Drohende Hinrichtung

Abbas Hosseini

Abbas Hosseini

Dem afghanischen Flüchtling Abbas Hosseini droht die Hinrichtung für einen Mord, den er mit 17 Jahren begangen hat. Sein Todesurteil wurde am 29. Dezember 2008 von der 33. Abteilung des Obersten Gerichtshofs bestätigt und jetzt zur endgültigen Bewilligung an die Oberste Justizautorität geschickt. Die Familie des Opfers ist nicht bereit, den Mann im Austausch gegen eine finanzielle Entschädigung, dem sogenannten Blutgeld "diyeh" zu begnadigen.

Appell an

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi
Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh /
Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri
Tehran 1316814737, ISLAMISCHE REPUBLIK IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: shahroudi@dadgostary-tehran.ir
(Betreffzeile: FAO Ayatollah Shahroudi)

Sende eine Kopie an

STAATSOBERHAUPT
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
End of Shahid Keshvar Doust Street
Islamic Republic Street
Tehran, ISLAMISCHE REPUBLIK IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: info_leader@leader.ir
über die Internetseite: www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter (Englisch)

LEITER DER IRANISCHEN BEHÖRDE FÜR MENSCHENRECHTE
Mohammad Javad Larijani
Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh / Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri
Tehran 1316814737, ISLAMISCHE REPUBLIK IRAN
(korrekte Anrede: Dear Sir)
Fax: (0098) 21 3390 4986 (bitte mehrfach versuchen)
E-Mail: int_aff@judiciary.ir
(Betreffzeile: FAO Director, Human Rights Headquarters)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 16. April 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN PERSIAN, ARABIC, ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE:

  • expressing concern that Abbas Hosseini is at risk of execution for a crime committed when he was under 18;

  • calling on the authorities to commute his death sentence;

  • reminding the authorities that Iran is a state party to the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR) and the Convention on the Rights of the Child (CRC), which prohibit the use of the death penalty against people convicted of crimes committed when they were under 18.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • Ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass Abbas Hosseini für eine Tat hingerichtet werden soll, die er vor Vollendung des 18. Lebensjahres begangen hat;

  • die Behörden auffordern, seine Todesstrafe umzuwandeln;

  • die Behörden daran erinnern, dass der Iran den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie die Kinderrechtskonvention unterzeichnet hat, die die Todesstrafe für Personen, die zum Tatzeitpunkt noch nicht 18 Jahre alt waren, untersagen.

Sachlage

Der Iran ist Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (International Covenant on Civil and Political Rights - ICCPR) und der Kinderrechtskonvention (Convention on the Rights of the Child - CRC). Beide untersagen ausdrücklich die Verhängung der Todesstrafe für Straftäter, die bei Begehen der Tat unter 18 Jahre alt waren.

Abbas Hosseini war im Juni 2004 von der 43. Abteilung des Gerichts in Maschdad wegen eines Mordes zum Tode verurteilt worden, den er nach eigenen Angaben "in einem Moment des Wahnsinns" begangen hat, nachdem das Opfer versucht haben soll, ihn zu vergewaltigen. Am 30. September 2004 bestätigte die 41. Abteilung des Obersten Gerichtshofs das Urteil. Abbas Hosseini sollte am 1. Mai 2005 hingerichtet werden. Die Hinrichtung wurde aber eine Woche aufgeschoben, um der Familie des Opfers eine weitere Gelegenheit zu geben, die Zahlung des "Blutgeldes" anzunehmen. Die Oberste Justizautorität wies den örtlichen Richter in Maschdad an, die Hinrichtung nicht zu vollstrecken. Daraufhin wurde Abbas Hosseinis Fall zu einer erneuten Prüfung an die 13. Abteilung des Obersten Gerichtshofs geschickt, die das Gerichtsurteil nicht bestätigte und beschloss, die Ermittlungen wegen des jugendlichen Alters des Täters wiederaufzunehmen. Gleichwohl wurde er am 5. August 2008 von der 103. Abteilung des Jugendgerichts in Maschdad erneut zum Tode verurteilt.

Für Abbas Hosseini gab es 2005 bereits eine Urgent Action (UA 87/05, MDE 13/011/2005 und weitere Informationen).

Hintergrundinformation

Hintergrund

Seit 1990 wurden im Iran mindestens 42 jugendliche Straftäter hingerichtet, acht von ihnen 2008 und einer am 21. Januar 2009.

Im Iran kann eine wegen Mordes verurteilte Person beim Staat keinen Antrag auf Amnestie oder Strafumwandlung stellen. Diese Regelung verstößt gegen Artikel 6 (4) des ICCPR. Die Familie des Opfers kann entweder auf einer Hinrichtung bestehen oder den Täter begnadigen und diyeh erhalten. Die "Vergeltung durch Sachleistungen" (qesas) ist im iranischen Gesetz so geregelt, dass das Todesurteil sogar dann vollstreckt wird, wenn ein Familienmitglied des Opfers die Begnadigung des Täters ablehnt, selbst wenn alle anderen das entsprechende "Blutgeld" bereits erhalten haben.

Weitere Informationen über Hinrichtungen von jugendlichen Straftätern im Iran finden Sie auf Englisch unter: Iran: The last executioner of children (MDE 13/059/2007, Juni 2007), http://web.amnesty.org/library/index/engmde130592007