Öffentliche Hinrichtung
Ergebnis dieser Urgent Action
Im saudi-arabischen Abha wurden am 13. März sieben Männer öffentlich hingerichtet. Die Familien der Verurteilten und internationale Organisationen hatten sich für eine Hinrichtungsaussetzung eingesetzt. Die Männer waren in unfairen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt worden; zwei von ihnen sollen zudem zur Tatzeit des ihnen zur Last gelegten Verbrechens minderjährig gewesen sein.
Todesstrafe abschaffen!
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Im saudi-arabischen Abha wurden am 13. März sieben Männer öffentlich hingerichtet. Die Familien der Verurteilten und internationale Organisationen hatten sich für eine Hinrichtungsaussetzung eingesetzt. Die Männer waren in unfairen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt worden; zwei von ihnen sollen zudem zur Tatzeit des ihnen zur Last gelegten Verbrechens minderjährig gewesen sein.
Sachlage
Die sieben Männer Sarhan bin Ahmed bin Abdullah Al Mashayekh, Sa’id bin Hassan bin Ahmed al-'Amri, Ali bin Muhammad bin Hazam al-Shihri, Nasser bin Sa’id bin Sa’ad al-Qahtani, Sa’id bin Nasser bin Muhammad al-Shahrani, Abdul Aziz bin Saleh bin Muhammad al-'Amri und Ali bin Hadi bin Sa’id al-Qahtani sollten ursprünglich am 5. März hingerichtet werden. Die Hinrichtung wurde um eine Woche verschoben, nachdem Familienmitglieder und internationale Organisationen die saudischen Behörden aufgefordert hatten, die Vorwürfe, die Männer seien gefoltert worden und hätten unfaire Gerichtsverfahren erhalten, zu untersuchen. Zwei der Verurteilten waren zudem zum Zeitpunkt der ihnen zur Last gelegten Tat offenbar minderjährig.
Am 13. März wurden die sieben Männer am frühen Morgen auf dem öffentlichen Platz in der im Südwesten gelegenen Stadt Abha durch Erschießen hingerichtet. Man hatte sie nicht offiziell über ihre bevorstehende Hinrichtung informiert. Freunde und Angehörige hatten ihnen jedoch Fotos geschickt, auf denen ein großes Sicherheitsaufgebot und die Errichtung von sieben Erdhügeln zu sehen waren. Die von ihnen und internationalen Organisationen kurzfristig eingelegten Rechtsmittel konnten die Vollstreckung der Todesurteile nicht verhindern.
Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte verurteilte die Hinrichtungen aufs Schärfste und erklärte: "… damit wurde eindeutig gegen internationale Schutzmechanismen für die Anwendung der Todesstrafe verstoßen." Am 14. März konstatierte die Hochkommissarin in einer Presseerklärung weiterhin, laut diesen Schutzmechanismen dürfe "… die Todesstrafe nur 'für die schlimmsten Verbrechen' und nur nach 'exakt durchgeführten Gerichtsverfahren' verhängt werden… Keines dieser grundlegenden Kriterien wurde in diesen Fällen erfüllt". Des Weiteren zeigte sie ihre Besorgnis bezüglich der Foltervorwürfe und erklärte, dass "[derartiges] Vorgehen einen Verstoß sowohl gegen internationale Menschenrechte als auch gegen das Gewohnheitsrecht, das die Anwendung von Folter verbietet, darstellt".
Die Männer waren Anfang 2006 festgenommen worden. Sie sollen während ihrer Verhöre bei der Kriminalpolizei in Abha brutal geschlagen worden sein. Außerdem soll man ihnen weder Nahrung noch Wasser gegeben, den Schlaf entzogen und sie gezwungen haben, 24 Stunden lang zu stehen, bevor man sie dann zwang, ihre "Geständnisse" zu unterschreiben. Die Männer waren bereits dreieinhalb Jahre im Gefängnis in Abha inhaftiert, bevor man sie vor Gericht stellte. Das Gericht in Abha befand im August 2009 alle sieben Männer des bewaffneten Raubüberfalls schuldig und verurteilte sie zum Tode. Das Verfahren dauerte nur wenige Stunden. Den Männern wurde sowohl eine rechtliche Vertretung als auch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, verweigert. SicherheitsbeamtInnen, die während der Verhandlung anwesend waren, warnten die Männer, man würde sie erneut foltern, sollten sie ihre "Geständnisse" zurückziehen. Außerdem drohte man ihnen damit, ihre Familienmitglieder – auch ihre Mütter – zu inhaftieren und vor ihren Augen zu foltern.
Vielen Dank allen, die versucht haben, die Hinrichtungen zu verhindern.