Militärdienstverweigerer festgenommen
Ivan Mikhailau, ein Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, wurde von der Polizei am 15. Dezember 2009 in Minsk, der Hauptstadt von Belarus, festgenommen, nachdem er sich geweigert hatte den Militärdienst anzutreten. Eine Anhörung ist auf den 29. Januar festgesetzt. Wenn er für schuldig befunden wird, drohen ihm bis zu sechs Monate Haft.
Appell an
STAATSPRÄSIDENT
Alyaksandr Lukashenka
Ul. Karla Marxa, 38
220016 Minsk
BELARUS
(korrekte Anrede: Dear President Lukashenka)
Fax: (00 375) 17 226 06 10
E-Mail: (über die Internetseite) http://www.president.gov.by/en/press10650.html
INNENMINISTER
Vladimir Naumov
Minister of Internal Affairs
Ul. Gorodskoi Val 2
220050 Minsk
BELARUS
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 375) 172 03 99 18
E-Mail: miapress@nsys.by
Sende eine Kopie an
GENERALSTAATSANWALT
Grigory Alekseevich
Ul. Internatsionalnaya, 22
220050 g. Minsk
BELARUS
(korrekte Anrede: Dear Prosecutor)
Fax: (00 375) 172 26 42 52
BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS
S. E. Herrn Andrei Giro
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail: info@belarus-botschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. März 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE
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Fordern Sie die belarussischen Behörden auf, Ivan Mikhailau umgehend und bedingungslos freizulassen.
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Appellieren Sie an die Behörden, sicherzustellen, dass Ivan Mikhailau und andere Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen entweder gänzlich vom Staatsdienst befreit werden oder warten dürfen, bis ein Ersatzdienst eingerichtet ist.
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Drängen Sie bei den Behörden darauf, ein Gesetz zu verabschieden, das das Recht auf Kriegsdienstverweigerung anerkennt und garantiert und gleichzeitig einen ordentlichen alternativen Zivildienst einzurichten, dessen Dauer keinen Strafcharakter erkennen lässt.
- Erinnern Sie die Behörden daran, dass Belarus als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte die Verpflichtung eingegangen ist, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen anzuerkennen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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calling on the authorities to release Ivan Mikhailau immediately and unconditionally;
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calling on them to ensure that until an alternative civilian service is implemented, Ivan Mikhailau and other conscientious objectors are either excluded from military service altogether or permitted to wait until an alternative service is in place;
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urging them to adopt a law that recognizes and guarantees the right to conscientious objection to military service and provides for a genuinely civilian alternative that is not punitive in length;
- reminding that Belarus is a state party to the International Covenant on Civil Political Rights, and is therefore obliged to recognize the right to conscientious objection
Sachlage
Der 21-jährige Ivan Mikhailau wurde verhaftet, weil er den Dienst an der Waffe verweigert hatte. Als aktives Mitglied der Messianisch Jüdischen Gemeinde widerspricht das Tragen von Waffen seiner religiösen Überzeugung. Eine Anhörung vor dem Bezirksgericht von Minsk ist für den 29. Januar 2010 anberaumt. Ivan Mikhailau bleibt bis zu diesem Termin in Haft.
Angaben seines Anwalts zufolge habe Ivan Mikhailau die militärischen Behörden des Einzugsgebietes Minsk informiert, dass er sich aufgrund seiner religiösen Überzeugung nicht in der Lage sehe, Kriegsdienst zu leisten und stattdessen als Alternative zum Militärdienst einen Zivildienst machen wolle. Die Behörden wiesen seinen Antrag ab, mit der Begründung, dass seine Anfrage nicht berücksichtigt werden könne, da es keinen Ersatzdienst gäbe. Ivan Mikhailau wandte sich ein zweites Mal an die Militärbehörden und bat darum, den Militärdienst nicht ableisten zu müssen, sondern zum Reservisten erklärt zu werden. Die Behörden lehnten auch sein zweites Gesuch ab, und teilten Ivan Mikhailau dem Militärdienst in Vollzeit zu.
Ivan Mikhailau ist der älteste Sohn der Familie und eines von insgesamt sieben Kindern. Er ist Haupternährer der Familie. In seinem Antrag machte er als weiteren Grund für eine Befreiung vom Militärdienst geltend, dass seine Familie von seiner Unterstützung abhängt.
Hintergrundinformation
Der Militärdienst ist in Belarus für Männer zwischen 18 und 27 Jahren Pflicht. Einen Zivildienst gibt es nicht.
Das Recht, die Ableistung des Militärdienstes aus Gewissensgründen zu verweigern, leitet sich aus dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ab, das im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verankert ist. Belarus ist Vertragsstaat dieses Pakts.
Für Amnesty International ist ein Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen jemand, der aus Gründen seines Gewissens oder seiner tiefen Überzeugung den Dienst in den Streitkräften oder eine andere direkte oder indirekte Beteiligung an Kriegen oder bewaffneten Konflikten ablehnt. Dazu können auch Personen gehören, die die Teilnahme an einem Krieg ablehnen, weil sie dessen Ziele oder die Art und Weise, wie er geführt wird, ablehnen, auch wenn sie sich nicht allgemein gegen die Beteiligung an Kriegen aussprechen. Wenn solch eine Person allein aus dem Grund festgenommen oder inhaftiert wird, weil man ihr das Recht auf die Stellung eines Antrags auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen oder auf Ableisten eines ebenbürtigen alternativen Zivildienstes verwehrt oder vorenthalten hat, so ist diese Person als gewaltloser politischer Gefangener zu betrachten.
Ebenfalls als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen betrachtet Amnesty International Personen, die aus Gewissensgründen die Streitkräfte ohne Erlaubnis verlassen haben und deswegen inhaftiert wurden, obwohl sie angemessene Maßnahmen ergriffen hatten, ihre Entlassung aus dem Militärdienst zu erwirken.