Aktivisten weiter in Haft
Ding Mao, Ran Yunfei und Chen Wei wurden zwischen dem 25. und dem 28. März unter dem Vorwurf der "Anstiftung zur Untergrabung der Staatsgewalt" verhaftet. Ihnen drohen nun lange Haftstrafen. Hua Chunhui wurde zu 18 Monaten "Umerziehung durch Arbeit" verurteilt. Li Haiyi bleibt weiterhin ohne Anklage inhaftiert. Sie sind alle von Folter und anderen Misshandlungen bedroht.
Appell an
MINISTER FÜR ÖFFENTLCHE SICHERHEIT
MENG Jianzhu Buzhang
Gong’anbu, 14 Dongchang’anjie
Dongchengqu, Beijingshi 100741
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Your Excellency)
JUSTIZMINISTER
WU Aiying Buzhang
Sifabu, 10 Chaoyangmen Nandajie
Chaoyangqu, Beijingshi 100020, VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 86) 10 652 923 45
E-Mail: pfmaster@legalinfo.gov.cn
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S. E. Herrn Hongbo Wu
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Fax: 030-27 58 82 21
E-Mail: de@mofcom.gov.cn
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Mai 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich fordere Sie auf, Ding Mao, Ran Yunfei, Chen Wie und Li Haiyi unverzüglich und bedingungslos freizulassen, sofern kein begründeter Verdacht besteht, dass sie eine international als Straftat anerkannte Handlung begangen haben.
-
Stellen Sie sicher, dass Hua Chunhui unverzüglich und bedingungslos freigelassen wird.
-
Stellen Sie außerdem sicher, dass Ding Mao, Ran Yunfei, Chen Wei, Li Haiyi und Hua Chunhui unverzüglich und dauerhaft Kontakt zu ihren Familien aufnehmen können, Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl haben und jede medizinische Versorgung erhalten, die sie benötigen; stellen Sie weiterhin sicher, dass sie weder gefoltert noch auf andere Weise misshandelt werden.
- Ich appelliere zudem an Sie, wirksame Maßnahmen einzuleiten, um die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit zu schützen, gemäß den Richtlinien der chinesischen Verfassung sowie des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, dessen Vertragsstaat die Volksrepublik China ist.
Sachlage
Die Familien von Ding Mao und Chen Wei erhielten Benachrichtigungen über die Verhaftung ihrer Angehörigen. Beide Schreiben waren auf den 28. März datiert und enthielten eine Anklage wegen "Anstiftung zur Untergrabung der Staatsgewalt".
Die Verhaftung von Ran Yunfei ist auf den 25. März datiert. Auch er wird der "Anstiftung zur Untergrabung der Staatsgewalt" beschuldigt. Auf alle drei kommt in naher Zukunft ein Gerichtsverfahren zu.
Hua Chunhui wurde zu 18 Monaten "Umerziehung durch Arbeit" verurteilt. Bereits zuvor hatte er sich wegen des Verdachts auf "Gefährdung der Staatssicherheit" auf der Tanduqiao-Polizeiwache in Wuxi in der Provinz Jiangsu in Haft befunden. Über seine derzeitige Lage und seinen Aufenthaltsort liegen keine genauen Informationen vor.
Li Haiyi befindet sich nach wie vor in der Hafteinrichtung Nr. 2 der Stadt Harbin. Auf ihren Rechtsanwalt Liang Xiaojun wurde Druck ausgeübt, keinen Fall zu übernehmen, in dem er als Verteidiger für Inhaftierte auftritt, die mit der "Jasminrevolution" in Zusammenhang gebracht werden.
[EMPFOHLENE AKTIONEN]
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich fordere Sie auf, Ding Mao, Ran Yunfei, Chen Wie und Li Haiyi unverzüglich und bedingungslos freizulassen, sofern kein begründeter Verdacht besteht, dass sie eine international als Straftat anerkannte Handlung begangen haben.
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Stellen Sie sicher, dass Hua Chunhui unverzüglich und bedingungslos freigelassen wird.
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Stellen Sie außerdem sicher, dass Ding Mao, Ran Yunfei, Chen Wei, Li Haiyi und Hua Chunhui unverzüglich und dauerhaft Kontakt zu ihren Familien aufnehmen können, Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl haben und jede medizinische Versorgung erhalten, die sie benötigen; stellen Sie weiterhin sicher, dass sie weder gefoltert noch auf andere Weise misshandelt werden.
