Chinesin hingerichtet

Ergebnis dieser Urgent Action

Die Geschäftsfrau Du Yimin wurde wegen Anlagebetrugs am 5. August 2009 hingerichtet. Der Oberste Volksgerichtshof der Volksrepublik China hatte ihr Todesurteil zuvor bestätigt.

Die Geschäftsfrau Du Yimin wurde wegen Anlagebetrugs am 5. August 2009 hingerichtet. Der Oberste Volksgerichtshof der Volksrepublik China hatte ihr Todesurteil zuvor bestätigt.

Sachlage

Du Yimin war im März 2008 zum Tode verurteilt worden. Ihre Rechtsmittel wurden am 13. Januar 2009 zurückgewiesen. Laut Urteil hatte sie von hunderten von Menschen, die in ihre Schönheitssalons investieren wollten, etwa 700 Millionen Yuan (umgerechnet etwa 80 Millionen Euro) angesammelt. Nach Angaben der chinesischen Presse hatte sie das Geld zwischen 2003 und 2006 erhalten, indem sie den InvestorInnen eine monatliche Rendite von 10% versprach.

Laut Du Yimins Anwalt hätte sie des minderschweren Vergehens der "ungesetzlichen Entgegennahme von Einlagen" angeklagt werden müssen, auf das eine Höchststrafe von zehn Jahren Gefängnis und eine Geldstrafe von 500 000 Yuan (etwa 57 000 Euro) steht. Du Yimin hatte argumentiert, dass sie nicht die Absicht hatte, das Geld zu behalten, sondern es in ihre Firmen investiert hätte und dass sie es ohne betrügerische Mittel erhalten habe.

Du Yimins Todesurteil hat eine Diskussion über die Einheitlichkeit bei der Anwendung der Todesstrafe ausgelöst, da einen Tag, bevor man sie zum Tode verurteilte, ein Beamter, der 15,8 Milliarden Yuan aus öffentlichen Mitteln unterschlagen hatte, um seine persönlichen Ausgaben zu decken, zu einer festgesetzten Gefängnisstrafe verurteilt worden war.

Amnesty International geht davon aus, dass Du Yimin keinen fairen Prozess entsprechend den internationalen Standards erhalten hat und verurteilt ihre Hinrichtung.

Vielen Dank allen, die mit Appellen versucht haben, die Hinrichtung zu verhindern.