Gefangene gefoltert

Karte Malaysia

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Mindestens 13 Gefangene, die unter dem Sicherheitsgesetz von 2012 festgenommen wurden, haben von Folter und anderweitiger Misshandlung durch die Behörden und von sexueller Belästigung ihrer Familienmitglieder berichtet.

Appell an

POLIZEICHEF
Tan Sri Dato’ Sri Khalid bin Abu Bakar
Ibu Pejabat Polis Diraja Malaysia
Bukit Aman
50560 Kuala Lumpur
MALAYSIA
(Anrede: Dear Inspector / Sehr geehrter Polizeichef)
Fax: (00 60) 3 2070 7500

GENERALSTAATSANWALT
Tan Sri Mohamed Apandi Ali
Attorney General’s Office
No. 45 Persiaran Perdana
Precinct 4
62100 Putrajaya
Wilayah Putrajaya
MALAYSIA
(Anrede: Dear Attorney General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 60) 3 8890 5670
E-Mail: pro@agc.gov.my

Sende eine Kopie an

VORSTANDSVORSITZENDER DER KOMMISSION ZUR INTEGRITÄT DER EXEKUTIVORGANE
Kamal Baharin Omar
Aras 5
Blok Menara
Bangunan Menara Usahawan
No. 18 Persiaran Perdana
Presint 2
62652 Putrajaya
MALAYSIA
Fax: (00 60) 3 8888 6526
E-Mail: aduan@eaic.gov.my

BOTSCHAFT VON MALAYSIA
S. E. Herrn Zulkifli Bin Adnan
Klingelhöferstr. 6
10785 Berlin
Fax: 030-88 57 49 50 oder
030-88 57 49 55
E-Mail: mwberlin@malemb.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Malaysisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. April 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Mindestens 13 Gefangene verschiedener Gefängnisse in Malaysia, die aufgrund mutmaßlicher Verstöße gegen das Sicherheitsgesetz von 2012 (Security Offences [Special Measures] Act) festgenommen wurden, haben von Folter und anderweitiger Misshandlung durch die Behörden berichtet. Sie befinden sich weiterhin in großer Gefahr.

Im Januar 2016 berichtete die Menschenrechtsorganisation Suara Rakyat Malaysia (SUARAM), dass sie Briefe von sechs Männern und einer Frau erhalten hatte, die sich in Haft befinden. In den Briefen schilderten sie detailliert physische und psychische Misshandlungen. Unter anderem habe man sie geschlagen, sich auf sie gestellt, sie gezwungen, sich auszuziehen und auf allen Vieren zu gehen wie ein Hund. Darüber hinaus zwang man sie zu sexuellen Handlungen und belästigte Familienmitglieder von ihnen sexuell. Im Februar 2016 schickten sechs andere Männer, die sich ebenfalls unter dem Sicherheitsgesetz in Haft befinden, Briefe an SUARAM, in denen sie grausame und unmenschliche Behandlung und Folter während ihrer Verhöre schilderten. Man soll ihnen eine Waffe an den Kopf gehalten sowie sie mit kaltem Wasser übergossen und anschließend in einem heruntergekühlten Raum eingesperrt haben.

Das Sicherheitsgesetz ist 2012 in Kraft getreten, um "besondere Maßnahmen in Bezug auf Straftaten gegen die nationale Sicherheit einzuführen, mit denen die öffentliche Ordnung und Sicherheit geschützt werden können". Das Gesetz gibt den Behörden weitreichende und willkürliche Befugnisse und entspricht in zahlreichen Kernpunkten nicht internationalen Menschenrechtsstandards. Unter anderem ermöglicht es der Polizei, Verdächtige bis zu 48 Stunden ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft zu halten, was die Betroffenen einer erhöhten Foltergefahr aussetzt. Die Polizei ist nach dem Gesetz zudem befugt, Personen ohne Anklage und Zugang zu einem Gericht für bis zu 28 Tage festzuhalten.

Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge hat die malaysische Menschenrechtskommission (Suhakam) eine Untersuchung zu den von den Gefangenen erhobenen Vorwürfen über Folter und Misshandlungen eingeleitet.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stellen Sie sicher, dass alle Gefangenen in Malaysia vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt sind.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass alle Gefangenen angemessene medizinische Versorgung, Zugang zu Rechtsbeiständen ihrer Wahl sowie Zugang zu ihren Familien erhalten und stellen Sie sicher, dass keine Familienangehörigen von Gefangenen bedroht oder drangsaliert werden.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass eine unabhängige Untersuchung zu den von den 13 Gefangenen erhobenen Vorwürfen über Folter und anderweitige Misshandlung durchgeführt wird, die Ergebnisse der Untersuchung öffentlich gemacht werden, die Verantwortlichen in fairen Verfahren vor Gericht gestellt werden und die Opfer Wiedergutmachungsleistungen erhalten.

[APPELLE AN]

POLIZEICHEF
Tan Sri Dato’ Sri Khalid bin Abu Bakar
Ibu Pejabat Polis Diraja Malaysia
Bukit Aman
50560 Kuala Lumpur
MALAYSIA
(Anrede: Dear Inspector / Sehr geehrter Polizeichef)
Fax: (00 60) 3 2070 7500

GENERALSTAATSANWALT
Tan Sri Mohamed Apandi Ali
Attorney General’s Office
No. 45 Persiaran Perdana
Precinct 4
62100 Putrajaya
Wilayah Putrajaya
MALAYSIA
(Anrede: Dear Attorney General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 60) 3 8890 5670
E-Mail: pro@agc.gov.my

KOPIEN AN
VORSTANDSVORSITZENDER DER KOMMISSION ZUR INTEGRITÄT DER EXEKUTIVORGANE
Kamal Baharin Omar
Aras 5
Blok Menara
Bangunan Menara Usahawan
No. 18 Persiaran Perdana
Presint 2
62652 Putrajaya
MALAYSIA
Fax: (00 60) 3 8888 6526
E-Mail: aduan@eaic.gov.my

BOTSCHAFT VON MALAYSIA
S. E. Herrn Zulkifli Bin Adnan
Klingelhöferstr. 6
10785 Berlin
Fax: 030-88 57 49 50 oder
030-88 57 49 55
E-Mail: mwberlin@malemb.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Malaysisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. April 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Folter und Misshandlung sind per Völkerrecht unter allen Umständen verboten. Es gibt regelmäßig Berichte über unnötige und exzessive Gewaltanwendung sowie Vorwürfe über Folter und anderweitige Misshandlungen von Gefangenen durch die malaysische Polizei. 2015 gab es Berichte über elf Todesfälle infolge mutmaßlicher Folter oder anderer Misshandlungen in Polizeigewahrsam. Die Regierung lehnte es weiterhin ab, eine unabhängige Kommission für Beschwerden gegen die Polizei und deren Fehlverhalten einzusetzen, wie dies die Königliche Kommission in ihrem Bericht 2005 empfohlen hatte.

Das Sicherheitsgesetz von 2012 ermöglicht es, dass eine Person, der man Straftaten gegen die öffentliche Sicherheit vorwirft, 24 Stunden lang inhaftiert werden kann. Werden Ermittlungen durchgeführt, kann diese Zeitspanne von der Polizei auf 28 Tage ausgeweitet werden, ohne dass dazu eine gerichtliche Genehmigung eingeholt werden muss. Artikel 5 des Sicherheitsgesetzes gibt der Polizei die Befugnis, Gefangenen den Zugang zu einem Rechtsbeistand für 48 Stunden zu verwehren.

Obwohl eine solche Form der Inhaftierung im malaysischen Gesetz verankert ist, kann sie willkürlich sein und gegen internationale Menschenrechtsnormen verstoßen, wenn sie nicht bewiesenermaßen notwendig und angesichts der bestehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit angemessen ist. Wenn Personen ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand oder ihren Angehörigen festgehalten werden, kann dies gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen, da die Betroffenen keine Möglichkeit haben, ihre Verteidigung angemessen vorzubereiten. Darüber hinaus sind der Zugang zu Rechtsbeiständen und der Familie und die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Inhaftierung wichtige Schutzmaßnahmen gegen Folter.

Malaysia hat weder das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe noch das zugehörige Fakultativprotokoll oder den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert.