Mann trotz psychotischer Störung hingerichtet
Protest gegen die Todesstrafe
© Rajput Yasir / Demotix
Cecil Clayton wurde am 17. März im US-Bundesstaat Missouri hingerichtet, nachdem ein Gericht die Hinrichtung bestätigte und der Gouverneur die Begnadigung verweigerte. Der 74-Jährige litt an Demenz und einer psychotischen Störung.
Sachlage
Am 26. November 1996 wurde der Polizist Christopher Castetter vor einem Haus in Purdy im US-Bundesstaat Missouri in seinem Streifenwagen erschossen. Cecil Clayton wurde des Mordes angeklagt und zum Tode verurteilt. Cecil Clayton hatte 1972 an seinem Arbeitsplatz, einem Sägewerk, eine schwere Kopfverletzung erlitten. Ein Stück Holz drang in seinen Schädel und den rechten Frontallappen seines Gehirns ein. Dieser Unfall und der darauffolgende operative Eingriff führten zu dem Verlust von 20 % der Kapazität seines Frontallappens. Infolge dessen begann er unter Verhaltensstörungen und psychischen Problemen zu leiden. Ärztlichen Diagnosen zufolge litt Cecil Clayton an einem hirnlokalen Psychosyndrom sowie an Demenz und einer psychotischen Störung, was mit einer starken Beeinträchtigung seines Verstands, seines Urteilsvermögens und seiner Zurechnungsfähigkeit einherging.
Am 15. März entschieden die Richter_innen des Obersten Gerichtshofs von Missouri mit vier zu drei Stimmen gegen die Aussetzung der Hinrichtung. Die drei Richter_innen, die sich gegen den Vollzug der Todesstrafe aussprachen, machten geltend, dass die Rechtsbeistände von Cecil Clayton "überzeugende Beweise dafür geliefert hatten, dass sich sein Geisteszustand verschlechtert hat und er intellektuell beeinträchtigt ist" und seine Hinrichtung somit verfassungswidrig sei. Sie waren außerdem der Ansicht, dass hinreichende Gründe für die Annahme vorlagen, dass Cecil Clayton seine Bestrafung und die Gründe für das Strafmaß nicht begreift, was jedoch eine Voraussetzung für die Verfassungsmäßigkeit seiner Hinrichtung wäre. Auf dieser Grundlage forderten die drei Richter_innen eine erneute Anhörung, um festzustellen, ob die Hinrichtung von Cecil Clayton verfassungsmäßig ist, und warfen den anderen vier Richter_innen vor, übereilt zu handeln.
Der Gouverneur von Missouri, Jay Nixon, sprach sich gegen eine Begnadigung aus. Am 17. März sagte er in einer Stellungnahme: "Ich habe die Art des Verbrechens in Betracht gezogen und darüber hinaus auch geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Hinrichtung Claytons erfüllt sind. Clayton wurde im Rahmen des Mordprozesses 1997 für verhandlungsfähig erklärt und dann erneut im Jahr 2006, um die Möglichkeit einer richterlichen Haftprüfung auf Bundesebene zu verhandeln. 2014 wurde Clayton von einem [Experten] untersucht, der zu dem Schluss kam, dass Clayton durchaus die nötigen Fähigkeiten aufwies, um seine Bestrafung und die Gründe für das Strafmaß zu begreifen. Ich richte mich nach dieser Einschätzung. Er hat ein brutales Verbrechen begangen und ist eindeutig schuldig. Meine Ablehnung des Gnadengesuchs bestätigt die Entscheidung des Gerichts, die Todesstrafe zu verhängen. Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger von Missouri, Christopher Castetter in Erinnerung zu behalten, an seine Familie zu denken und für sie zu beten."
Die Hinrichtung war für 18.00 Uhr Ortszeit angesetzt, verzögerte sich jedoch, während der Oberste Gerichtshof der USA den Fall noch einmal prüfte. Letztlich sprach sich der Gerichtshof mit fünf zu vier Stimmen gegen eine Aussetzung der Hinrichtung aus. Um 21.13 Uhr Ortszeit erhielt Cecil Clayton eine tödliche Injektion, um 21.21 Uhr wurde sein Tod festgestellt.
Seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen in den USA im Jahr 1977 sind 1.404 Personen hingerichtet worden, 82 davon im Bundesstaat Missouri. Bisher sind im Jahr 2015 landesweit zehn Todesurteile vollstreckt worden, davon zwei in Missouri.
Amnesty International wendet sich in allen Fällen ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.
Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die versucht haben, die Hinrichtung zu verhindern.