Kurde in geregelte Haft überstellt

Ergebnis dieser Urgent Action

Der politisch engagierte Kurde und gewaltlose politische Gefangene Mustafa Jum’ah ist nun im ’Adra-Gefängnis in der Hauptstadt Damaskus inhaftiert. Er war fast einen Monat lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten worden, nachdem ihn Angehörige des militärischen Geheimdienstes am 10. Januar 2009 festgenommen hatten.

Der politisch engagierte Kurde und gewaltlose politische Gefangene Mustafa Jum’ah ist nun im ’Adra-Gefängnis in der Hauptstadt Damaskus inhaftiert. Er war fast einen Monat lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten worden, nachdem ihn Angehörige des militärischen Geheimdienstes am 10. Januar 2009 festgenommen hatten.

Sachlage

Laut syrischen Quellen wurde Mustafa Jum’ah von der Palästinaabteilung, einem Verhör- und Haftzentrum des militärischen Geheimdienstes in Damaskus, das für Folter bekannt ist, in das ’Adra-Gefängnis verlegt. Berichte aus Syrien deuten darauf hin, dass Mustafa Jum’ah dort weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt wurde, dass man ihn jedoch verbal beleidigte und einschüchterte. Mustafa Jum’ah durfte seine Familie und einen Anwalt am 10. und 17. Februar 2009 sehen, konnte jedoch keine vertraulichen Gespräche führen, da die ganze Zeit Gefängniswärter anwesend waren.

Am 10. Februar 2009 klagte der Staatsanwalt Mustafa Jum’ah an "die Nationalgefühle geschwächt zu haben" (nach Artikel 285 des syrischen Strafgesetzbuchs), eine Organisation gegründet zu haben, mit dem Ziel den Status des Staates finanziell oder sozial zu ändern" (Artikel 306) und "religiösen Unfrieden zu schüren" (Artikel 307). Mustafa Jum’ah wird im '’Adra-Gefängnis bleiben, bis sein Fall vor Gericht verhandelt wird. Man geht davon aus, dass Mustafa Jum’ah aufgrund seiner friedlichen Aktivitäten als führendes Mitglied der kurdischen Partei Azadi (Frieden) inhaftiert wurde, für die er die Aufgaben des exilierten Parteiführers übernommen hatte.

Amnesty International glaubt, dass Mustafa Jum’ah nicht mehr in Gefahr ist, gefoltert oder in anderer Weise misshandelt zu werden. Die Organisation wird seinen Fall jedoch weiter genau verfolgen.

In Syrien dürfen nur die regierende Ba’ath Partei und mit ihr verbündete Parteien offiziell tätig sein. UnterstützerInnen nicht genehmigter Parteien, MenschenrechtlerInnen und engagierte Mitglieder der Zivilgesellschaft sind besonders von willkürlicher Inhaftierung bedroht und in vielen Fällen auch von Folter. Zwei weitere führende Mitglieder der kurdischen Partei Azadi, Sa’dun Sheikhu und Mohammad Sai’d 'Omar, wurden am 8. Februar 2009 ebenfalls ins ’Adra-Gefängnis verlegt und am 10. Februar derselben Verbrechen angeklagt, nachdem sie dreieinhalb Monate ohne Kontakt zur Außenwelt in der Palästinaabteilung festgehalten worden waren (siehe auch UA-339/2009, 11. Dezember 2008).

Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben. Zurzeit sind keine weiteren Aktionen erforderlich.