Haft statt Zivildienst

Ivan Mikhailau

Ivan Mikhailau

Ivan Mikhailau, Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, wurde am 1. Februar 2010 zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen und fordert seine umgehende und bedingungslose Freilassung.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
Alyaksandr Lukashenka
Ul. Karla Marxa 38
220016 Minsk, BELARUS
(korrekte Anrede: Dear President)
Fax: (00 375) 17 226 06 10
E-Mail: (über die Internetseite) http://www.president.gov.by/en/press10650.html

VERTEIDIGUNGSMINISTER
Yurii Zhadobin
Kommunisticheskaya str. 1

220034 Minsk, BELARUS
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 375) 17 297 15 36
E-Mail: mod@mod.mil.by

Sende eine Kopie an

GENERALSTAATSANWALT
Grigory Alekseevich
Ul. Internatsionalnaya, 22
220050 g. Minsk
BELARUS
Fax: (00 375) 172 26 42 52

BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS
S. E. Herrn Andrei Giro
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail: info@belarus-botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. März 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Fordern Sie die belarussischen Behörden auf, Ivan Mikhailau umgehend und bedingungslos freizulassen.

  • Appellieren Sie an die Behörden, sicherzustellen, dass Ivan Mikhailau und andere Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen entweder gänzlich vom Militärdienst befreit werden oder warten dürfen, bis ein Ersatzdienst eingerichtet ist.

  • Drängen Sie bei den Behörden darauf, ein Gesetz zu verabschieden, das das Recht auf Kriegsdienstverweigerung anerkennt und garantiert, und gleichzeitig einen regulären alternativen Zivildienst einzurichten, dessen Dauer keinen Strafcharakter erkennen lässt, wie es in der Verfassung von Belarus verankert ist.

  • Erinnern Sie die Behörden daran, dass Belarus als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte die Verpflichtung eingegangen ist, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen anzuerkennen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • calling on the authorities to release Ivan Mikhailau immediately and unconditionally;

  • calling on the authorities to ensure that Ivan Mikhailau and other conscientious objectors are either absolved from military service or permitted to wait until an alternative service is in place;

  • urging the authorities to adopt a law that provides for a genuine civilian alternative to military service that is not punitive in length as enshrined in the Belarusian Constitution;

  • reminding the authorities that Belarus is a state party to the International Covenant on Civil Political Rights, and is therefore obliged to recognize the right to conscientious objection.

Sachlage

Am 1. Februar 2010 verurteilte das Bezirksgericht von Minsk den 21-jährigen Ivan Mikhailau zu drei Monaten Haft, nachdem er sich geweigert hatte, den Militärdienst anzutreten.

Ivan Mikhailau wurde am 15. Dezember 2009 in der Stadt Salihorsk südlich der Hauptstadt Minsk festgenommen. Kurz darauf kam er in eine Haftanstalt in Zhodino im Nordosten von Minsk. Die Haftzeit seit dem 15. Dezember wird auf seine dreimonatige Gefängnisstrafe angerechnet. Er bleibt im selben Untersuchungsgefängnis.
Der Anwalt von Ivan Mikhailau berichtete Amnesty International, dass seine Familie vorhabe, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Ivan Mikhailau wurde im Dezember 2008 zum Militärdienst einberufen. Da das Tragen von Waffen als aktives Mitglied der messianisch-jüdischen Gemeinde seiner religiösen Überzeugung widerspricht, verweigerte er den Dienst an der Waffe. Sein Ersuchen, alternativ einen Zivildienst ableisten zu können oder als Reservist zu dienen, wurde abgewiesen. Obwohl die belarussische Verfassung das Recht eines jeden Bürgers zu einem alternativen zivilen Dienst vorsieht, ist in der Praxis ein solcher nicht eingerichtet.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Der Militärdienst ist in Belarus für Männer zwischen 18 und 27 Jahren Pflicht. Einen Zivildienst gibt es nicht. Obwohl Artikel 57 der belarussischen Verfassung besagt, dass alle Bürger das Recht haben anstelle des Militärdienstes einen Zivildienst abzuleisten, wird ein solcher nicht angeboten.

Angaben seines Anwalts zufolge habe Ivan Mikhailau nach seiner Einberufung zum Militärdienst im Dezember 2008 die militärischen Behörden des Einzugsgebietes Minsk informiert, dass er sich aufgrund seiner religiösen Überzeugung nicht in der Lage sehe, Kriegsdienst zu leisten und stattdessen als Alternative zum Militärdienst einen Zivildienst machen wolle. Die Behörden wiesen seinen Antrag im Januar 2009 mit der Begründung ab, dass seine Anfrage nicht berücksichtigt werden könne, da es keinen Ersatzdienst gebe. Ivan Mikhailau wandte sich ein zweites Mal an die Militärbehörden und bat darum, den Militärdienst nicht ableisten zu müssen, sondern zum Reservisten erklärt zu werden. Die Behörden lehnten im Juni 2009 auch sein zweites Gesuch ab und teilten Ivan Mikhailau dem Militärdienst in Vollzeit zu.

Ivan Mikhailau wurde am 15. Dezember 2009 festgenommen. Die Anhörung war ursprünglich auf den 29. Januar 2010 anberaumt, wurde aber auf den 1. Februar 2010 verschoben.

Das Recht, die Ableistung des Militärdienstes aus Gewissensgründen zu verweigern, leitet sich aus dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ab, das im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) verankert ist. Belarus ist Vertragsstaat dieses Pakts. Das für die Überwachung des IPBPR verantwortliche Organ, der UN-Menschenrechtsausschuss, hat im November 2006 im Fall zweier Kriegsdienstverweigerer aus der Republik Korea entschieden, dass mit der strafrechtlichen Verfolgung und Verurteilung der beiden Männer gegen Artikel 18 des IPBPR verstoßen worden ist, da das Land damals keine Alternative zum Militärdienst anbot.

Für Amnesty International ist ein Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen jemand, der aus Gründen seines Gewissens oder seiner tiefen Überzeugung den Dienst in den Streitkräften oder eine andere direkte oder indirekte Beteiligung an Kriegen oder bewaffneten Konflikten ablehnt. Dazu können auch Personen gehören, die die Teilnahme an einem Krieg ablehnen, weil sie dessen Ziele oder die Art und Weise, wie er geführt wird, ablehnen, auch wenn sie sich nicht allgemein gegen die Beteiligung an Kriegen aussprechen. Wenn solch eine Person allein aus dem Grund festgenommen oder inhaftiert wird, weil man ihr das Recht auf die Stellung eines Antrags auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen oder auf Ableisten eines ebenbürtigen alternativen Zivildienstes verwehrt oder vorenthalten hat, so ist diese Person als gewaltloser politischer Gefangener zu betrachten. Ebenfalls als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen betrachtet Amnesty International Personen, die aus Gewissensgründen die Streitkräfte ohne Erlaubnis verlassen haben und deswegen inhaftiert wurden, obwohl sie angemessene Maßnahmen ergriffen hatten, ihre Entlassung aus dem Militärdienst zu erwirken.