- Ich appelliere zudem an Sie, wirksame Maßnahmen einzuleiten, um die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit zu schützen, gemäß den Richtlinien der chinesischen Verfassung sowie des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, dessen Vertragsstaat die Volksrepublik China ist.
[APPELLE AN]
MINISTER FÜR ÖFFENTLCHE SICHERHEIT
MENG Jianzhu Buzhang
Gong’anbu, 14 Dongchang’anjie
Dongchengqu, Beijingshi 100741
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Your Excellency)
JUSTIZMINISTER
WU Aiying Buzhang
Sifabu, 10 Chaoyangmen Nandajie
Chaoyangqu, Beijingshi 100020, VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 86) 10 652 923 45
E-Mail: pfmaster@legalinfo.gov.cn
KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S. E. Herrn Hongbo Wu
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Fax: 030-27 58 82 21
E-Mail: de@mofcom.gov.cn
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Mai 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Seit dem anonymen Online-Aufruf vom 17. Februar, eine "Jasminrevolution" in China zu beginnen, wurden mehr als hundert AktivistInnen – die meisten unter ihnen NutzerInnen von Twitter und Blogs – inhaftiert, unter Beobachtung bzw. ohne rechtliche Grundlage unter Hausarrest gestellt oder sind ganz einfach verschwunden. Darüber hinaus berichten mindestens zwölf RechtsanwältInnen, für kurze Zeit in Gewahrsam genommen worden zu sein, wobei seitens der Behörden Druck auf sie ausgeübt wurde, die Fälle der Inhaftierten nicht vor Gericht zu bringen. Sie wurden von der Polizei sogar dazu aufgefordert, nicht mehr auf Twitter über die Inhaftierten zu berichten.
Ding Mao, Ran Yunfei, Chen Wei, Li Haiyi und Hua Chunhui wurden unabhängig voneinander zwischen dem 19. und dem 21. Februar im Zuge des Vorgehens gegen die Protestierenden inhaftiert. Die Anklage wegen "Anstiftung zur Untergrabung der Staatsgewalt" kann für die Inhaftierten bis zu fünf Jahre Haft bedeuten. Sollte das Gericht den Gesetzesverstoß als besonders schwerwiegend ansehen, kann auch eine höhere Strafe auferlegt werden.
"Umerziehung durch Arbeit" wird in China schon seit Mitte der fünfziger Jahre als eine Form von administrativer Haftstrafe genutzt, die ohne Anklage, Gerichtsverfahren und rechtliche Überprüfung verhängt wird.
Die Entscheidung, ob "Umerziehung durch Arbeit" als Strafmaß infrage kommt oder ein Gerichtsverfahren angeordnet wird, basiert auf einer subjektiven, nicht weiter geprüften Einschätzung der Polizei. Sie entscheidet, ob eine Tat als "rechtswidriges Verhalten" eingestuft werden kann und somit "Umerziehung durch Arbeit" angeordnet wird oder ein schwerere "Straftat" vorliegt, auf die ein Gerichtsverfahren folgt. "Umerziehung durch Arbeit" wurde in einer offiziellen juristischen Zeitung als Bestrafung für Taten beschrieben, die sich zwischen "Straftat und Irrtum belaufen". Die vagen Formulierungen, die genutzt werden, um das Verhalten zu beschreiben, das mit "Umerziehung durch Arbeit" bestraft wird, ermöglicht es der Polizei, willkürlich Personen zu inhaftieren, die friedlich und gewaltlos ihre Menschenrechte wahrnehmen.
Ungeachtet wiederholter Appelle aus China und dem Ausland, dieses System abzuschaffen, geht man davon aus, dass Hunderttausende Menschen in den Einrichtungen für "Umerziehung durch Arbeit" inhaftiert sind. Innerhalb des derzeitigen Systems können Menschen bis zu drei Jahre in einer solchen Einrichtung bleiben. Wenn es als "notwendig" angesehen wird, gibt es die Möglichkeit, die Strafe um ein Jahr zu verlängern. Chinesische RechtsreformerInnen haben darauf hingewiesen, dass diese Zeiträume deutlich höher sind als die Mindeststrafen im Strafrecht.