Verbleib weiterhin ungeklärt

Li Xin

Li Xin

Der Verbleib des chinesischen Journalisten Li Xin, der am 11. Januar 2016 in Thailand "verschwand", ist weiterhin unbekannt. Es wird befürchtet, dass er sich in China in Haft befindet. Seine Lebensgefährtin erhielt am 3. Februar 2016 einen Anruf von ihm, in dem er sagte, er sei "freiwillig" nach China zurückgekehrt, um die Behörden bei einer Ermittlung zu unterstützen. Sie glaubt jedoch, dass er dazu gezwungen wurde.

Appell an

DIREKTOR DER POLIZEISTATION
Chengguan Town Police Station
Xinjianjie
Hui xian, Xinxiangshi
Henan Province
VOLKSREPUBLIK CHINA
(Anrede: Dear Director / Sehr geehrter Herr Direktor)

DIREKTOR DES MINISTERIUMS FÜR INNERE SICHERHEIT
DER PROVINZ HENAN
Department of Public Security of Henan Province
9 Jinshuilu
Jinshuiqu
Zhengzhoushi
Henan Province, 450003
VOLKSREPUBLIK CHINA
(Anrede: Dear Director / Sehr geehrter Herr Direktor)

Sende eine Kopie an

PREMIER
Li Keqiang Guojia Zongli
The State Council General Office
2 Fuyoujie
Xichengqu
Beijingshi 100017
VOLKSREPUBLIK CHINA
Fax: (00 86) 10 659 611 09 (c/o Außenministerium)

BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S. E. Herrn Mingde Shi
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Fax: 030-27 58 82 21
E-Mail: presse.botschaftchina@gmail.com

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 16. März 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte tun Sie alles in Ihrer Macht Stehende, um den Verbleib und Rechtsstatus von Li Xin herauszufinden.

  • Sollte er sich in Gewahrsam befinden, fordere ich Sie höflich auf, ihn umgehend und bedingungslos freizulassen, sofern er nicht einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt wird.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass er bis zu seiner Freilassung vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt ist und umgehend regelmäßigen und uneingeschränkten Zugang zu seiner Familie und Rechtsbeiständen erhält.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Demanding that the Chinese authorities immediately disclose Li Xin’s whereabouts and legal status.

  • Urging the authorities to release him immediately and unconditionally, unless he is formally charged with an internationally recognizable criminal offence.

  • Pending his release, urging the authorities to ensure that he is not subjected to torture or other ill-treatment in detention, and that he has regular, unrestricted access to his families and lawyers.

Sachlage

Der Journalist Li Xin schickte am 11. Januar 2016 eine SMS an seine Lebensgefährtin, um ihr mitzuteilen, dass er auf dem Weg zur Grenze von Thailand nach Laos sei. Seitdem fehlt von ihm jede Spur. Am 2. Februar erhielt seine Lebensgefährtin einen Anruf aus der Polizeistation in Chengguan, der Heimatstadt von Li Xin in der Provinz Henan, in dem ihr gesagt wurde, dass er sie am nächsten Tag persönlich anrufen werde. Er rief am 3. Februar 2016 an und sagte ihr, sie solle "ein geregeltes Leben führen" und "nicht mit Personen von außerhalb kommunizieren", außerdem werde er "sein Möglichstes versuchen, um so bald wie möglich zurückzukehren". Er sagte nicht, wo er sich befand.

Li Xin war im Oktober 2015 aus China nach Indien geflohen. Dort gab er in Medieninterviews an, dass ihn Angehörige des chinesischen Staatssicherheitsdienstes stark unter Druck gesetzt hätten, als Informant gegen seine Kolleg_innen und Freund_innen auszusagen. Man habe ihm mit Inhaftierung gedroht, sollte er sich weigern dies zu tun. Nachdem er sich zunächst kooperativ gezeigt hatte, wollte Li Xin diese Tätigkeit bald nicht mehr weiterführen. Da er fürchtete, dass er und seine Familie deshalb ins Visier genommen würden, entschied er sich dazu, China zu verlassen. Als man ihm in Indien kein Asyl gewährte, reiste er schließlich weiter nach Thailand, um dort einen Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu stellen und die Aufnahme in einem Drittland zu erbitten. Seine Lebensgefährtin, die nach wie vor in China lebt, versorgt den gemeinsamen zweijährigen Sohn und ist derzeit wieder schwanger.

