Immer noch in Haft

Mohammed el Gharani

Mohammed el Gharani

Über zwei Monate nachdem ein US-Bundesrichter die Freilassung des tschadischen Staatsbürgers Mohammed el Gharani aus der Hafteinrichtung in Guantánamo Bay auf Kuba anordnete, wird der Häftling immer noch dort festgehalten. Er wurde im Kindesalter von 14 Jahren festgenommen und hat nahezu ein Drittel seines Lebens in US-Militärgewahrsam verbracht.

Appell an

JUSTIZMINISTER
The Honorable Eric Holder
Attorney General
US Department of Justice
950 Pennsylvania Avenue NW, Washington, DC 20530-0001, USA
(korrekte Anrede: Dear Attorney General)
Fax: (001) 202 307 6777
E-Mail: AskDOJ@usdoj.gov

VERTEIDIGUNGSMINISTER
The Honorable Robert Gates
US Secretary of Defense
1000 Defense Pentagon
Washington DC 20301, USA
(korrekte Anrede: Dear Secretary of Defense)
Fax: (001) 703 571 8951

BERATER DES PRÄSIDENTEN
Gregory Craig
Counsel to the President
The White House,
1600 Pennsylvania Avenue NW
Washington, DC 20500, USA
(korrekte Anrede: Dear Mr Craig)
Fax: (001) 202 456 2461

Sende eine Kopie an

ZUSTÄNDIG FÜR NATIONALE SICHERHEIT IM JUSTIZMINISTERIUM
Matthew G. Olsen
Acting Assistant Attorney General for National Security
950 Pennsylvania Avenue
Washington, DC 20530-0001
USA

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
Herrn John Monroe Koenig
Gesandter-Botschaftsrat (Geschäftsträger a.i.)
Pariser Platz 2, 10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. Mai 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN YOUR OWN WORDS:

  • expressing concern that Mohammed el Gharani is still detained in Guantánamo Bay, more than two months after District Court Judge Richard Leon ruled his detention unlawful and ordered his immediate release;

  • calling for all due urgency to be applied to ensuring his prompt and safe release from Guantánamo.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • Ihre Besorgnis darüber ausdrücken, dass Mohammed el Gharani immer noch in Guantánamo Bay festgehalten wird, über zwei Monate nachdem der Bundesbezirksrichter Richard Leon seine Inhaftierung gesetzeswidrig erklärt hat und seine sofortige Freilassung anordnete;

  • auf die Dringlichkeit hinweisen, ihn umgehend und in sicherer Weise aus Guantánamo freizulassen.

Sachlage

Am 3. März 2009 beantragte der Anwalt von Mohammed el Gharani im US-Bundesbezirksgericht, dass die Anordnung des Richters umgesetzt wird. Zwei Wochen später widersetzte sich das US-Justizministerium dem Antrag. Es ließ verlauten, dass die US-Regierung beschlossen habe, die Entlassungsanordnung am US-Berufungs-gericht nicht anzufechten. Mohammed el Gharani sei von Camp 5 mit sehr schlechten Haftbedingungen am 18. März in das Camp Iguana mit niedrigerer Sicherheitsstufe verlegt worden. Zudem bemühe sich die USA auf diplomatischen Wege, seinen "endgültigen Abtransport" von der Basis vorzubereiten. Das Ministerium sagte, "die Bemühungen umfassten ein Treffen von US-Regierungsangehörigen und Vertretern anderer Regierung am 17. März 2009."

Richter Richard Leon hatte am 14. Januar el Gharanis Haft für "ungesetzlich" erklärt und seine sofortige Freilassung angeordnet. Der in Saudi-Arabien geborene und aufgewachsene tschadische Staatsbürger wird seit Februar 2002 als sogenannter "feindlicher Kämpfer" in Guantánamo festgehalten. Er wurde von pakistanischen Sicherheitskräften Ende 2001, mit 14 Jahren, in Pakistan in Gewahrsam genommen, den US-Behörden übergeben und zum US-Luftwaffenstützpunkt Kandahar in Afghanistan gebracht, ehe man ihn nach Guantánamo überstellte.

Der zuständige Richter entschied, dass die Beweislage gegen el Gharani "in erster Linie auf Aussagen beruht, die zwei andere Häftlinge in Guantánamo über ihn gemacht haben. Tatsächlich sind diese beiden Aussagen das einzige Beweismaterial, auf das die Regierung sich stützt, um ihre Vorwürfe zu untermauern." Aufgrund dieser unzureichenden Beweislage forderte der Richter die Regierung auf, "umgehend alle notwendigen diplomatischen Maßnahmen zur Freilassung zu ergreifen" (siehe USA: Judge orders release of detainee held in Guantánamo as child 'enemy combatant’, 15. Januar 2009, http://www.amnesty.org/en/library/info/AMR51/006/2009/en).

Hintergrundinformation

Hintergrund

Das internationale Völkerrecht sieht die Festnahme und Inhaftierung eines Kindes nur als letztmögliche Maßnahme vor. Die Inhaftierung soll so kurz wie möglich dauern, und jedes Kind, das unter Freiheitsentzug steht, sollte respektvoll und dem Alter gemäß behandelt werden. Obwohl das internationale Völkerrecht die Wahrung der Interessen des Kindes als oberste Priorität ansieht, haben die USA nicht nach diesem Grundsatz gehandelt, sondern ihre eigenen Interessen in Bezug auf die nationale Sicherheit vor die des Kindes gestellt.

Am 22. Januar unterzeichnete Präsident Obama drei Anordnungen zu Inhaftierungen und Verhören (siehe auch: The promise of real change. President Obama’s executive orders on detentions and interrogations, 30. Januar 2009, http://www.amnesty.org/en/library/info/AMR51/015/2009/en). Eine der Anordnungen verpflichtet die Regierung, die Hafteinrichtung in Guantánamo Bay so schnell wie möglich zu schließen und alle Fälle der dort festgehaltenen Gefangenen zu prüfen, um zu entscheiden, was mit ihnen geschehen soll.

Die neue US-Regierung benutzt bei Verfahren der Guantánamo-Fälle nicht länger den Begriff "feindlicher Kämpfer", scheint aber im Großen und Ganzen den Kriegsrechtsrahmen der vorherigen Regierung angenommen zu haben, um die Inhaftierungen zu rechtfertigen (siehe auch USA: Different label, same policy?, 16. März 2009, http://www.amnesty.org/en/library/info/AMR51/038/2009/en).