewilligte den Hinrichtungsaufschub "bis zu einer weiteren Entscheidung durch dieses Gericht". Der Bundesstaat Alabama bat um erneute Prüfung dieser Anordnung, doch das Richtergremium wies am 28. März auch dies zurück.

Thomas Douglas Arthur wurde wegen des 1982 begangenen Mordes an Troy Wicker zum Tode verurteilt und befindet sich seit über 25 Jahren im Todestrakt. Dies ist das fünfte Mal, dass ihm ein Hinrichtungsaufschub gewährt wird. Nachdem er in Erwartung der Hinrichtung in eine Zelle neben dem Hinrichtungsraum verlegt worden war, brachte man ihn nun wieder in seine gewohnte Zelle im Todestrakt.

Thomas Douglas Arthur hat stets seine Unschuld beteuert. Es liegen keine Sachbeweise gegen ihn vor. Er hat kein Gnadengesuch eingereicht, fordert aber weiterhin die Auswertung von DNA-Spuren der am Tatort gesicherten Beweismittel.

Seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen in den USA im Jahre 1977 wurden dort 1.289 Todesurteile vollstreckt. 2012 sind in den USA bereits zwölf Menschen hingerichtet worden – in den Bundesstaaten Arizona, Florida, Mississippi, Oklahoma und Texas.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.