Es scheint, dass es sich beim Verschwinden von Li Xin um den aktuellsten Fall in einer Serie von Fällen handelt, in denen aus China geflohene Dissident_innen und Angehörige ethnischer Minderheiten, die sich in südostasiatischen Ländern aufhalten, gewaltsam wieder nach China zurückgeführt werden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Südostasiatische Länder verstoßen infolge erhöhten Drucks seitens der chinesischen Regierung immer häufiger gegen den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement). Das Non-Refoulement-Prinzip ist das Verbot, Menschen in Staaten oder Territorien auszuweisen, zurückzuweisen, abzuschieben oder auszuliefern, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Es ist in zahlreichen internationalen Abkommen verankert und als Völkergewohnheitsrecht für alle Staaten bindend. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die betroffenen Staaten relevante Abkommen, wie z. B. die Genfer Flüchtlingskonvention, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, oder das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, ratifiziert haben oder nicht.

Mehrere Länder haben in jüngster Vergangenheit aus China geflohene Dissident_innen und Angehörige ethnischer Minderheiten gewaltsam wieder nach China zurückzuführt und damit gegen den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement) verstoßen. Im November 2015 wurden die beiden chinesische Aktivisten Jiang Yefei und Dong Guangping, die vom UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) als Flüchtlinge anerkannt worden waren, von Thailand nach China abgeschoben. Dort drohen ihnen Folter und andere Misshandlungen und sie laufen Gefahr, kein faires Gerichtsverfahren zu erhalten (siehe UA-259/2015: www.amnesty.de/urgent-action/ua-259-2015/aktivisten-abgeschoben). Im Juli 2015 veranlassten die thailändischen Behörden die Abschiebung von etwa 100 Personen, in der Mehrzahl ethnische Uigur_innen mit chinesischer Staatsbürgerschaft, die Gefahr liefen, bei einer Rückführung nach China gefoltert oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ausgesetzt zu werden. Im Dezember 2012 wies Malaysia sechs Uigur_innen aus, deren Asylanträge noch vor dem UNHCR anhängig waren. Und im Dezember 2009 schoben die kambodschanischen Behörden 20 uigurische Asylsuchende ab. Fünf der 20 Betroffenen sind Berichten zufolge in China zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Acht weitere sollen in Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit Gefängnisstrafen zwischen 16 und 20 Jahren erhalten haben.

Darüber hinaus sind in den vergangenen Monaten einige Personen, die für ihre kritische Haltung gegenüber der chinesischen Regierung bekannt sind oder mit Regierungskritiker_innen in Verbindung gebracht werden, in südostasiatischen Ländern unter nicht geklärten Umständen "verschwunden". So "verschwand" z. B. Gui Minhai, ein schwedischer Staatsbürger chinesischer Herkunft, im Oktober 2015 aus Thailand. Aktivist_innen befürchten, dass er nach China abgeschoben wurde. Am 17. Januar 2016 legte Gui Minhai im chinesischen Staatsfernsehen CCTV ein "Geständnis" ab, das möglicherweise erzwungen worden war. Am 6. Oktober 2015 wurde der 16-jährige Bao Zhuoxuan, Sohn der chinesischen Anwältin Wang Yu, zusammen mit den chinesischen Aktivisten Tang Zhishun und Xing Qingxian aus einer Stadt in Myanmar nahe der chinesischen Grenze, von uniformierten Beamt_innen und Personen in Zivil abgeführt. Nach einigen Tagen ohne Informationen über ihren Verbleib wurde Bao Zhuoxuan zum Haus seiner Großeltern in Ulanhot in der Autonomen Region Innere Mongolei in Nordchina zurückgebracht. Man geht davon aus, dass die anderen beiden Männer von den chinesischen Behörden festgehalten werden.